Richter Kropp: Höchststrafe
Montag, 14. Mai 2007, 07:26 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Shorty, EVE und andere Logos zierten die Gemeinden Göllingen und Rottleben. Was für den außenstehenden Betrachter teilweise recht hübsch aussieht, ist für die Eigentümer der Hauswände oftmals ein finanzielles Fiasko.
So kostete die Entfernung solcher Graffitis teilweise bis zu 500 Euro. Vor allem traf es im Zeitraum November 2005 bis Juli 2006 kommunales Eigentum in Form von Trafohäuschen oder Buswartestellen. Die Ermittlungsbehörden waren nicht untätig geblieben, es wurde eine besondere Ermittlungsgruppe gebildet, die jetzt Ergebnisse aufweisen konnte. Als Täter konnte eine Jugendbande aus dem Göllinger Raum überführt werden, die ihre Tätigkeit teilweise auch auf die Stadt Sondershausen erstreckt hatte. Dort traf es vor allem den Bahnhof und abgestellte Züge.
So hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen jetzt mit Anklageschrift vom 02.10.2006 gegen diese Sprayerbande Anklage wegen 23 Taten, erhoben. Fünf Jugendliche hatten sich deshalb vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Jugendrichter Christian Kropp wies alle jungen Männer im Alter zwischen 14 und 15 Jahren auf ihr Schweigerecht hin, mahnte aber dringend angesichts der erdrückenden Beweislast und der im Raum stehenden Strafen sich geständig zu zeigen. Davon machten alle dann sofort Gebrauch.
Vier Jugendliche, denen nur zwei bis vier Straftaten zur Last gelegt wurden und die nicht vorbestraft waren, wurden zu Arbeitsstunden verurteilt. Problematischer war der Fall bei Andreas B. (16, Name geändert). Dieser war mehrfach vorbestraft und gegen ihn bestanden mit 22 Taten die meisten Vorwürfe. Amtsrichter Kropp verhängte mit zwölf Monaten Jugendstrafe die für einen Jugendrichter höchste Strafe. Diese wurde noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Andreas B. hat 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.
Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig und steht in einer Reihe von Urteilen des Amtsgerichts Sondershausen gegen Sprayer. Bereits 2002 und 2003 wurden Sprayer aus Sondershausen zu Freiheits- und Jugendstrafen verurteilt. Im Dezember 2006 gab es zudem in der Kreisstadt neue Sprayattacken gegen behördliche Einrichtungen, so dass mit weiteren Verfahren zu rechnen ist. Sprayen lohnt sich also nicht!
Autor: nnzSo kostete die Entfernung solcher Graffitis teilweise bis zu 500 Euro. Vor allem traf es im Zeitraum November 2005 bis Juli 2006 kommunales Eigentum in Form von Trafohäuschen oder Buswartestellen. Die Ermittlungsbehörden waren nicht untätig geblieben, es wurde eine besondere Ermittlungsgruppe gebildet, die jetzt Ergebnisse aufweisen konnte. Als Täter konnte eine Jugendbande aus dem Göllinger Raum überführt werden, die ihre Tätigkeit teilweise auch auf die Stadt Sondershausen erstreckt hatte. Dort traf es vor allem den Bahnhof und abgestellte Züge.
So hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen jetzt mit Anklageschrift vom 02.10.2006 gegen diese Sprayerbande Anklage wegen 23 Taten, erhoben. Fünf Jugendliche hatten sich deshalb vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verantworten. Jugendrichter Christian Kropp wies alle jungen Männer im Alter zwischen 14 und 15 Jahren auf ihr Schweigerecht hin, mahnte aber dringend angesichts der erdrückenden Beweislast und der im Raum stehenden Strafen sich geständig zu zeigen. Davon machten alle dann sofort Gebrauch.
Vier Jugendliche, denen nur zwei bis vier Straftaten zur Last gelegt wurden und die nicht vorbestraft waren, wurden zu Arbeitsstunden verurteilt. Problematischer war der Fall bei Andreas B. (16, Name geändert). Dieser war mehrfach vorbestraft und gegen ihn bestanden mit 22 Taten die meisten Vorwürfe. Amtsrichter Kropp verhängte mit zwölf Monaten Jugendstrafe die für einen Jugendrichter höchste Strafe. Diese wurde noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Andreas B. hat 150 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.
Das Urteil wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig und steht in einer Reihe von Urteilen des Amtsgerichts Sondershausen gegen Sprayer. Bereits 2002 und 2003 wurden Sprayer aus Sondershausen zu Freiheits- und Jugendstrafen verurteilt. Im Dezember 2006 gab es zudem in der Kreisstadt neue Sprayattacken gegen behördliche Einrichtungen, so dass mit weiteren Verfahren zu rechnen ist. Sprayen lohnt sich also nicht!
