Richter Kropp: Die Klingelparty
Montag, 06. August 2007, 11:01 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). In den heißen Sommermonaten feiert man überall Partys, sei es als Sommer - oder Poolfest. In einem Stadtbezirk von Sondershausen gibt es für den 61jährigen Rentner Erwin L. (Name geändert) nichts zu feiern: Kinder der Nachbarschaft feiern bei ihm, aber nicht mit ihm: Klingelpartys...
Bei dieser Form des kommunikativen Partywesens pflegen ungezogene Kinder die Klingel an den Häusern friedlicher Bürger solange zu betätigen, bis diese erbost sich an der Tür zeigen. Dies nahm im Bezirk des Erwin L. solche Formen an, dass dieser Tagebuch hierüber führte. Die Kinder konnte er trotzdem nicht stellen, da diese zu schnell für ihn waren und ihn dann auch noch nachäfften.
Ab 24.10.2006 hatte er in den Abendstunden jedoch Glück. Als die Kinder der Nachbarschaft wieder seine Klingel betätigten, lief er überraschend aus der Garage hinter ihnen her. Den neunjährigen Andreas konnte er einholen, da dieser stürzte. Mit einer Wäscheleine schlug er ihn aus Verärgerung auf den linken Oberschenkel. Das Kind erlitt deutlich sichtbare Hämatome und mußte sich in ärztliche Behandlung begeben.
Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, gegen Erwin L. Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zu erheben, einem Delikt, das immerhin mit Freiheitsstrafe ab sechs Monaten sanktioniert ist. Wegen eines waffenähnlichen Gegenstandes mußte sich L. somit vor Gericht verantworten. Der nicht vorbestrafte Rentner räumte unumwunden seine Schuld ein, ihm sei die Sicherung angesichts der dauernden Belästigungen durchgegangen.
Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht äußerte Verständnis für die Notlage des L., nicht für dessen Tat: Kleine Menschen schlägt man nicht, so der Richter. Auf seinen Vorschlag kam es dann zu einer angemessenen Lösung des Falles: L. zahlt dem kleinen Andreas 200 Euro als Schmerzensgeld auf dessen Sparbuch und das Verfahren wird eingestellt.
Richter Kropp nahm sich die als Zeugen erschienenen Kinder noch einmal vor und forderte sie auf, künftig solchen Unsinn zu lassen. Dabei kam heraus, dass der Richter in seinen jungen Jahren auch Klingelpartys, allerdings mit Streichhölzern, um die Dauer des Tones zu steigern, veranstaltet hatte. Dies erörtern wir aber hier besser nicht, meinte daraufhin der anwesende Staatsanwalt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Autor: nnzBei dieser Form des kommunikativen Partywesens pflegen ungezogene Kinder die Klingel an den Häusern friedlicher Bürger solange zu betätigen, bis diese erbost sich an der Tür zeigen. Dies nahm im Bezirk des Erwin L. solche Formen an, dass dieser Tagebuch hierüber führte. Die Kinder konnte er trotzdem nicht stellen, da diese zu schnell für ihn waren und ihn dann auch noch nachäfften.
Ab 24.10.2006 hatte er in den Abendstunden jedoch Glück. Als die Kinder der Nachbarschaft wieder seine Klingel betätigten, lief er überraschend aus der Garage hinter ihnen her. Den neunjährigen Andreas konnte er einholen, da dieser stürzte. Mit einer Wäscheleine schlug er ihn aus Verärgerung auf den linken Oberschenkel. Das Kind erlitt deutlich sichtbare Hämatome und mußte sich in ärztliche Behandlung begeben.
Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, gegen Erwin L. Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zu erheben, einem Delikt, das immerhin mit Freiheitsstrafe ab sechs Monaten sanktioniert ist. Wegen eines waffenähnlichen Gegenstandes mußte sich L. somit vor Gericht verantworten. Der nicht vorbestrafte Rentner räumte unumwunden seine Schuld ein, ihm sei die Sicherung angesichts der dauernden Belästigungen durchgegangen.
Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht äußerte Verständnis für die Notlage des L., nicht für dessen Tat: Kleine Menschen schlägt man nicht, so der Richter. Auf seinen Vorschlag kam es dann zu einer angemessenen Lösung des Falles: L. zahlt dem kleinen Andreas 200 Euro als Schmerzensgeld auf dessen Sparbuch und das Verfahren wird eingestellt.
Richter Kropp nahm sich die als Zeugen erschienenen Kinder noch einmal vor und forderte sie auf, künftig solchen Unsinn zu lassen. Dabei kam heraus, dass der Richter in seinen jungen Jahren auch Klingelpartys, allerdings mit Streichhölzern, um die Dauer des Tones zu steigern, veranstaltet hatte. Dies erörtern wir aber hier besser nicht, meinte daraufhin der anwesende Staatsanwalt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
