Bewegung
Freitag, 20. Juli 2007, 12:45 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte mehrfach über die angedrohte Zwangsvollstreckung der Kreisverwaltung gegen die Stadtverwaltung berichtet. Nach Wochen der Ruhe ist nun Bewegung in das Verfahren gekommen...
Wie die erste Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, Jutta Krauth (SPD), der nnz mitteilte, sei die Stadtverwaltung Nordhausen vom Landesverwaltungsamt in Weimar aufgefordert worden, im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme zu der angekündigten Zwangsvollstreckung abzugeben. Dies geschehe im Rahmen der so genannten Zulassungsverfügung. Die Information der nnz wurde heute umgehend von der Stadtverwaltung beantwortet. Die Anhörung vom Landesverwaltungsamt zu einem möglichen Zwangsvollstreckungsverfahren ist bei der Stadt Nordhausen eingetroffen - und wurde zur Bearbeitung an Rechtsanwalt Professor Büchner weitergeleitet, der die Stadt im Kreisumlagenstreit mit dem Landkreis vertritt und eine Stellungnahme verfassen wird. Allerdings ist die Fristsetzung mit vier Tagen sehr kurz, heißt es in der Antwort.
Die mögliche Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahren sehe die Stadtverwaltung als wichtigen Schritt hin zu von ihr - und sicher auch vom Landkreis - gewünschten Rechtsklarheit mit Blick auf die Rechtmäßigkeit des Kreisumlagezahlungen des Jahres 2006. Sollte diese Rechtsklarheit hergestellt sein - auf die die Stadt seit langem wartet - werden Stadt und Landkreis Gewinner sein, da die Stadt Nordhausen dann ihre Kreisumlagezahlungen wieder aufnehmen wird.
Autor: nnzWie die erste Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, Jutta Krauth (SPD), der nnz mitteilte, sei die Stadtverwaltung Nordhausen vom Landesverwaltungsamt in Weimar aufgefordert worden, im Rahmen einer Anhörung eine Stellungnahme zu der angekündigten Zwangsvollstreckung abzugeben. Dies geschehe im Rahmen der so genannten Zulassungsverfügung. Die Information der nnz wurde heute umgehend von der Stadtverwaltung beantwortet. Die Anhörung vom Landesverwaltungsamt zu einem möglichen Zwangsvollstreckungsverfahren ist bei der Stadt Nordhausen eingetroffen - und wurde zur Bearbeitung an Rechtsanwalt Professor Büchner weitergeleitet, der die Stadt im Kreisumlagenstreit mit dem Landkreis vertritt und eine Stellungnahme verfassen wird. Allerdings ist die Fristsetzung mit vier Tagen sehr kurz, heißt es in der Antwort.
Die mögliche Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahren sehe die Stadtverwaltung als wichtigen Schritt hin zu von ihr - und sicher auch vom Landkreis - gewünschten Rechtsklarheit mit Blick auf die Rechtmäßigkeit des Kreisumlagezahlungen des Jahres 2006. Sollte diese Rechtsklarheit hergestellt sein - auf die die Stadt seit langem wartet - werden Stadt und Landkreis Gewinner sein, da die Stadt Nordhausen dann ihre Kreisumlagezahlungen wieder aufnehmen wird.
