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Hier können Sie sich beschweren

Mittwoch, 30. Mai 2007, 11:39 Uhr
Nordhausen (nnz). Haben auch Sie vielleicht schon mal Ärger mit den Landesbehörden gehabt? Wenn ja, dann sollten Sie sich einen Termin zum „Dampf ablassen“ unbedingt vormerken...


Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Sprechstunden für Bürger an. Die Sprechstunden werden von dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Abgeordneten Wolfgang Wehner, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste auswärtige Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags findet am 19. Juni 2007, ab 14.00 Uhr, im Landratsamt Nordhausen statt. Interessierte Bürger werden gebeten, unter der Rufnummer 0361 37-72135 Termine für die Sprechstunde zu vereinbaren.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 19. Juni 2007 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Str. 1, 99096 Erfurt, wenden. Der Petitionsausschuss bietet regelmäßig Sprechstunden für Bürger in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich z.B. mit sozialen Angelegenheiten, vermögensrechtlichen Fragen, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung, baurechtlichen Angelegenheiten usw.

Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, z.B. Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.
Autor: nnz

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