Richter Kropp: Not macht erfinderisch
Montag, 02. April 2007, 08:26 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Vor Gericht kommt es immer wieder zu netten Überraschungen, so wie das Leben oftmals spielt. Und dann spielt auch Richter Christian Kropp eine nicht unwesentliche Rolle...
War doch am 27. August des vergangenen Jahres Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen 22.20 Uhr ein Wagen im Grenzgebiet zum Unstrut-Hainich-Kreis aufgefallen, der mit 60 km/h vor der Ortslage Keula extrem langsam fuhr. Als dieser angehalten wurde, konnte festgestellt werden, dass die zweiundzwanzigjährige Fahrerin keine Fahrerlaubnis hatte. Das Gesetz ahndet dies als Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen die junge Frau einen Strafbefehl in Höhe einer Geldstrafe 250 Euro und die Festsetzung einer Führerscheinsperre von 12 Monaten beantragt. Antragsgemäß erging dieser durch das zuständige Amtsgericht Sondershausen. So weit, so gut. Solche Verfahren geschehen in Deutschland unzählige Male am Tage.
Doch die Geschichte nahm eine amüsante Wendung, als die Angeschuldigte Einspruch einlegte und vortrug, sie sei gar nicht gefahren. Gefahren sei ihr Freund, sie sei zwar Beifahrerin gewesen, habe diesen jedoch während der Fahrt sexuell befriedigt, was die langsame Fahrweise erkläre. Ihr Gesicht hätten die vorbeifahrenden Polizeibeamten wegen ihrer intensiven Aktivitäten gar nicht sehen können. Eine Beamtin der Polizeiinspektion Kyffhäuser daraufhin schriftlich gehört, erklärte sich jedoch dahingehend, sie sei sicher, eine Frau am Steuer aufgrund eines langen Pferdeschwanzes gesehen zu haben.
Leider konnte der Streit über die merkwürdige Fahrt bei Keula nicht aufgeklärt werden. Kurz vor der Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht nahm die Angeschuldigte ihren Einspruch zurück. Ob ihr selbst diese Einlassung zu abenteuerlich vorkam oder sie sich nur einen Aprilscherz erlauben wollte, war in diesem rein schriftlichen Verfahren nicht zu ergründen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig geworden.
Vor dem Amtsgericht Sondershausen gab es in der letzten Zeit eine Reihe abenteuerlicher Einlassungen, in die sich diese schlüpfrige Geschichte nahtlos einfügt. 2006 hatte ein junger Mann behauptet, nicht mit einem Handy im Auto telefoniert zu haben, da er mit seiner Hand seinen Kiefer abstützen müsse, der ansonsten rausfalle. Auch hier hatte ihm der Richter nicht geglaubt. Not macht halt erfinderisch!
Autor: nnzWar doch am 27. August des vergangenen Jahres Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen 22.20 Uhr ein Wagen im Grenzgebiet zum Unstrut-Hainich-Kreis aufgefallen, der mit 60 km/h vor der Ortslage Keula extrem langsam fuhr. Als dieser angehalten wurde, konnte festgestellt werden, dass die zweiundzwanzigjährige Fahrerin keine Fahrerlaubnis hatte. Das Gesetz ahndet dies als Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen die junge Frau einen Strafbefehl in Höhe einer Geldstrafe 250 Euro und die Festsetzung einer Führerscheinsperre von 12 Monaten beantragt. Antragsgemäß erging dieser durch das zuständige Amtsgericht Sondershausen. So weit, so gut. Solche Verfahren geschehen in Deutschland unzählige Male am Tage.
Doch die Geschichte nahm eine amüsante Wendung, als die Angeschuldigte Einspruch einlegte und vortrug, sie sei gar nicht gefahren. Gefahren sei ihr Freund, sie sei zwar Beifahrerin gewesen, habe diesen jedoch während der Fahrt sexuell befriedigt, was die langsame Fahrweise erkläre. Ihr Gesicht hätten die vorbeifahrenden Polizeibeamten wegen ihrer intensiven Aktivitäten gar nicht sehen können. Eine Beamtin der Polizeiinspektion Kyffhäuser daraufhin schriftlich gehört, erklärte sich jedoch dahingehend, sie sei sicher, eine Frau am Steuer aufgrund eines langen Pferdeschwanzes gesehen zu haben.
Leider konnte der Streit über die merkwürdige Fahrt bei Keula nicht aufgeklärt werden. Kurz vor der Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht nahm die Angeschuldigte ihren Einspruch zurück. Ob ihr selbst diese Einlassung zu abenteuerlich vorkam oder sie sich nur einen Aprilscherz erlauben wollte, war in diesem rein schriftlichen Verfahren nicht zu ergründen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig geworden.
Vor dem Amtsgericht Sondershausen gab es in der letzten Zeit eine Reihe abenteuerlicher Einlassungen, in die sich diese schlüpfrige Geschichte nahtlos einfügt. 2006 hatte ein junger Mann behauptet, nicht mit einem Handy im Auto telefoniert zu haben, da er mit seiner Hand seinen Kiefer abstützen müsse, der ansonsten rausfalle. Auch hier hatte ihm der Richter nicht geglaubt. Not macht halt erfinderisch!
