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Stichtag ist nicht gleich Gerichtstag

Dienstag, 29. Januar 2002, 16:49 Uhr
Nordhausen (nnz). Was aus dem Hotel „Zur Sonne“ wird, sollte heute entschieden werden. Die Zwangsversteigerung stand auf dem Terminplan im Amtsgericht Nordhausen und nnz war dabei.


Angesetzt auf neun Uhr am Morgen und gespannt auf ein vielleicht reges Interesse an dem Gelände oder an dem Gebäude, wartete man allerdings vergeblich auf Einlass zur Versteigerung. Die Türen waren verschlossen. Lediglich ein kleiner Zettel hing hinter dünnem Glas mit dem Hinweis, das der Termin aufgehoben wurde. Was soll das heißen, aufgehoben? Hat sich doch noch ein Käufer gefunden? Diesem Wunschtraum wird man aber nicht entsprechen können.

Ganz im Gegenteil, natürlich soll das Hotel versteigert werden, nur nicht heute. Laut Aussage des zuständigen Rechtspflegers am Amtsgericht, hat sich vor zwei Tagen eine Brauerei gemeldet, die Anspruch auf bestimmtes Mobiliar erhebt. Nun sieht eine Zwangsversteigerung eigentlich vor, dass sämtliche bewegliche Sachen und eben auch unbewegliche Sachen (wie Gebäude oder ähnliches) versteigert werden dürfen.

So jedoch nicht hinsichtlich dem Nordhäuser Hotel. Die Brauerei hat sich nämlich das Interieur juristisch gesehen „sicherheitsübereignen lassen“. Das bedeutet also, dass gerade Stühle, Tische und sogar die Theke nicht mehr versteigert werden dürfen. Allein dieser Grund reicht also schon aus, dass eine Zwangsversteigerung platzt.

Wie es und vor allem wann es weiter geht, konnte seitens des Rechtspflegers nicht eindeutig geklärt werden. Es steht jedoch fest, dass ein neuer Termin nicht vor Mai möglich sein wird. Weitere drei Monate, in denen die „Sonne“ nicht weiterstrahlen darf.
Autor: vf

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