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Richter Kropp: Die schlagende Kindergärtnerin

Montag, 26. März 2007, 09:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Fall der schlagenden Kindergärtnerin hat in der Thüringer Presse ein großes Echo gefunden: Am 28.07.2006 war es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen einer Erzieherin und einem Kind in einem Kindergarten im westlichen Kyffhäuserkreis gekommen. Als ein sechsjähriges Mädchen nicht zu Bett gehen wollte, packte die Kindergärtnerin das Kind und zog es über den Teppich aus einer Ecke im Zimmer in Richtung Bett. Hierdurch erlitt das Mädchen eine Schürfwunde unterhalb der rechten Brust. Jetzt kam es zum Verfahren.


Aufgrund der Strafanzeige des erziehungsberechtigten Vaters hat die zuständige Gemeinde das Arbeitsverhältnis mit der Frau gekündigt. In einem arbeitsrechtlichen Verfahren einigte man sich dann auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Frau ist nunmehr arbeitslos. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat daraufhin gegen die dreiundzwanzigjährige Kindergärtnerin den Erlaß eines Strafbefehls wegen vorsätzlicher Körperverletzung beantragt. Das Sondershäuser Amtsgericht hat diesen auch antragsgemäß am 30.11.2006 erlassen. Danach hatte die Frau 385 Euro an die Staatskasse zu zahlen.

Die Angeschuldigte legte jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Ihr ging es darum, ihre Motive aufzuzeigen. Die Kindergartenleitung habe sie mit den Kindern alleingelassen. Es sei ihre erste Stelle gewesen, und sie habe sich dabei überfordert gefühlt. Die nunmehr arbeitslose Frau konnte auch berichten, dass gerade das leicht verletzte Mädchen ihr in der ansonsten ruhigen Kindergruppe besonders zu schaffen gemacht habe. Sie habe daher das Kind ein Stückchen herausgezogen, dabei sei es zu den Verletzungen gekommen.

Das Gericht hatte noch einmal ein Einsehen mit der nichtvorbestraften Frau. Da bei dem Mädchen keine größeren Schäden eingetreten waren, wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Diese kommt einem Kinderheim im Kyffhäuserkreis zugute.

Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, mitteilte, haben sich vor dem Gericht die Jugendschutzverfahren gehäuft. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen Gewalt gegen minderjährige Kinder ausgeübt wird. So hat das Amtsgericht Sondershausen in diesem Jahr bereits 10 Strafbefehle in ähnlich gelagerten Fällen erlassen, in denen Fremde oder gar Familienangehörige die Kinder geschlagen und getreten hatten.
Autor: nnz

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