Jederzeit kündbar
Mittwoch, 06. Juni 2007, 08:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Eigentlich wollte Frau R. aus Nordthüringen nur den in einer Zeitungsanzeige vorgestellten verwitweten und verzweifelten 75-jährigen Gerhard, der noch begeistert und sicher Auto fährt, kennen lernen. Das allerdings verlief nicht so, wie sie es sich vorstellte.
Zu ihrem großen Erstaunen meldete sich jedoch auf ihren Anruf hin nicht der gewünschte Herr, sondern eine Vertreterin einer Mühlhäuser Agentur der Partnervermittlung. In der Hoffnung, den netten Gerhard doch noch treffen zu können, schließt sie bei sich zu Hause einen Partnervermittlungsvertrag ab. Sie soll insgesamt 600 Euro dafür zahlen. Schon nach kurzer Zeit stellt sie fest, dass ihr das Institut nicht den gewünschten Herrn, sondern nur Partner vorschlägt, die nicht zu ihr passen und sich nicht für sie interessieren. Die Partnervermittlung verweigert ihr nun die Aufhebung des Vertrages.
Zu Unrecht, weiß Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen. Partnervermittlungsverträge sind jederzeit kündbar, so die Juristin. Kosten aus solchen Verträgen können nicht gerichtlich eingeklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof erneut klargestellt. Zusätzlich rät sie der Verbraucherin, den Vertrag zu widerrufen. Bei Fragen rund um Partnervermittlungen, aber auch zu anderen Verbraucherrechts- bzw. Finanzdienstleistungsfragen können sich Verbraucher jeweils bei den Verbraucherberatungsstellen Nordhausen, Heiligenstadt und Leinefelde beraten lassen.
Autor: nnzZu ihrem großen Erstaunen meldete sich jedoch auf ihren Anruf hin nicht der gewünschte Herr, sondern eine Vertreterin einer Mühlhäuser Agentur der Partnervermittlung. In der Hoffnung, den netten Gerhard doch noch treffen zu können, schließt sie bei sich zu Hause einen Partnervermittlungsvertrag ab. Sie soll insgesamt 600 Euro dafür zahlen. Schon nach kurzer Zeit stellt sie fest, dass ihr das Institut nicht den gewünschten Herrn, sondern nur Partner vorschlägt, die nicht zu ihr passen und sich nicht für sie interessieren. Die Partnervermittlung verweigert ihr nun die Aufhebung des Vertrages.
Zu Unrecht, weiß Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen. Partnervermittlungsverträge sind jederzeit kündbar, so die Juristin. Kosten aus solchen Verträgen können nicht gerichtlich eingeklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof erneut klargestellt. Zusätzlich rät sie der Verbraucherin, den Vertrag zu widerrufen. Bei Fragen rund um Partnervermittlungen, aber auch zu anderen Verbraucherrechts- bzw. Finanzdienstleistungsfragen können sich Verbraucher jeweils bei den Verbraucherberatungsstellen Nordhausen, Heiligenstadt und Leinefelde beraten lassen.
