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Richter Kropp und der dreiste Telefonierer

Dienstag, 29. Mai 2007, 11:44 Uhr
Nordhausen (nnz). Offensichtlich besteht in weiten Teilen der Bevölkerung die Annahme, dass Handy-Telefonate im Auto nicht nur wichtig, sondern auch ein bloßes Kavaliersdelikt sind. So sieht man fahrende Zeitgenossen immer wieder mit Handys am Ohr auch bei hohen Geschwindigkeiten telefonieren. Bis zu vor Amtsreichter Christian Kropp stehen...

Doch der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung dies nicht umsonst mit einer Geldbuße von 40 Euro und einem Punkt ganz deutlich sanktioniert. Zu gefährlich sind solche Fahrten, die Ablenkung durch die Geräte zu groß und die Unfallzahlen durch solche Telefonate zu hoch.

Werden Handy-Telefonierer einmal erwischt, erfinden sie die schönsten Ausreden. So ist jener Betroffene bundesweit bekannt geworden, der Anfang vergangenen Jahres in Sondershausen mit seinem Mobilfunkgerät telefonierte, dem zuständigen Amtsrichter Christian Kropp aber erzählte, er habe nicht telefoniert, sondern seinen Kopf mit der rechten Hand abgestützt. So fahre er immer, da ansonsten sein Unterkiefer herausspringen würde.

In einem neuen Fall des Amtsgerichts Sondershausen wurde einem Zwanzigjährigen eine solche verbotene Fahrt am 4. 5. 2006 vorgeworfen. Der junge Mann hatte gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Artern Einspruch eingelegt, vor Gericht aber von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Offensichtlich spekulierte er darauf, dass man ihm nichts nachweisen konnte.

Doch er hatte seine Rechnung ohne die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gemacht. Diese hatten ihn nicht nur in Greußen-Neustadt aus geringer Distanz mit seinem Handy am Ohr gesehen. Beim Nachfahren mit dem Polizeiwagen konnten sie ihn bis auf dem dortigen Edeka-Parkplatz verfolgen. Dort angesprochen sprach er dreist weiter in sein Mobiltelefon und beendete erst sein Gespräch, als die Beamten seine Papiere verlangten.

Angesichts dieser glasklaren Aussage konnte Amtsrichter Christian Kropp nur noch anraten, den Einspruch zurückzunehmen, was angesichts einer Vorbelastung wohl das Beste war. Das Verfahren ist dann noch im Sitzungssaal rechtskräftig geworden. Was den jungen Mann zu seinem Einspruch getrieben hat, konnte nicht geklärt werden. Versuch macht eben nicht immer klug!
Autor: nnz

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