nnz-Forum: Für richtig befunden
Mittwoch, 11. Juli 2007, 11:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte über den Verlauf der Sitzung des Kreisausschusses am Montag dieser Woche berichtet. Dabei spielte auch ein Mietvertrag mit dem Jugendsozialwerk eine Rolle. Jetzt meldet sich der Verein mit einem Statement.
In dem Bericht über die Kreisausschusssitzung am 9. Juli wird der Eindruck erweckt, dass der JugendSozialwerk Nordhausen e. V. durch unredliches Handeln Geld des Landkreises Nordhausen zu unrecht eingenommen hat.
Richtig ist, dass der JugendSozialwerk Nordhausen e. V. seit 1993 einen Mietvertrag mit der Stadt Nordhausen zur Nutzung des Gebäudes in der Karl- Meyer- Str. in Nordhausen Ost als Kindertageseinrichtung hat. Auf der Basis dieses Mietvertrages ist in Abstimmung mit der Stadt Nordhausen ebenfalls 1993 eine Nutzungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nordhausen abgeschlossen worden, in der vereinbart wurde, dass eine Gebäudehälfte vom Landkreis als Vorschulteil des Förderzentrums genutzt werden kann. Diese Nutzungsvereinbarung wurde zuletzt 1998 durch das Landratsamt Nordhausen aktualisiert und in ihr die Zahlung von Nutzungsentgelt und Betriebskosten vereinbart.
Dabei wurden die an den JugendSozialwerk Nordhausen e. V. gezahlten Betriebskosten den tatsächlichen Ausgaben in diesem Bereich gegenüber dem Landratsamt verrechnet. Die eingenommene Nutzungsgebühr wiederum wurde als Einnahme gegenüber der Stadt Nordhausen dargestellt. Um diese Einnahme hat sich somit der Zuschuss der Stadt Nordhausen zur Betreibung der Kindertagesstätte in Nordhausen Ost reduziert.
Das Vorgehen, die eingenommenen Nutzungsentgelte im jährlich zu erstellenden Verwendungsnachsweis gegen zu rechnen, wird seit 1998 praktiziert und ist mehrfach durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung geprüft und für richtig befunden worden.
Der Mietvertrag mit der Stadt Nordhausen für den durch das Landratsamt genutzten Gebäudeteil endet zum 31. Juli 2007. Ebenso die Nutzungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nordhausen. Zukünftige Vertragspartner sind die Stadt Nordhausen und der Landkreis.
Andreas Weigel, Hauptgeschäftsführer JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
In dem Bericht über die Kreisausschusssitzung am 9. Juli wird der Eindruck erweckt, dass der JugendSozialwerk Nordhausen e. V. durch unredliches Handeln Geld des Landkreises Nordhausen zu unrecht eingenommen hat.
Richtig ist, dass der JugendSozialwerk Nordhausen e. V. seit 1993 einen Mietvertrag mit der Stadt Nordhausen zur Nutzung des Gebäudes in der Karl- Meyer- Str. in Nordhausen Ost als Kindertageseinrichtung hat. Auf der Basis dieses Mietvertrages ist in Abstimmung mit der Stadt Nordhausen ebenfalls 1993 eine Nutzungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nordhausen abgeschlossen worden, in der vereinbart wurde, dass eine Gebäudehälfte vom Landkreis als Vorschulteil des Förderzentrums genutzt werden kann. Diese Nutzungsvereinbarung wurde zuletzt 1998 durch das Landratsamt Nordhausen aktualisiert und in ihr die Zahlung von Nutzungsentgelt und Betriebskosten vereinbart.
Dabei wurden die an den JugendSozialwerk Nordhausen e. V. gezahlten Betriebskosten den tatsächlichen Ausgaben in diesem Bereich gegenüber dem Landratsamt verrechnet. Die eingenommene Nutzungsgebühr wiederum wurde als Einnahme gegenüber der Stadt Nordhausen dargestellt. Um diese Einnahme hat sich somit der Zuschuss der Stadt Nordhausen zur Betreibung der Kindertagesstätte in Nordhausen Ost reduziert.
Das Vorgehen, die eingenommenen Nutzungsentgelte im jährlich zu erstellenden Verwendungsnachsweis gegen zu rechnen, wird seit 1998 praktiziert und ist mehrfach durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung geprüft und für richtig befunden worden.
Der Mietvertrag mit der Stadt Nordhausen für den durch das Landratsamt genutzten Gebäudeteil endet zum 31. Juli 2007. Ebenso die Nutzungsvereinbarung mit dem Landratsamt Nordhausen. Zukünftige Vertragspartner sind die Stadt Nordhausen und der Landkreis.
Andreas Weigel, Hauptgeschäftsführer JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
