nnz-Forum: Rechtswidrig?
Donnerstag, 23. August 2007, 07:22 Uhr
Nordhausen (nnz). Ein Leser der nnz setzt sich mit einer Steuer auseinander, die seiner Meinung nach rechtswidrig ist. Er hat recherchiert...
Ich habe den Artikel über die Mehrwertsteuer gelesen, dabei kam mir in den Sinn, dass mit dieser Steuer etwas faul ist. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe recherchiert und richtig: die Mehrwertsteuer ist ungesetzlich. Ein förmliches Gesetz, das gegen das Zitiergebot aus Art. 19 I 2 Grundgesetz verstößt ist nichtig. Sie werden fragen warum?
Hier ist die Antwort, Art.19 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz schreibt zwingend dem Gesetzgeber vor, dass, wenn er ein Gesetz bastelt oder ein existierendes Gesetz dahingehend ändert, das damit also mit diesen neuen oder geänderten Gesetz in bestimmte Grundrechte der Menschen eingegriffen werden kann, diese Grundrechtseinschränkung im Gesetz ausdrücklich schriftlich in einen eigenen dafür vorgesehenen Paragraphen zitiert werden muss.
Daraus geht hervor, dass alle Mehrwertsteuerzahlungen mangels gültigem Umsatzsteuergesetz nichtig sind. Die Einkaufsquittungen sind der Beleg für die gezahlte Steuer, die von den Finanzämtern gegen Vorlage dieser Quittungen zurückzuerstatten ist.
Nun stellt sich die Frage, wie kann so etwas passieren, bei den schlauen Politikern, wie wir sie ja angeblich haben. Böse Stimmen könnten ja sagen, dass war so gewollt, denn auf diese Art und Weise könnten Eingeweihte die Mehrwertsteuer sparen, was ich nicht hoffen will. Einen Musterbrief an das zuständige Finanzamt können sie unter www.nordhausen-machtmobil.com abrufen.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Ich habe den Artikel über die Mehrwertsteuer gelesen, dabei kam mir in den Sinn, dass mit dieser Steuer etwas faul ist. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe recherchiert und richtig: die Mehrwertsteuer ist ungesetzlich. Ein förmliches Gesetz, das gegen das Zitiergebot aus Art. 19 I 2 Grundgesetz verstößt ist nichtig. Sie werden fragen warum?
Hier ist die Antwort, Art.19 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz schreibt zwingend dem Gesetzgeber vor, dass, wenn er ein Gesetz bastelt oder ein existierendes Gesetz dahingehend ändert, das damit also mit diesen neuen oder geänderten Gesetz in bestimmte Grundrechte der Menschen eingegriffen werden kann, diese Grundrechtseinschränkung im Gesetz ausdrücklich schriftlich in einen eigenen dafür vorgesehenen Paragraphen zitiert werden muss.
Daraus geht hervor, dass alle Mehrwertsteuerzahlungen mangels gültigem Umsatzsteuergesetz nichtig sind. Die Einkaufsquittungen sind der Beleg für die gezahlte Steuer, die von den Finanzämtern gegen Vorlage dieser Quittungen zurückzuerstatten ist.
Nun stellt sich die Frage, wie kann so etwas passieren, bei den schlauen Politikern, wie wir sie ja angeblich haben. Böse Stimmen könnten ja sagen, dass war so gewollt, denn auf diese Art und Weise könnten Eingeweihte die Mehrwertsteuer sparen, was ich nicht hoffen will. Einen Musterbrief an das zuständige Finanzamt können sie unter www.nordhausen-machtmobil.com abrufen.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
