Mehr Möglichkeiten
Dienstag, 29. Mai 2007, 17:57 Uhr
Nordhausen (nnz). In 525 Fällen ist im vergangenen Jahr die Schuldner- und Verbaucherberatung der Arbeiterwohlfahrt tätig geworden. Die Leiterin der Einrichtung, Monika Röthling, hat die Daten für die nnz zusammengefasst und weist auf Entwicklungstendenzen hin...
Im Jahr 2006 konnten wir durch die zusätzliche Unterstützung des Landkreises sowie der Arge die bisher beste Besetzung mit Beratungsfachkräften zur Bewältigung der weiter steigenden Nachfrage nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung aufbieten. 1 VbE wurde vom Land Thüringen für Insolvenzberatung finanziert und 0,975 VbE vom Landkreis als Co-Finanzierung für die Allgemeine Schuldnerberatung nach Sozialgesetzbuch (SGB). Der Landkreis finanzierte ebenso weitere 0,8 VbE und die Arge ab September 2006 eine ABM-Stelle, die mit einer Juristin besetzt werden konnte. Somit waren wir in der Lage, im Berichtsjahr 525 Beratungsfälle zu bearbeiten (Vorjahr 479 Fälle, Erhöhung auf 109,6 %).
Davon kamen 335 Klienten (63,8 %) mit dem Ziel in die Beratungsstelle, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. 190 Klienten (36,2 %) nahmen allgemeine Schuldnerberatung in Anspruch. Dafür benötigten unsere Beratungsfachkräfte 2.748 Beratungsgespräche. Das waren 213 mehr als im Vorjahr. 1.162 Gespräche betrafen allgemeine Schuldnerberatung und 1.586 Verbraucherinsolvenzberatung. Für ca. 69 % des Klientels stellte ein Verbraucherinsolvenzberatung mit anschließender Restschuldbefreiung die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang ohne Schulden dar. Allerdings gab es auch die Ausnahmefälle, die sich bereits während der Wohlverhaltensphase erneut ver- bzw. überschuldeten. Konkretes Zahlenmaterial dazu liegt nicht vor. Wir schätzen aber ein, dass die Mehrzahl der Beratenen aus der Überschuldungsproblematik mit den vielen damit verbundenen Problemen und Einschränkungen die richtigen Lehren gezogen hat.
Im Berichtsjahr wurden 239 neue Beratungsfälle aufgenommen. Das bedeutet eine Steigerung auf 120,7 % und damit einen Spitzenwert, welcher in keinem anderen Jahr zuvor erreicht wurde. Das war nur möglich, durch die Erhöhung der Anzahl an Beratungsfachkräften.
Während wir im Jahr 2005 in Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzen nach erfolgtem außergerichtlichen Einigungsverfahren 88 Bescheinigungen über das Scheitern ausstellten und auch 88 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt wurden, konnten wir diese Anzahl in 2006 auf 110 ausgestellte Bescheinigungen, d. h. 125 % erhöhen und davon 105 Insolvenzanträge fertig stellen (Erhöhung auf 119,3 %), die dann auch tatsächlich von den Klienten eingereicht wurden.
Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Antragstellung beim Insolvenzgericht und Eröffnung des Verfahrens reduzierte sich von 10,3 Wochen in 2005 auf 7,1 Wochen in 2006.
Außergerichtliche Einigungen im Insolvenzverfahren
Die Anzahl der durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuche erhöhte sich von 138 im Jahr 2005 auf 182 in 2006 (131,9 %). Erfolgreich waren diese allerdings nur in 3 (!) Fällen. Da die Gläubiger selten dem außergerichtlichen Plan zustimmten, die Mehrheit aber ablehnte, scheiterten in fast allen Fällen die außergerichtlichen Angebote. Nach wie vor waren die Gläubiger vor allem nicht mit flexiblen Nullplänen bei vermögenslosen Schuldnern einverstanden.
