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Telefon allein reicht nicht

Mittwoch, 08. August 2007, 08:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Telefon klingelt in einem der Nordhäuser Servicecenter der Bundesagentur für Arbeit. Kompetente Mitarbeiter geben Auskünfte, buchen Termine, nehmen Änderungen entgegen und vieles mehr. Nur: Ein Telefonat allein reicht nicht....


Seit einigen Monaten ist auch die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung telefonisch unter der Nummer 01801 - 555-111 möglich. Die Anrufer sind damit ihrer Pflicht, sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses zu melden, nachgekommen. Wer erst danach von seiner Kündigung erfährt, muss die Meldung spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung vornehmen. Ansonsten drohen Sanktionen.

Aber: Unabhängig davon ist die entsprechende Arbeitslosmeldung zur Aufnahme aller Bewerberdaten immer persönlich erforderlich. Deshalb wird während des Telefonates gleich ein Termin zum Gespräch beim Vermittler vergeben. Außerdem werden die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld verschickt. Die Arbeitsagentur weist nochmals darauf hin, dass die persönliche Meldung gesetzlich vorgeschrieben und daher unvermeidbar ist.

Erst nach dem persönlichen Erscheinen ist der Antrag auf Arbeitslosengeld im Antragsservice der Arbeitsagentur abzugeben. Ansonsten wären die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Autor: nnz

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