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Viermal abgelehnt

Mittwoch, 09. Mai 2007, 10:20 Uhr
Nordhausen (nnz). Fünf regionale Thüringer Stromversorgen hatten beim Wirtschaftsministerium die Erhöhung ihre Stromtarife beantragt. In vier Fällen wurden die Anträge abgelehnt. Darunter auch der von der Energieversorgung Nordhausen GmbH...


Nachdem die Bundesnetzagentur die nächsten Netzentgelt-Überprüfungen für Stadtwerke in Thüringen abgeschlossen hat, hat das Thüringer Wirtschaftsministerium über die Preisanträge von weiteren fünf Stromversorgern abschließend entschieden. Im Falle der Stadtwerke Weimar, Energieversorgung Apolda, Stadtwerke Stadtroda und Energieversorgung Nordhausen wurden die Tariferhöhungen abgelehnt. Damit bleiben die Tarifstrompreise in diesen Städten vorerst konstant.

Die vier Stromversorger hatten Tarifpreiserhöhungen zwischen 9 und 14% beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat die Anträge abgelehnt, weil die für die Preisbildung geltend gemachten Kosten nicht nachgewiesen werden konnten. Zudem hätten die Stadtwerke mit den beantragten Erhöhungen deutlich über dem Tarifpreis des Regionalversorgers E.ON Thüringer Energie AG gelegen.

Den Stadtwerken Gera wurde ein um 2% (= 0,39 Ct./kWh) höherer Tarifpreis genehmigt. Der neue Tarif gilt zum 1. Mai 2007. Der neue Preis bewegt sich auch nach der Erhöhung auf dem Niveau derjenigen Unternehmen, die bislang auf Preiserhöhungen verzichtet haben.

Wenn man die Netzentgelte herausrechnet, liegen die Preise der genannten fünf Stadtwerke damit auf hessischem Niveau.

Die Bundesnetzagentur hatte bei den genannten Stromversorgern eine Senkung der Netznutzungsentgelte zwischen 5 und 13% angeordnet. Diese Senkung muss nach dem Genehmigungsbescheid aus dem vergangenen Jahr des Wirtschaftsministeriums unmittelbar an die Stromkunden weitergegeben werden. Allerdings haben die Stadtwerke Weimar, Apolda und Stadtroda dagegen eine Klage eingereicht, die aufschiebende Wirkung auf die Umsetzung dieser Senkungsanordnung hat.

Darüber hinaus klagen nach wie vor zwölf Stadtwerke gegen das Wirtschaftsministerium auf Erteilung von Strompreisgenehmigungen, mit denen sie Erhöhungen von durchschnittlich 2 Ct / kWh gegenüber dem bisherigen Niveau durchsetzen wollen.
Autor: nnz

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