Gründe für Beratungsfälle, die nicht ins InsO-Verfahren führten
57 Insolvenzfälle führten aus unterschiedlichen Gründen nicht in ein Insolvenzverfahren. Teilweise wurde der Zeitraum zwischen außergerichtlichem Einigungsverfahren, ausgestellter Bescheinigung und möglicher Antragstellung (6 Monate) durch die Säumigkeit der Klienten o. a. Gründe überschritten. Einige Schuldner nahmen im Verlauf der Beratung wegen Krankheit, Suchtproblemen oder aus Altersgründen von der Beantragung eines Verfahrens Abstand. Ebenso kam es wegen Wohnortwechsels nicht zur Antragstellung. Nach Prüfung der Verbindlichkeiten wurde mehrfach festgestellt, dass Forderungen aus Geldstrafen oder Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung einen großen Teil der Gesamtverschuldung ausmachte und eine Restschuldbefreiung dafür nicht erfolgen würde. Bei ehemaligen Selbstständigen stellte sich nach Vorliegen aller Unterlagen z. T. heraus, dass sie kein Verbraucher- sondern ein Regelinsolvenzverfahren beantragen müssen. Klienten, welche noch in eigenen Immobilien wohnten, nahmen von einer Beantragung Abstand, um die Verwertung des Hauses nicht zu riskieren.
Maßnahmen der Beratungsstelle zur Verringerung der Wartezeiten zwischen Anmeldung und Beratungsbeginn
Die gute personelle Besetzung in 2006 verhinderte im Berichtsjahr ein extremes Ansteigen der Wartezeiten. Durch die erhebliche Erhöhung der Anzahl Neufälle erhöhte sich die Wartezeit im Durchschnitt geringfügig von 4 auf 5 Wochen. Bereits jetzt muss eingeschätzt werden, dass der Ansturm im ersten Quartal 2007und die Besetzung mit nur noch 2 Beratungsfachkräften wieder längere Wartezeiten bis zu einem halben Jahr zur Folge haben wird.
Weitere Auswertung auf der Grundlage des statistischen Zahlenmaterials
- Knapp die Hälfte der Rat Suchenden (253=48,56 %) waren arbeitslos.
- 404, das entspricht 77,54 % verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Studienabschluss. 113 Klienten (21,7 %) hatten keine Berufsabschluss. Trotz des hohen Anteils an Schuldnern mit Berufsausbildung muss eingeschätzt werden, dass die finanzielle Bildung, z. B. das Wissen zu Finanzdienstleistung, zum Haushaltsbudget u. a. m. zu gering ausgeprägt war.
- Im Berichtsjahr waren 236 unserer Klienten Singles, das entspricht 45,3 %.
- Die Anzahl von 67 allein erziehenden Frauen bzw. Männern (12,86 %) bewegte sich in etwa auf dem Niveau der Vorjahre.
- Die Analyse nach Altersgruppen ergab, dass 150 ( 28,8 %) der beratenen Haushaltsvorstände 25 bis 35 Jahre waren. 136 (26,1 %) gehörten zur Altersgruppe 35-45 Jahre. Ein Vergleich zu den Vorjahren war nicht möglich, da bis 2005 andere Altersgruppen in der Statistik ausgewiesen wurden. Trotzdem kann eingeschätzt werden, dass sich einerseits eine Verjüngung der beratenen Personen vollzogen hat, andererseits auch der Anteil der Schuldner über 60 Jahre größer geworden ist. Klienten unter 20 Jahren suchten kaum die Beratungsstelle auf. Hier wird vermutet, dass die mit Sicherheit vorhandenen finanziellen Probleme (Handyschulden, Schulden bei Freunden usw.) vorwiegend auf Eltern und Großeltern übertragen und evt. von diesen gelöst wurden.
- In 220 Fällen (42,2 %) verfügte der Haushalt nur über ein Nettoeinkommen von unter 900,- €. 120 Hauhalte (23,3 %) hatten 900 bis 1.300 Haushaltseinkommen zur Verfügung.
- 2006 wurden in 90 Fällen (17,3 %) 20 und mehr Gläubiger festgestellt. Der Arbeitsaufwand für dieses Klientel war entsprechend hoch, da häufig umfangreicher Schriftverkehr und Recherchen hinsichtlich der Vollständigkeit der Gläubigerlisten und deren zustellfähiger Anschriften erforderlich waren. Die Unterlagen der beratenen Personen waren in den überwiegenden Fällen unvollständig und unsortiert. Ein großer Teil hatte völlig den Überblick über Gläubiger bzw. Verbindlichkeiten verloren und musste zunächst zum Öffnen der Gläubigerpost bewegt werden. Bei diesen Rat Suchenden war es erforderlich, zunächst psychische Probleme zu lösen und die Mitwirkungsbereitschaft zu aktivieren.
