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Richter Kropp: Zickenkrieg in Sondershausen

Montag, 27. August 2007, 10:00 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Nicht nur amerikanische Milliardärstöchter mit schönem Städtenamen können rumzicken, auch in der Kreisstadt Sondershausen im ländlichen Kyffhäuser gibt es solche weiblichen Geschöpfe, wie Amtsrichter Christian Kropp zu berichten weiß...


Dana M. (Name geändert) war mit ihrem Kind und ihrer Mutter im März 2006 nach Sondershausen gezogen. Beim Spazierengehen wurde sie dabei ständig von zwei Nachbarinnen gehänselt und aufgezogen:“Schlampe, fettes Weib“ und Ähnliches hatte die junge Mutter laufend zu hören. Am 9. September vergangenen Jahres kam es dann zum Showdown in Sondershausen zwischen den 15 bis 18jährigen, nachdem sich die Stimmung durch die zahlreichen Beleidigungen aufgeheizt hatte. Gegen 17.40 h an diesem Tag kam es nämlich wieder zu gegenseitigen Beleidigungen, wobei die Nachbarinnen jetzt auch handgreiflich wurden. Die eine trat Dana M. in den Rücken und zog sie an den Haaren, die andere attackierte die Geschädigte mit Schlägen. Dana M. ging daraufhin zu Boden und worde auch dort noch geschlagen und getreten.

Die Folge waren diverse Prellungen und die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung. Vor Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht hatten sich die beiden 15 und 16jährigen Nachbarinnen wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten, da sie gemeinsam aufgetreten waren. Auch im Gerichtssaal kam es zwischen Tätern und Opfer zu einem verbalen Gezicke und Gezanke, was die Verhandlung nicht unerheblich belastete. Die Angeklagten bestritten die Tat, für das Geschehen gab es jedoch eine neutrale Zeugin, die zugunsten von Dana M. aussagen konnte. Außerdem konnte die Geschädigte eine ärztliche Bescheinigung über ihre Verletzungen vorlegen.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil lautete dann auf gefährliche Körperverletzung und ergab eine Arbeitsauflage von 50 Stunden nach Jugendrecht. Der männliche Richter war sichtlich erleichtert, dass er sich vom weiblichen Gezicke in sein ruhiges Dienstzimmer zurückziehen konnte, wo er nur von Aktenarbeit gestört wurde.

Viele Besucher im Gerichtssaal wunderten sich im übrigen über die gegenseitig geäußerten Beleidigungen in Form des Wortes „fettes Weib“, zumal beide Angeklagten recht stämmige Figuren mit eng anliegenden Shirts hatten - wie es heute in der weiblichen Mode so üblich ist.
Autor: nnz

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