Betriebsräte standen im Mittelpunkt
Freitag, 01. Februar 2002, 11:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Zu seinem Neujahrstreffen hatte der Nordthüringer DGB gestern in die Piazza der Südharz-Galerie eingeladen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die künftigen Betriebsratswahlen.
Der DGB hatte zu seinem Treffen vornehmlich Betriebs- und Personalräte aus Unternehmen und Einrichtungen Nordthüringens eingeladen, denn am 1. März beginnen in Deutschland die Wahlen für die Betriebs- und Personalräte. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben sich jetzt positivere Rahmenbedingungen für die Arbeit, aber auch für die Wahl der Betriebsräte.
Über Vor- und Nachteile dieser Arbeitnehmervertretungen im Unternehmen diskutierten Prof. Dr. Wolfhard Kothe, Arbeitsrechtsexperte der Uni Halle und die Personalleiterin der ELSO GmbH Sondershausen, Carla Bieneck. Während der Wissenschaftler die Notwendigkeit eine neuen Gesetzes verteidigte, räumte die Vertreterin der Unternehmerseite zwar ein, dass es aus Sicht der Geschäftsleitung eines Betriebes ohne Betriebsrat leichter sei zu agieren. Das wäre jedoch nur auf den ersten Blick richtig.
Der Erfolg einer Zusammenarbeit liegt wie immer in der Mitte. Beide Seiten müssten sich einander akzeptieren, müssten aufeinander zugehen. So sei ein Betriebsrat bei anstehenden strukturellen Veränderungen im Unternehmen stets der ideale Ansprechpartner für die Firmenleitung. Prof. Kothe machte in seinem Statement auf die Neuerungen des Gesetzes aufmerksam und verdeutlichte damit auch die neuen Chancen für die Arbeit der Betriebsräte.
In den sich anschließenden Diskussionsbeiträgen brachten Betriebsräte ihre Probleme zur Sprache. Sie machten aber auch deutlich, dass die Arbeitnehmervertretung eine unabdingliche Institution sei, um die Rechte dieser Seite durchzusetzen. Immer wieder werden die Betriebsräte, vor allem in den neuen Bundesländern, symbolische Knüppel zwischen die Füße geworfen. Das reiche nach Ansicht der IG Metall von Erpressungen bis hin zu Strafarbeiten für Betriebsratsmitglieder.
Trotzdem sollte sich die Belegschaft nicht entmutigen lassen, einen Betriebsrat zu wählen. Das Gesetz biete erstmals neue Schutzmöglichkeiten für die Mitglieder aber auch für die Wahlvorstände.
Autor: nnzDer DGB hatte zu seinem Treffen vornehmlich Betriebs- und Personalräte aus Unternehmen und Einrichtungen Nordthüringens eingeladen, denn am 1. März beginnen in Deutschland die Wahlen für die Betriebs- und Personalräte. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben sich jetzt positivere Rahmenbedingungen für die Arbeit, aber auch für die Wahl der Betriebsräte.
Über Vor- und Nachteile dieser Arbeitnehmervertretungen im Unternehmen diskutierten Prof. Dr. Wolfhard Kothe, Arbeitsrechtsexperte der Uni Halle und die Personalleiterin der ELSO GmbH Sondershausen, Carla Bieneck. Während der Wissenschaftler die Notwendigkeit eine neuen Gesetzes verteidigte, räumte die Vertreterin der Unternehmerseite zwar ein, dass es aus Sicht der Geschäftsleitung eines Betriebes ohne Betriebsrat leichter sei zu agieren. Das wäre jedoch nur auf den ersten Blick richtig.
Der Erfolg einer Zusammenarbeit liegt wie immer in der Mitte. Beide Seiten müssten sich einander akzeptieren, müssten aufeinander zugehen. So sei ein Betriebsrat bei anstehenden strukturellen Veränderungen im Unternehmen stets der ideale Ansprechpartner für die Firmenleitung. Prof. Kothe machte in seinem Statement auf die Neuerungen des Gesetzes aufmerksam und verdeutlichte damit auch die neuen Chancen für die Arbeit der Betriebsräte.
In den sich anschließenden Diskussionsbeiträgen brachten Betriebsräte ihre Probleme zur Sprache. Sie machten aber auch deutlich, dass die Arbeitnehmervertretung eine unabdingliche Institution sei, um die Rechte dieser Seite durchzusetzen. Immer wieder werden die Betriebsräte, vor allem in den neuen Bundesländern, symbolische Knüppel zwischen die Füße geworfen. Das reiche nach Ansicht der IG Metall von Erpressungen bis hin zu Strafarbeiten für Betriebsratsmitglieder.
Trotzdem sollte sich die Belegschaft nicht entmutigen lassen, einen Betriebsrat zu wählen. Das Gesetz biete erstmals neue Schutzmöglichkeiten für die Mitglieder aber auch für die Wahlvorstände.