- Während 175 Klienten (33,6 %) mit Gesamtschulden von unter 10.000 € zahlungsunfähig waren, hatten sich in 54 Fällen (10,36 %) Schulden von 100.000 € und mehr angehäuft. Bei solchen Schuldenhöhen handelte es sich zum größten Teil um gescheiterte Immobilienfinanzierungen und um gescheiterte Selbstständige.
Die Ursachen der Überschuldung zeigten sich wie folgt:
Hauptgrund stellte wie schon in allen Vorjahren die Arbeitslosigkeit dar (121 Fälle=23,2 %).
In 65 Fällen (12,5 %) kam es durch Trennung, Scheidung, Tod des Partners zur Überschuldung.
61 beratene Personen (11,7 %) wurden durch gescheiterte Selbstständigkeit zahlungsunfähig.
Bei 49 Klienten (9,4 %) war eine gescheiterte Immobilienfinanzierung der Hauptgrund der Überschuldung.
In 43 Fällen (8,25 %) führten Erkrankung oder Sucht zu dauernden finanziellen Problemen.
Häufig waren es mehrere Ursachen, die den finanziellen Kollaps verursachten.
-Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen betrug im Berichtsjahr 41.582 € und ging damit im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die höchsten Durchschnittswerte waren wiederum bei gescheiterten Immobilienfinanzierungen und gescheiterten Selbstständigen zu verzeichnen.
Ein auffallend hoher Durchschnittswert an Schulden wurde in der Altersgruppe 70 Jahre und mehr ausgewiesen. Dabei wurde durch einen Schuldner ein Spitzenwert von über 1 Million € Schulden erreicht, der sich in dieser Altersgruppe in durchschnittlich 190.200 € an Verbindlichkeiten darstellte.
-Die höchsten durchschnittlichen Schuldbeträge ergaben sich durch gescheiterte Selbstständigkeit (im Durchschnitt pro Fall 95.588 €) und durch gescheiterte Immobilienfinanzierung (im Durchschnitt 134.010 € pro Fall).
-107 Fälle wurden während des Insolvenzverfahrens weiter beratend begleitet.
Monika Röthling, Leiterin Beratungsstelle
Autor: nnzIm Jahr 2006 konnten wir durch die zusätzliche Unterstützung des Landkreises sowie der Arge die bisher beste Besetzung mit Beratungsfachkräften zur Bewältigung der weiter steigenden Nachfrage nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung aufbieten. 1 VbE wurde vom Land Thüringen für Insolvenzberatung finanziert und 0,975 VbE vom Landkreis als Co-Finanzierung für die Allgemeine Schuldnerberatung nach Sozialgesetzbuch (SGB). Der Landkreis finanzierte ebenso weitere 0,8 VbE und die Arge ab September 2006 eine ABM-Stelle, die mit einer Juristin besetzt werden konnte. Somit waren wir in der Lage, im Berichtsjahr 525 Beratungsfälle zu bearbeiten (Vorjahr 479 Fälle, Erhöhung auf 109,6 %).
Davon kamen 335 Klienten (63,8 %) mit dem Ziel in die Beratungsstelle, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. 190 Klienten (36,2 %) nahmen allgemeine Schuldnerberatung in Anspruch. Dafür benötigten unsere Beratungsfachkräfte 2.748 Beratungsgespräche. Das waren 213 mehr als im Vorjahr. 1.162 Gespräche betrafen allgemeine Schuldnerberatung und 1.586 Verbraucherinsolvenzberatung. Für ca. 69 % des Klientels stellte ein Verbraucherinsolvenzberatung mit anschließender Restschuldbefreiung die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang ohne Schulden dar. Allerdings gab es auch die Ausnahmefälle, die sich bereits während der Wohlverhaltensphase erneut ver- bzw. überschuldeten. Konkretes Zahlenmaterial dazu liegt nicht vor. Wir schätzen aber ein, dass die Mehrzahl der Beratenen aus der Überschuldungsproblematik mit den vielen damit verbundenen Problemen und Einschränkungen die richtigen Lehren gezogen hat.
