Urteile gesprochen
Mittwoch, 28. März 2007, 19:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte bereits mehrfach über ein Verfahren wegen Untreue gegen Mitglieder eines Tierschutzvereins berichtet. Heute nun wurden weitere Urteile gesprochen. Die nnz mit den Einzelheiten.
Im Verfahren gegen die noch im Prozess verbliebenen Angeklagten Manuela S. und F. (gegen die drei anderen ursprünglich Mitangeklagten wurde das Verfahren bekanntlich eingestellt) ist heute das Urteil gesprochen worden: Manuela S. ist wegen Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt wurden. Die Angeklagte F. ist ebenfalls der Untreue schuldig, allerdings in nur zwei Fällen. Gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten, gleichfalls ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, verhangen. Außerdem wurde beide Angeklagten im Rahmen der Bewährung beauflagt, innerhalb eines Jahres gemeinnützige Arbeit abzuleisten, und zwar Frau S. im Umfang von 120 Stunden und Frau F. insgesamt 80 Stunden.
Mit diesem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese betonte in ihrem Plädoyer die Schluderhaftigkeit, mit der die Angeklagten ihre Vorstandsarbeit verrichteten sowie die mangelnde Reue, die bei den anderen Mitangeklagten doch spürbar gewesen ist, weshalb unter anderem die Verfahren eingestellt wurden. Zugleich hob die Staatsanwaltschaft hervor, dass sicher eine große Enttäuschung bei denjenigen Gönnern vorhanden ist, die durch finanzielle Zuwendungen den Tierschutz unterstützen wollten, doch stattdessen Privatbelange von Vereinsmitgliedern förderten.
Mit einer derart harten Strafe haben die Angeklagten nicht gerechnet und nach nnz-Informationen Berufung angekündigt. Letztlich ist das Strafmaß nach Ansicht von Prozessbeobachtern doch als tat -und schuldangemessen zu betrachten. Schließlich ging es um nicht unerhebliche Darlehensbeträge zwischen 5.000 DM und 5.000 Euro. Ob sich das Berufungsgericht in Mühlhausen der Auffassung der Verteidigung, das Verhalten der Angeklagten sei als straflos zu bewerten, anschließen wird, bleibt abzuwarten.
In eindrucksvoller Klarheit hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, dass die Angeklagten ganz offensichtlich gegen die durch die Satzung konkretisierten Vermögensverwaltungspflichten verstoßen haben. Diese sehen eine mündelsichere Anlage des Vermögens vor. Die vergebenen Darlehen seien nun aber alles andere als mündelsicher gewesen. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass bis heute, fünf Jahre danach, noch beträchtliche Rückzahlungen ausstehen. Der Tierschutzverein Nordhausen e.V. ist über das Urteil erfreut. Nach der gelungenen Absetzung des alten Vorstands ist die heutige Verurteilung der zweite Schritt auf einem langen und beschwerlichen Weg der Vergangenheitsbewältigung, resümiert der Bevollmächtigte des Vereins, Rechtsanwalt Eberhardt.
Neben dem bereits entstandenen und noch zu erwartendem materiellen Schaden, dessen Ersatz von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern als nächstes in Angriff zu nehmen ist, geht es aber auch um die Reputation des Vereins. Das verlorene Vertrauen wieder zurück zu gewinnen, stellt die eigentliche Herausforderung für die Zukunft dar, so Eberhardt abschließend.
Autor: nnzIm Verfahren gegen die noch im Prozess verbliebenen Angeklagten Manuela S. und F. (gegen die drei anderen ursprünglich Mitangeklagten wurde das Verfahren bekanntlich eingestellt) ist heute das Urteil gesprochen worden: Manuela S. ist wegen Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt wurden. Die Angeklagte F. ist ebenfalls der Untreue schuldig, allerdings in nur zwei Fällen. Gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten, gleichfalls ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, verhangen. Außerdem wurde beide Angeklagten im Rahmen der Bewährung beauflagt, innerhalb eines Jahres gemeinnützige Arbeit abzuleisten, und zwar Frau S. im Umfang von 120 Stunden und Frau F. insgesamt 80 Stunden.
Mit diesem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese betonte in ihrem Plädoyer die Schluderhaftigkeit, mit der die Angeklagten ihre Vorstandsarbeit verrichteten sowie die mangelnde Reue, die bei den anderen Mitangeklagten doch spürbar gewesen ist, weshalb unter anderem die Verfahren eingestellt wurden. Zugleich hob die Staatsanwaltschaft hervor, dass sicher eine große Enttäuschung bei denjenigen Gönnern vorhanden ist, die durch finanzielle Zuwendungen den Tierschutz unterstützen wollten, doch stattdessen Privatbelange von Vereinsmitgliedern förderten.
Mit einer derart harten Strafe haben die Angeklagten nicht gerechnet und nach nnz-Informationen Berufung angekündigt. Letztlich ist das Strafmaß nach Ansicht von Prozessbeobachtern doch als tat -und schuldangemessen zu betrachten. Schließlich ging es um nicht unerhebliche Darlehensbeträge zwischen 5.000 DM und 5.000 Euro. Ob sich das Berufungsgericht in Mühlhausen der Auffassung der Verteidigung, das Verhalten der Angeklagten sei als straflos zu bewerten, anschließen wird, bleibt abzuwarten.
In eindrucksvoller Klarheit hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, dass die Angeklagten ganz offensichtlich gegen die durch die Satzung konkretisierten Vermögensverwaltungspflichten verstoßen haben. Diese sehen eine mündelsichere Anlage des Vermögens vor. Die vergebenen Darlehen seien nun aber alles andere als mündelsicher gewesen. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass bis heute, fünf Jahre danach, noch beträchtliche Rückzahlungen ausstehen. Der Tierschutzverein Nordhausen e.V. ist über das Urteil erfreut. Nach der gelungenen Absetzung des alten Vorstands ist die heutige Verurteilung der zweite Schritt auf einem langen und beschwerlichen Weg der Vergangenheitsbewältigung, resümiert der Bevollmächtigte des Vereins, Rechtsanwalt Eberhardt.
Neben dem bereits entstandenen und noch zu erwartendem materiellen Schaden, dessen Ersatz von den ehemaligen Vorstandsmitgliedern als nächstes in Angriff zu nehmen ist, geht es aber auch um die Reputation des Vereins. Das verlorene Vertrauen wieder zurück zu gewinnen, stellt die eigentliche Herausforderung für die Zukunft dar, so Eberhardt abschließend.
