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Zwischen Kreuz und Ampel

Donnerstag, 16. August 2007, 11:20 Uhr
Nordhausen (nnz). Zwischen Arnold- und Neustadtstraße soll ein neuer Lebensmittelmarkt entstehen (nnz berichtete). Allerdings gibt es da so einige Probleme mit der Zufahrt. Die nnz mit der Beschreibung zwischen Kreuz und Ampel.

Neubau Plusmarkt (Foto: nnz) Neubau Plusmarkt (Foto: nnz)

Für die Errichtung eines neuen Plus-Marktes gibt es seitens der Stadtverwaltung eine Baugenehmigung. Für den Investor und für das beauftragte Architekturbüro ist dort allerdings eine Hürde eingebaut worden. Die Zu- und Ausfahrt darf nicht von der Arnoldstraße aus erfolgen.

Im Bauantrag ist diese Zufahrtsmöglichkeit im ersten Anlauf herausgenommen worden, somit konnte eine Genehmigung zum Bau des Nahversorgers nicht verwehrt werden. Nun aber begehrt der Investor auf eine solche. Zu seinen Argumenten gehört der Umstand, dass bereits in Vorbereitung auf die Landesgartenschau in Nordhausen eine Absenkung rechts von der Arnoldstraße vorgenommen wurde. Bezahlt haben soll das der Investor, bestätigte Architekt Axel Neidt der nnz.

Auch habe es – weil ja Bundesstraße – eine Genehmigung des zuständigen Nordthüringer Straßenbauamtes gegeben. Im Rathaus habe es jedoch eine starke Gegenwehr gegen eine solche Zufahrt gegeben. Neidt macht dafür sowohl den damaligen Dezernenten Dietrich Beyse als auch den Verkehrsausschuss des Stadtrates verantwortlich. Fazit: Eine Überfahrt über ein städtisches Grundstück werde es nicht geben. Noch schlimmer für die Planer: In die Baugenehmigung sei auch hineingeschrieben worden, dass das benachbarte Grundstück eines Autohandels nicht überfahren werden dürfe.

Mit dem Besitzer des privaten Grundstücks habe man sich geeinigt und zugleich hatte der Investor Widerspruch beim zuständigen Landesverwaltungsamt in Weimar eingelegt. Mit Erfolg, dem Widerspruch sei stattgegeben worden, so Neidt. Nun hatte anschließend auch die Straßenbaubehörde in Leinefelde noch einmal positiv beschieden, ohne Auflage. Wieder lag der Antrag bei städtischen Bauamt und harrte einer „langen Bearbeitungszeit“. Da auch die Straßenbahn am Vorhaben „Überquerung“ zu beteiligen war, wurde der „Vorgang“ an das zuständige Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr übergeben. Von dort aus war er an die Staatliche Bahnaufsicht weitergereicht worden. Ergebnis: Es gibt eine Genehmigung zur Überfahrt nur, wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie ein Andreaskreuz und eine Ampelanlage installiert werden. Diese Auflagen werden die Planer berücksichtigen, ein entsprechender Antrag ans Ministerium befindet sich in Arbeit.

Für Axel Neidt stellt sich das Handeln der Verwaltung nicht gerade investorenfreundlich dar. Vermutet wird eine Hinhaltetaktik, vor allem im Hinblick auf das geplante Einkaufszentrum am Pferdemarkt. Da ist eine zusätzliche Handelseinrichtung in etwa 300 Meter Luftlinie nicht unbedingt erwünscht, mutmaßen Insider. Und etwas kurios muten die Auflagen doch schon an. Fährt der aufmerksame Beobachter nämlich die Grimmelallee in Richtung Niedersachswerfen entlang, dann sieht er bei allen Straßen, die von der Grimmelallee über die Gleise der Straßenbahn abgehen, bestimmt keine direkte Ampel, geschweige denn ein Andreaskreuz.
Autor: nnz

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