Im Berichtsjahr wurden 239 neue Beratungsfälle aufgenommen. Das bedeutet eine Steigerung auf 120,7 % und damit einen Spitzenwert, welcher in keinem anderen Jahr zuvor erreicht wurde. Das war nur möglich, durch die Erhöhung der Anzahl an Beratungsfachkräften.
Während wir im Jahr 2005 in Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzen nach erfolgtem außergerichtlichen Einigungsverfahren 88 Bescheinigungen über das Scheitern ausstellten und auch 88 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt wurden, konnten wir diese Anzahl in 2006 auf 110 ausgestellte Bescheinigungen, d. h. 125 % erhöhen und davon 105 Insolvenzanträge fertig stellen (Erhöhung auf 119,3 %), die dann auch tatsächlich von den Klienten eingereicht wurden.
Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Antragstellung beim Insolvenzgericht und Eröffnung des Verfahrens reduzierte sich von 10,3 Wochen in 2005 auf 7,1 Wochen in 2006.
Außergerichtliche Einigungen im Insolvenzverfahren
Die Anzahl der durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuche erhöhte sich von 138 im Jahr 2005 auf 182 in 2006 (131,9 %). Erfolgreich waren diese allerdings nur in 3 (!) Fällen. Da die Gläubiger selten dem außergerichtlichen Plan zustimmten, die Mehrheit aber ablehnte, scheiterten in fast allen Fällen die außergerichtlichen Angebote. Nach wie vor waren die Gläubiger vor allem nicht mit flexiblen Nullplänen bei vermögenslosen Schuldnern einverstanden.
Gründe für Beratungsfälle, die nicht ins InsO-Verfahren führten
57 Insolvenzfälle führten aus unterschiedlichen Gründen nicht in ein Insolvenzverfahren. Teilweise wurde der Zeitraum zwischen außergerichtlichem Einigungsverfahren, ausgestellter Bescheinigung und möglicher Antragstellung (6 Monate) durch die Säumigkeit der Klienten o. a. Gründe überschritten. Einige Schuldner nahmen im Verlauf der Beratung wegen Krankheit, Suchtproblemen oder aus Altersgründen von der Beantragung eines Verfahrens Abstand. Ebenso kam es wegen Wohnortwechsels nicht zur Antragstellung. Nach Prüfung der Verbindlichkeiten wurde mehrfach festgestellt, dass Forderungen aus Geldstrafen oder Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung einen großen Teil der Gesamtverschuldung ausmachte und eine Restschuldbefreiung dafür nicht erfolgen würde. Bei ehemaligen Selbstständigen stellte sich nach Vorliegen aller Unterlagen z. T. heraus, dass sie kein Verbraucher- sondern ein Regelinsolvenzverfahren beantragen müssen. Klienten, welche noch in eigenen Immobilien wohnten, nahmen von einer Beantragung Abstand, um die Verwertung des Hauses nicht zu riskieren.
Maßnahmen der Beratungsstelle zur Verringerung der Wartezeiten zwischen Anmeldung und Beratungsbeginn
Die gute personelle Besetzung in 2006 verhinderte im Berichtsjahr ein extremes Ansteigen der Wartezeiten. Durch die erhebliche Erhöhung der Anzahl Neufälle erhöhte sich die Wartezeit im Durchschnitt geringfügig von 4 auf 5 Wochen. Bereits jetzt muss eingeschätzt werden, dass der Ansturm im ersten Quartal 2007und die Besetzung mit nur noch 2 Beratungsfachkräften wieder längere Wartezeiten bis zu einem halben Jahr zur Folge haben wird.
Weitere Auswertung auf der Grundlage des statistischen Zahlenmaterials
- Knapp die Hälfte der Rat Suchenden (253=48,56 %) waren arbeitslos.
- 404, das entspricht 77,54 % verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Studienabschluss. 113 Klienten (21,7 %) hatten keine Berufsabschluss. Trotz des hohen Anteils an Schuldnern mit Berufsausbildung muss eingeschätzt werden, dass die finanzielle Bildung, z. B. das Wissen zu Finanzdienstleistung, zum Haushaltsbudget u. a. m. zu gering ausgeprägt war.
- Im Berichtsjahr waren 236 unserer Klienten Singles, das entspricht 45,3 %.
