Richter Kropp: Unverständliches Recht
Montag, 12. März 2007, 09:59 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wenn manche Autofahrer an den 28.09.2006 denken und das Aktenzeichen C-340/05 hören, bekommen sie glasige Augen. An diesem Tag hat der Europäische Gerichtshof in Brüssel eine für die Mehrzahl der Bürger völlig unverständliche Entscheidung getroffen. Ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen macht dies deutlich...
Tilman B. (54, Name geändert) ist jemand, der in Deutschland kein Auto mehr fahren darf. Zu Recht, denn 18 Punkte in Flensburg wegen Rasens und anderer Ordnungswidrigkeiten, ein negativer MPU-Test und vieles mehr haben dazu geführt, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entzogen hat. In Deutschland hat er ihn auch nicht wiedererlangen können. Am 08.08.2006 fuhr er mit einem PKW in Großberndten und verursachte einen Unfall. Was folgte, was eine Strafanzeige von Polizeibeamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Gesetz ahndet dies mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatten einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro zuzüglich 12 Monaten Führerscheinentzug beantragt, das Amtsgericht Sondershausen diesen auch erlassen. Der Angeschuldigte hatte hiergegen jedoch Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung vor Amtsrichter Christian Kropp saß ein sehr zufrieden wirkender Tilman B., der einen neuen tschechischen Führerschein zückte und die magischen Wort 28.09.2006/C-340/05 murmelte.
In dieser Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine der neue Führerschein eines Mitgliedsstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden muß. Konsequenz dieser neuen Entscheidung, die den Juristen in Sondershausen bei Erlaß ihrer Entscheidung noch nicht bekannt sein konnte: B. war auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung freizusprechen.
In seiner Urteilsbegründung äußerte Amtsrichter Kropp sein Unverständnis über diese Rechtsprechung. Das Recht würde hier den Reichen und Cleveren belohnen, der einfach in einem anderen Land seine Fahrerlaubnis neu erwerbe. Aber auch das Sondershäuser Gericht ist an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden und kann nicht ohne weiteres hiervon abweichen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt.
Autor: nnzTilman B. (54, Name geändert) ist jemand, der in Deutschland kein Auto mehr fahren darf. Zu Recht, denn 18 Punkte in Flensburg wegen Rasens und anderer Ordnungswidrigkeiten, ein negativer MPU-Test und vieles mehr haben dazu geführt, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entzogen hat. In Deutschland hat er ihn auch nicht wiedererlangen können. Am 08.08.2006 fuhr er mit einem PKW in Großberndten und verursachte einen Unfall. Was folgte, was eine Strafanzeige von Polizeibeamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Gesetz ahndet dies mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatten einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro zuzüglich 12 Monaten Führerscheinentzug beantragt, das Amtsgericht Sondershausen diesen auch erlassen. Der Angeschuldigte hatte hiergegen jedoch Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung vor Amtsrichter Christian Kropp saß ein sehr zufrieden wirkender Tilman B., der einen neuen tschechischen Führerschein zückte und die magischen Wort 28.09.2006/C-340/05 murmelte.
In dieser Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine der neue Führerschein eines Mitgliedsstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden muß. Konsequenz dieser neuen Entscheidung, die den Juristen in Sondershausen bei Erlaß ihrer Entscheidung noch nicht bekannt sein konnte: B. war auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung freizusprechen.
In seiner Urteilsbegründung äußerte Amtsrichter Kropp sein Unverständnis über diese Rechtsprechung. Das Recht würde hier den Reichen und Cleveren belohnen, der einfach in einem anderen Land seine Fahrerlaubnis neu erwerbe. Aber auch das Sondershäuser Gericht ist an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden und kann nicht ohne weiteres hiervon abweichen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt.
