Unterschiede
Montag, 12. März 2007, 11:47 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Rente mit 67 – in der vergangenen Woche beschlossen – ist immer noch ein Reizthema. Ende vergangenen Jahres gab es noch die Möglichkeit der Altersteilzeit. In den beiden großen Verwaltungen gab es auch da gravierende Unterschiede.
Wer es sich leisten kann, wer die Nase vom Job voll hat, der konnte Ende vergangenen Jahres in der Stadtverwaltung und in der Kreisverwaltung einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. So gern sehen es die Arbeitgeber nicht, dennoch steht den Arbeitnehmern dieses Recht zu, wenn sie gewissen Kriterien erfüllen. Dennoch sind sie auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen, der sich an den Kosten des Modells beteiligen muss.
Wie die nnz erfuhr, wollten im Nordhäuser Rathaus 26 Frauen und Männer eher in den Ruhestand, als es der Gesetzgeber vorsieht. Doch nicht alle können sich freuen – 13 Anträge seien abgelehnt worden. In den Fluren des Rathauses sorgt das für einige Aufregung. Mit der Ablehnung oder Bewilligung sind psychologische Effekte verbunden. Denen, deren Anträge genehmigt wurden, wird nun suggeriert, dass ihre Arbeitskraft in einigen Jahren nicht mehr benötigt wird, die der abgelehnten Bewerber hingegen doch. Von Selektion wird da gesprochen.
Gänzlich anders wurde in der Kreisverwaltung verfahren. Auch da war das letzte Altersteilzeitangebot von Interesse. Etwa 40 Mitarbeiter hatten sich beworben. Wie die Rathausspitze, so stand auch die Leitungsetage an der Behringstraße vor Entscheidungen. Landrat Joachim Claus (CDU) hatte jedoch die Marschroute vorgegeben: Entweder alle oder keiner. Eine Auswahl wäre dem sozialen Frieden im Haus nicht angemessen gewesen, so sein Fazit. Gemeinsam mit den Beigeordneten wurde entschieden, dass alle Anträge genehmigt werden.
Autor: nnzWer es sich leisten kann, wer die Nase vom Job voll hat, der konnte Ende vergangenen Jahres in der Stadtverwaltung und in der Kreisverwaltung einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. So gern sehen es die Arbeitgeber nicht, dennoch steht den Arbeitnehmern dieses Recht zu, wenn sie gewissen Kriterien erfüllen. Dennoch sind sie auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen, der sich an den Kosten des Modells beteiligen muss.
Wie die nnz erfuhr, wollten im Nordhäuser Rathaus 26 Frauen und Männer eher in den Ruhestand, als es der Gesetzgeber vorsieht. Doch nicht alle können sich freuen – 13 Anträge seien abgelehnt worden. In den Fluren des Rathauses sorgt das für einige Aufregung. Mit der Ablehnung oder Bewilligung sind psychologische Effekte verbunden. Denen, deren Anträge genehmigt wurden, wird nun suggeriert, dass ihre Arbeitskraft in einigen Jahren nicht mehr benötigt wird, die der abgelehnten Bewerber hingegen doch. Von Selektion wird da gesprochen.
Gänzlich anders wurde in der Kreisverwaltung verfahren. Auch da war das letzte Altersteilzeitangebot von Interesse. Etwa 40 Mitarbeiter hatten sich beworben. Wie die Rathausspitze, so stand auch die Leitungsetage an der Behringstraße vor Entscheidungen. Landrat Joachim Claus (CDU) hatte jedoch die Marschroute vorgegeben: Entweder alle oder keiner. Eine Auswahl wäre dem sozialen Frieden im Haus nicht angemessen gewesen, so sein Fazit. Gemeinsam mit den Beigeordneten wurde entschieden, dass alle Anträge genehmigt werden.
