Sündern auf der Spur
Dienstag, 26. Juni 2007, 11:26 Uhr
Nordhausen (nnz). Seit dem 1. Januar 2007 werden in der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) Ordnungswidrigkeiten sowie der Verdacht auf Straftaten in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Die nnz mit einer ersten Bilanz.
Hintergrund sind entsprechende Paragraphen des Sozialgesetzbuches II. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, der muß alle Änderungen, die für die Berechnung der Leistung erheblich sind, unverzüglich mitteilen. Zu melden sind zum Beispiel aber auch Zinseinkünfte unter 50 Euro im Jahr, obwohl diese die Leistungen bis zu diesem Betrag nicht mindern.
Doch einige Kunden der ARGE nehmen das immer noch nicht allzu genau. Bislang haben die zuständigen Mitarbeiter in den ersten fünf Monaten dieses Jahres rund 110 Verfahren einleiten müssen, die Hälfte davon sind Strafverfahren. Da wurden zum Beispiel ein dauernder Rentenbezug oder der Erhalt von Unterhaltsleistungen verschwiegen, da wurde bestehendes Vermögen ebenso nicht gemeldet wie eine Tätigkeit bereits bei der Antragstellung. Auch die nicht erfolgte Weiterleitung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter stellt den Straftatbestand des Betrugs dar.
Beispiele von so genannten Ordnungswidrigkeiten, die dadurch entstanden, dass sie nicht gemeldet wurden, sind unter anderem die Aufnahme einer Beschäftigung, ein Umzug oder Wohnungswechsel, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sowie Gutschriften aus Betriebskostenabrechnungen.
Momentan besonders aktuell sind nach Angaben von Frau Hesse gefälschte Krankenscheine oder gefälschte Betriebskostenabrechnungen. Doch den aufmerksamen Augen der zuständigen Mitarbeiter entgehen diese Fälschungen nicht, schließlich wurden sie dafür speziell geschult. Sie spüren zunehmend eine Ignoranz gegenüber Gesetzlichkeiten und Verordnungen. Durch den regelmäßigen Datenaustausch mit Rentenversicherungsträgern sowie dem Bundesamt für Finanzen entgeht der ARGE jedoch kein Sachverhalt.
Neben den bereits ermittelten Fällen, die sich in einem Ermittlungsverfahren befinden, werden derzeit rund 100 weitere Verdachtsfälle bearbeitet. Hier steht eine Entscheidung noch aus, denn erst nach sorgfältiger Prüfung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet bzw. werden die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Autor: nnzHintergrund sind entsprechende Paragraphen des Sozialgesetzbuches II. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, der muß alle Änderungen, die für die Berechnung der Leistung erheblich sind, unverzüglich mitteilen. Zu melden sind zum Beispiel aber auch Zinseinkünfte unter 50 Euro im Jahr, obwohl diese die Leistungen bis zu diesem Betrag nicht mindern.
Doch einige Kunden der ARGE nehmen das immer noch nicht allzu genau. Bislang haben die zuständigen Mitarbeiter in den ersten fünf Monaten dieses Jahres rund 110 Verfahren einleiten müssen, die Hälfte davon sind Strafverfahren. Da wurden zum Beispiel ein dauernder Rentenbezug oder der Erhalt von Unterhaltsleistungen verschwiegen, da wurde bestehendes Vermögen ebenso nicht gemeldet wie eine Tätigkeit bereits bei der Antragstellung. Auch die nicht erfolgte Weiterleitung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter stellt den Straftatbestand des Betrugs dar.
Beispiele von so genannten Ordnungswidrigkeiten, die dadurch entstanden, dass sie nicht gemeldet wurden, sind unter anderem die Aufnahme einer Beschäftigung, ein Umzug oder Wohnungswechsel, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sowie Gutschriften aus Betriebskostenabrechnungen.
Momentan besonders aktuell sind nach Angaben von Frau Hesse gefälschte Krankenscheine oder gefälschte Betriebskostenabrechnungen. Doch den aufmerksamen Augen der zuständigen Mitarbeiter entgehen diese Fälschungen nicht, schließlich wurden sie dafür speziell geschult. Sie spüren zunehmend eine Ignoranz gegenüber Gesetzlichkeiten und Verordnungen. Durch den regelmäßigen Datenaustausch mit Rentenversicherungsträgern sowie dem Bundesamt für Finanzen entgeht der ARGE jedoch kein Sachverhalt.
Neben den bereits ermittelten Fällen, die sich in einem Ermittlungsverfahren befinden, werden derzeit rund 100 weitere Verdachtsfälle bearbeitet. Hier steht eine Entscheidung noch aus, denn erst nach sorgfältiger Prüfung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet bzw. werden die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben.
