Richter Kropp: Ärger im Amt
Montag, 30. Juli 2007, 11:22 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Ärger im Amt - Hartz IV hat nicht nur in den Wohnungen zahlloser Arbeitsloser für Unruhe gesorgt, immer öfters wird dieser Unfriede in die Räumlichkeiten der Arbeitsagenturen getragen. Und dann zum Amtsrichter Christian Kropp...
Für manchen Unzufriedenen sind die Damen am Empfang oder andere Mitarbeiter oftmals der einzige Ansprechpartner, bei denen man meint, auch einmal seinen Unmut äußern und loswerden zu können. Manche Agenturen haben sich deshalb auch schon einen Wachschutz zugelegt, weil es nicht selten bei bloßen Unmutsäußerungen bleibt.
So trug es sich am 11.Januar dieses Jahres zu, dass Bongo B. (21, Name geändert) die Agentur für Arbeit in Sondershausen betrat und mit seiner zuständigen Sachbearbeiterin ein Gespräch führte. Nach Beendigung des Gesprächs gegen 8.30 Uhr schlug er aus Verärgerung gegen seinen Leistungsbescheid mit der rechten Faust gegen die Zimmertür. Aufgrund der Heftigkeit des Schlages entstand eine ca. 8 cm große Eindellung in der Tür, was einen Schaden von 100 Euro ausmachte.
Die Arbeitsagentur hatte Strafantrag gestellt. Bei der Bearbeitung dieses Antrags stellte sich heraus, dass Bongo B. der Sondershäuser Strafjustiz kein Unbekannter ist. Fünfmal war der junge Mann vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Sachbeschädigung kam jetzt hinzu. Denn die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat den Erlaß eines Strafbefehls gegen Bongo B. beantragt. 600 Euro soll B für sein Wüten in der Agentur zahlen.
Das Amtsgericht Sondershausen hat diesen Strafbefehl antragsgemäß erlassen. Einspruch wurde von B. hiergegen nicht eingelegt, so dass das Verfahren rechtskräftig geworden ist. Ob beim dem Arbeitslosen 600 Euro Geldstrafe oder 100 Eurofür den Sachschaden zu holen sind, steht jedoch noch in den Sternen.
Bereits 2005 war es angeblich zu einer Rangelei mit einem Wachmann in der Sondershäuser Arbeitsagentur gekommen, so hatte es jedenfalls ein Angeklagter behauptet, den die Justiz wegen Falschverdächtigung dann verfolgte. Für die Richter des Sondershäuser Amtsgerichtes sind solche Verfahren daher nichts Neues. Wenn es um Geld, gerade um Arbeitslosengeld geht, liegen bei den Betroffenen immer mehr die Nerven blank.
Autor: nnzFür manchen Unzufriedenen sind die Damen am Empfang oder andere Mitarbeiter oftmals der einzige Ansprechpartner, bei denen man meint, auch einmal seinen Unmut äußern und loswerden zu können. Manche Agenturen haben sich deshalb auch schon einen Wachschutz zugelegt, weil es nicht selten bei bloßen Unmutsäußerungen bleibt.
So trug es sich am 11.Januar dieses Jahres zu, dass Bongo B. (21, Name geändert) die Agentur für Arbeit in Sondershausen betrat und mit seiner zuständigen Sachbearbeiterin ein Gespräch führte. Nach Beendigung des Gesprächs gegen 8.30 Uhr schlug er aus Verärgerung gegen seinen Leistungsbescheid mit der rechten Faust gegen die Zimmertür. Aufgrund der Heftigkeit des Schlages entstand eine ca. 8 cm große Eindellung in der Tür, was einen Schaden von 100 Euro ausmachte.
Die Arbeitsagentur hatte Strafantrag gestellt. Bei der Bearbeitung dieses Antrags stellte sich heraus, dass Bongo B. der Sondershäuser Strafjustiz kein Unbekannter ist. Fünfmal war der junge Mann vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Sachbeschädigung kam jetzt hinzu. Denn die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat den Erlaß eines Strafbefehls gegen Bongo B. beantragt. 600 Euro soll B für sein Wüten in der Agentur zahlen.
Das Amtsgericht Sondershausen hat diesen Strafbefehl antragsgemäß erlassen. Einspruch wurde von B. hiergegen nicht eingelegt, so dass das Verfahren rechtskräftig geworden ist. Ob beim dem Arbeitslosen 600 Euro Geldstrafe oder 100 Eurofür den Sachschaden zu holen sind, steht jedoch noch in den Sternen.
Bereits 2005 war es angeblich zu einer Rangelei mit einem Wachmann in der Sondershäuser Arbeitsagentur gekommen, so hatte es jedenfalls ein Angeklagter behauptet, den die Justiz wegen Falschverdächtigung dann verfolgte. Für die Richter des Sondershäuser Amtsgerichtes sind solche Verfahren daher nichts Neues. Wenn es um Geld, gerade um Arbeitslosengeld geht, liegen bei den Betroffenen immer mehr die Nerven blank.
