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"Wegen Bauarbeiten geschlossen!"

Donnerstag, 31. Januar 2002, 15:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Wer kennt nicht diesen typischen Ausspruch, wenn es um Behördengänge geht. Doch in diesem Fall ist die Schließung notwendig. nnz berichtet von den wichtigen Bauarbeiten.


Der Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes im Gewerbegebiet in Bielen macht „dicht“. Keine Angst, er wird wieder geöffnet, aber jetzt muss erst einmal umgebaut werden. Denn dort wird ein Kassenautomat installiert. Und gerade diese Umbauarbeiten machen es eben nötig, dass eine Schließung des Amtes am 11.02.2002 erforderlich ist. Es wird also an diesem Tag nicht möglich sein, in der Zulassungsbehörde und in der Fahrerlaubnisbehörde Anträge zu stellen. Die Bürger, die Anträge auf Fahrzeugzulassung oder -stilllegung, auf Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Führerscheinumtausches stellen wollen, werden gebeten, ihre Anträge entweder bis zum 08.02.02 oder erst wieder ab 12.02.02 zu stellen. Wer an dem Schließungstag dringend ein Überführungskennzeichen benötigt, kann dieses bei den Zulassungsbehörden der Nachbarkreise bekommen.

Was soll ein Kassenautomat, werden viele Bürger fragen. Wird die Behörde dadurch nicht anonymer und der Bürger zu einem "Bearbeitungsfall"? Sicherlich wird es hier und da Berührungsängste geben und auch die Frage, was wird aus meinem Geld, wenn der Apparat nicht funktioniert? Die Sachbearbeiterinnen in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde werden die Anträge weiterhin entgegennehmen und jeden Antragsteller beraten. Nur die Kassierung der Gebühren erfolgt automatisch. Die Technik ist soweit fortgeschritten, dass die Störungsanfälligkeit gering ist. Wenn es doch eine solche geben sollte, stehen die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes hilfreich zur Seite.

Der Kassenautomat bietet den Vorteil, dass die aus dem Kreistag kommende Forderung nach Senkung der Personalkosten realisiert werden kann. Weiterhin wird die Sicherheit erhöht und damit Forderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt, denn mit Falschgeld kann nicht bezahlt werden, das erkennt der Automat. Für den Bürger bringt die Einführung eines Kassenautomaten den Vorteil, dass die Gebühren zukünftig auch mit Scheckkarte bezahlt werden können, was bisher im Straßenverkehrsamt nicht möglich war.
Autor: nnz

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