Richter Kropp: Wetten, dass...?
Montag, 04. Juni 2007, 08:08 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Seit Jahrzehnten läuft im Deutschen Fernsehen eine beliebte Familienserie mit dem Titel Wetten, dass Hier können lustige Wetten mit Prominenten durchgeführt werden. Dass dieses Format auch ohne Prominente und Öffentlichkeit geht, zeigt ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen.
Am 9. August 2006 hatten sich Mike F. (19, Name geändert) und ein Freund zu einer solchen Wette entschlossen. Sie wollten testen, wer betrunken besser geradeaus fahren konnte. Zu diesem Zweck wurde kräftig dem Alkohol zugesprochen. Mike F. hatte 4 halbe Liter Bier, 2 Ouzo, 2 Goldkrone und 2 Goldbrand zu sich genommen, was später einen Wert von 2, 25 Promille ergab. In diesem Zustand setzte er sich einen Tag später gegen 00.30 Uhr auf sein Fahrrad und versuchte, mit seinem Fahrrad möglichst lange geradeaus zu fahren.
Doch diese Wetteinsatz hat F. dann verloren. Nicht lange ging es gut mit dem Geradeausfahren. Dann blieb F. unsaft an einem Verkehrsschild hängen und fiel zu Boden. Zeugen dieser Wette wurden unfreiwillig Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser, die dann sogleich dem jungen Mann helfen wollten.
Nach Feststellung des Alkohols folgte dann eine Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen war Mike F. geständig und hat die dumme Wette bereut. Als Nicht-Vorbestrafter kam er noch einmal mit dem Schrecken davon, er wurde zu einer Arbeitsauflage von 40 Stunden verurteilt. Eine jugendtypische Verfehlung, so Amtsrichter Christian Kropp, der über die Tat nur den Kopf schütteln konnte. Bereits 2004 hatten das Amtsgericht Sondershausen einen Radfahrer, der mit 2, 59 Promille unterwegs war, verurteilt, damals waren es aufgrund zahlreicher Vorstrafen vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Was der Wetteinsatz bei dieser Jugendtat gewesen war, konnte das Gericht im übrigen nicht mehr aufklären. Zu betrunken war F., als dass er sich daran erinnern konnte oder wollte.
Autor: nnzAm 9. August 2006 hatten sich Mike F. (19, Name geändert) und ein Freund zu einer solchen Wette entschlossen. Sie wollten testen, wer betrunken besser geradeaus fahren konnte. Zu diesem Zweck wurde kräftig dem Alkohol zugesprochen. Mike F. hatte 4 halbe Liter Bier, 2 Ouzo, 2 Goldkrone und 2 Goldbrand zu sich genommen, was später einen Wert von 2, 25 Promille ergab. In diesem Zustand setzte er sich einen Tag später gegen 00.30 Uhr auf sein Fahrrad und versuchte, mit seinem Fahrrad möglichst lange geradeaus zu fahren.
Doch diese Wetteinsatz hat F. dann verloren. Nicht lange ging es gut mit dem Geradeausfahren. Dann blieb F. unsaft an einem Verkehrsschild hängen und fiel zu Boden. Zeugen dieser Wette wurden unfreiwillig Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser, die dann sogleich dem jungen Mann helfen wollten.
Nach Feststellung des Alkohols folgte dann eine Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen war Mike F. geständig und hat die dumme Wette bereut. Als Nicht-Vorbestrafter kam er noch einmal mit dem Schrecken davon, er wurde zu einer Arbeitsauflage von 40 Stunden verurteilt. Eine jugendtypische Verfehlung, so Amtsrichter Christian Kropp, der über die Tat nur den Kopf schütteln konnte. Bereits 2004 hatten das Amtsgericht Sondershausen einen Radfahrer, der mit 2, 59 Promille unterwegs war, verurteilt, damals waren es aufgrund zahlreicher Vorstrafen vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Was der Wetteinsatz bei dieser Jugendtat gewesen war, konnte das Gericht im übrigen nicht mehr aufklären. Zu betrunken war F., als dass er sich daran erinnern konnte oder wollte.
