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Teilerfolge für den Südharz

Montag, 11. Februar 2002, 15:14 Uhr
Nordhausen/Erfurt (nnz). Der Landtagsausschuß für Naturschutz und Umwelt befasste sich in den zurückliegenden Monaten mehrfach mit dem Konflikt um den Gipsabbau im Südharz. So auch Anfang Februar. Da wurde sogar ein Beschluß gefasst.


Die nnz berichtete mehrfach und ausführlich über das gesamte Prozedere: Am 24. August 2001 fand im Thüringer Landtag eine umfassende Anhörung statt, Ende Oktober erhielten die Ausschussmitglieder detaillierte Antworten seitens der Landesregierung, am 1. Februar wurde beschlossen. In dem Beschlusstext ging es auch um die sogenannten „weißen Flächen“. „Der Ausschuß für Naturschutz und Umwelt befürwortet in diesen Flächen die zwingende raumordnerische Einzelfallprüfung vor der Einleitung des bergbaurechtlichen Fachverfahrens, wie bereits im Fall Kuhberg entschieden“, heißt in dem Beschlußtext. Für die Umwelt- und Naturschützer ist das natürlich nicht genug. Die hatten sich weitergehende Schritte seitens der Landesregierung zum Rohstoffabbau im Südharz gewünscht. So sollten unter anderem in der Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsplanes keine weiteren Vorrangflächen für den Rohstoffabbau ausgewiesen werden. Das stand in einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion.

Einen kleinen Erfolg gibt es doch zu vermelden. So begrüßt der Ausschuß nun, dass die Landesregierung die noch ausstehende rechtskräftige Unterschutzstellung der Naturräume forcieren will. Bislang verfügen einige Naturschutzgebiete in diesem sensiblen Bereich nur über einen einstweiligen Schutz. In dem Beschluß des Landtagsausschusses wird außerdem auf eine möglichst hohe Verwertung von REA-Gips hingewiesen.
Autor: nnz

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