- Die Anzahl von 67 allein erziehenden Frauen bzw. Männern (12,86 %) bewegte sich in etwa auf dem Niveau der Vorjahre.
- Die Analyse nach Altersgruppen ergab, dass 150 ( 28,8 %) der beratenen Haushaltsvorstände 25 bis 35 Jahre waren. 136 (26,1 %) gehörten zur Altersgruppe 35-45 Jahre. Ein Vergleich zu den Vorjahren war nicht möglich, da bis 2005 andere Altersgruppen in der Statistik ausgewiesen wurden. Trotzdem kann eingeschätzt werden, dass sich einerseits eine Verjüngung der beratenen Personen vollzogen hat, andererseits auch der Anteil der Schuldner über 60 Jahre größer geworden ist. Klienten unter 20 Jahren suchten kaum die Beratungsstelle auf. Hier wird vermutet, dass die mit Sicherheit vorhandenen finanziellen Probleme (Handyschulden, Schulden bei Freunden usw.) vorwiegend auf Eltern und Großeltern übertragen und evt. von diesen gelöst wurden.
- In 220 Fällen (42,2 %) verfügte der Haushalt nur über ein Nettoeinkommen von unter 900,- €. 120 Hauhalte (23,3 %) hatten 900 bis 1.300 Haushaltseinkommen zur Verfügung.
- 2006 wurden in 90 Fällen (17,3 %) 20 und mehr Gläubiger festgestellt. Der Arbeitsaufwand für dieses Klientel war entsprechend hoch, da häufig umfangreicher Schriftverkehr und Recherchen hinsichtlich der Vollständigkeit der Gläubigerlisten und deren zustellfähiger Anschriften erforderlich waren. Die Unterlagen der beratenen Personen waren in den überwiegenden Fällen unvollständig und unsortiert. Ein großer Teil hatte völlig den Überblick über Gläubiger bzw. Verbindlichkeiten verloren und musste zunächst zum Öffnen der Gläubigerpost bewegt werden. Bei diesen Rat Suchenden war es erforderlich, zunächst psychische Probleme zu lösen und die Mitwirkungsbereitschaft zu aktivieren.
- Während 175 Klienten (33,6 %) mit Gesamtschulden von unter 10.000 € zahlungsunfähig waren, hatten sich in 54 Fällen (10,36 %) Schulden von 100.000 € und mehr angehäuft. Bei solchen Schuldenhöhen handelte es sich zum größten Teil um gescheiterte Immobilienfinanzierungen und um gescheiterte Selbstständige.
Die Ursachen der Überschuldung zeigten sich wie folgt:
Hauptgrund stellte wie schon in allen Vorjahren die Arbeitslosigkeit dar (121 Fälle=23,2 %).
In 65 Fällen (12,5 %) kam es durch Trennung, Scheidung, Tod des Partners zur Überschuldung.
61 beratene Personen (11,7 %) wurden durch gescheiterte Selbstständigkeit zahlungsunfähig.
Bei 49 Klienten (9,4 %) war eine gescheiterte Immobilienfinanzierung der Hauptgrund der Überschuldung.
In 43 Fällen (8,25 %) führten Erkrankung oder Sucht zu dauernden finanziellen Problemen.
Häufig waren es mehrere Ursachen, die den finanziellen Kollaps verursachten.
-Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen betrug im Berichtsjahr 41.582 € und ging damit im Vergleich zum Vorjahr zurück. Die höchsten Durchschnittswerte waren wiederum bei gescheiterten Immobilienfinanzierungen und gescheiterten Selbstständigen zu verzeichnen.
Ein auffallend hoher Durchschnittswert an Schulden wurde in der Altersgruppe 70 Jahre und mehr ausgewiesen. Dabei wurde durch einen Schuldner ein Spitzenwert von über 1 Million € Schulden erreicht, der sich in dieser Altersgruppe in durchschnittlich 190.200 € an Verbindlichkeiten darstellte.
-Die höchsten durchschnittlichen Schuldbeträge ergaben sich durch gescheiterte Selbstständigkeit (im Durchschnitt pro Fall 95.588 €) und durch gescheiterte Immobilienfinanzierung (im Durchschnitt 134.010 € pro Fall).
-107 Fälle wurden während des Insolvenzverfahrens weiter beratend begleitet.
Monika Röthling, Leiterin Beratungsstelle
