Kein Antrag
Freitag, 04. Mai 2007, 16:05 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz berichtete gestern über ein Statement des BUND und des Arbeitskreises Gipskarst, in dem ein erneuter Abbau von Rohstoffen angeprangert und das Verhalten der Genehmigungsbehörden kritisiert wird. Heute regiert das zuständige Ministerium.
Die aktuellen Pressemitteilungen des BUND um eine mögliche Erweiterung des Gipsabbaus im Südharz verzerren die tatsächliche Situation, so das Thüringer Umweltministerium. Tatsache sei, dass es sich für den Bereich Woffleben/Himmelsberg nicht um einen neuen, sondern lediglich um eine Erweiterung des bereits bestehenden Tagebaus um 1,2 Hektar Fläche handelt. Dieses Erweiterungsgebiet ist durch einen 40 Meter breiten Waldschutzstreifen vom bereits bestehenden Tagebau getrennt.
Die Abbaugenehmigung für diese Erweiterung wurde für das Unternehmen vom Thüringer Landesbergamt als zuständiger Genehmigungsbehörde im November vergangenen Jahres erteilt. Eine Prüfung von FFH-Belangen ist in derartigen Genehmigungsverfahren eingeschlossen. Die betroffene Gemeinde hatte hiergegen Widerspruch eingelegt, der vom Landesbergamt abschlägig beschieden wurde.
Für ein weiteres Gebiet, Rüsselsee-Ost, liegt bis dato kein Antrag auf Abbaugenehmigung vor. Somit kann auch nicht auf die konkrete Umfänglichkeit des Abbaugebietes und damit eventuell verbundene Beeinträchtigungen geschlossen werden. Ob gegebenenfalls auch ein Teil eines FFH-Gebietes betroffen sein würde, könne demnach erst nach Antragseingang hinreichend beurteilt werden.
Autor: nnzDie aktuellen Pressemitteilungen des BUND um eine mögliche Erweiterung des Gipsabbaus im Südharz verzerren die tatsächliche Situation, so das Thüringer Umweltministerium. Tatsache sei, dass es sich für den Bereich Woffleben/Himmelsberg nicht um einen neuen, sondern lediglich um eine Erweiterung des bereits bestehenden Tagebaus um 1,2 Hektar Fläche handelt. Dieses Erweiterungsgebiet ist durch einen 40 Meter breiten Waldschutzstreifen vom bereits bestehenden Tagebau getrennt.
Die Abbaugenehmigung für diese Erweiterung wurde für das Unternehmen vom Thüringer Landesbergamt als zuständiger Genehmigungsbehörde im November vergangenen Jahres erteilt. Eine Prüfung von FFH-Belangen ist in derartigen Genehmigungsverfahren eingeschlossen. Die betroffene Gemeinde hatte hiergegen Widerspruch eingelegt, der vom Landesbergamt abschlägig beschieden wurde.
Für ein weiteres Gebiet, Rüsselsee-Ost, liegt bis dato kein Antrag auf Abbaugenehmigung vor. Somit kann auch nicht auf die konkrete Umfänglichkeit des Abbaugebietes und damit eventuell verbundene Beeinträchtigungen geschlossen werden. Ob gegebenenfalls auch ein Teil eines FFH-Gebietes betroffen sein würde, könne demnach erst nach Antragseingang hinreichend beurteilt werden.
