Entsorgen und verbrennen
Dienstag, 06. März 2007, 15:43 Uhr
Nordhausen (nnz). Der März ist für die Grundstücksbesitzer und Kleingärtner wieder ein hektische Monat. Da müssen Schadstoffe entsorgt, Grünzeug abgeholt und Sträucher verbannt werden. Und dass alles natürlich unter staatlicher Aufsicht.
Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs
In wenigen Tagen tourt wieder das Schadstoffmobil durch den Landkreis. In diesem Frühjahr beginnt die Schadstoffkleinmengensammlung am 21. März und dauert bis einschließlich 4. April 2007. Ein Tourenplan mit Zeitpunkt und Stellplatz des Schadstoffmobils liegt in jeder Gemeinde aus. Aus privaten Haushalten können Schadstoffkleinmengen bis zu einem Gewicht von 100 kg am Fahrzeug kostenlos abgegeben werden. Zu den Schadstoffen zählen u.a. Kleinbatterien, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Altmedikamente, Thermometer, Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Öle, Fette, Lacke, Farben, Holzlasuren, Abbeizer, Rostschutzmittel, Verdünner, Fotochemikalien und Pur-Schaum-Dosen.
Auch Gewerbetreibende können Schadstoffe am Mobil abgeben. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch im Landratsamt Nordhausen (per Fax, Post oder persönlich) erforderlich. Formulare sind im zuständigen Fachgebiet Abfallwirtschaft in der Behringstr. 3 erhältlich. Spätestens drei Tage vor der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte der Antrag der Behörde vorliegen. Die Gewerbetreibenden erhalten nach Abschluss der Schadstoffsammlung vom Landratsamt eine Rechnung. (Weitere Infos unter 03631/911 330).
Grünabfälle werden im Landkreis wieder entsorgt
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen teilt mit, dass in wenigen Tagen im gesamten Landkreis einschließlich der Stadt Nordhausen wieder die Grünabfallentsorgung beginnt. Die erste Tour wird vom 19. März bis 31. März 2007 durchgeführt. Die zweite Tour beginnt am 16. April und endet am 28. April 2007. Zu den Grünabfällen zählen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Laub und Pflanzenabfälle.
Die Entsorgung erfolgt nach einem genauen Tourenplan, der im Entsorgungskalender 2007 und in den "Bekanntmachungen des Landkreises Nordhausen am Harz" im "Allgemeiner Anzeiger" vom 14. März 2007 abgedruckt ist. Das Entsorgungsfahrzeug steht jeweils zwischen 15 und 30 Minuten am vorgegebenen Standort. Die Grünabfälle sind eigenständig in das Fahrzeug zu laden. Eine vorherige Ablagerung an der Sammelstelle ist unzulässig, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Baum- und Strauchschnitt darf eine Länge von ca. 1,50 m nicht überschreiten. Bindematerial muss vorher entfernt werden. (Weitere Infos unter Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Abfallwirtschaft, Tel. 03631/911330).
Brenntage im Landkreis Nordhausen
Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV) erlaubt das Verbrennen von unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu bestimmten Zeiten eines jeden Jahres. Gemäß einer Allgemeinverfügung sind im Landkreis Nordhausen die Brenntage im Frühjahr für die Zeit vom 15. bis 28. März 2007 festgelegt.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass eine Verwertung pflanzlicher Abfälle gesetzlichen Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine Eigenverwertung (zum Beispiel durch Schreddern und/oder Kompostieren) oder die Anlieferung zur Grünabfallentsorgung möglich ist.
Wer die Brenntage dennoch nutzen möchte, hat folgendes zu beachten: Der geplante Brenntermin, einschließlich Ausweichtermin/e, ist mindestens zwei Werktage vorher beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt/der Gemeinde anzuzeigen. Die Form der Anzeige bestimmt die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde.
Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baum- , Strauch- und Heckenschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist. Es dürfen durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarn eintreten. Es ist untersagt, zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers andere Stoffe (wie zum Beispiel häusliche Abfälle, Reifen, Öle, Fette u.ä.) zu benutzen. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen nicht erlaubt, da in der Regel dort die Mindestabstände wegen der dichten Besiedelung nicht eingehalten werden können (zum Beispiel 100 m zu Betrieben, welche brennbare Flüssigkeiten lagern oder verarbeiten; 50 m zu öffentlichen Straßen und 5 m zu Grundstücksgrenzen).
Zudem sind im "Wegweiser zur Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen ab 2007" unter der Rubrik "Brenntage" alle Hinweise detailliert nachlesbar. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde wird wieder entsprechende Kontrollen durchführen. Auch ist für den gesamten Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 03631/911346 bzw. 0174/3051146 eingerichtet.
Autor: nnzSchadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs
In wenigen Tagen tourt wieder das Schadstoffmobil durch den Landkreis. In diesem Frühjahr beginnt die Schadstoffkleinmengensammlung am 21. März und dauert bis einschließlich 4. April 2007. Ein Tourenplan mit Zeitpunkt und Stellplatz des Schadstoffmobils liegt in jeder Gemeinde aus. Aus privaten Haushalten können Schadstoffkleinmengen bis zu einem Gewicht von 100 kg am Fahrzeug kostenlos abgegeben werden. Zu den Schadstoffen zählen u.a. Kleinbatterien, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Altmedikamente, Thermometer, Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Öle, Fette, Lacke, Farben, Holzlasuren, Abbeizer, Rostschutzmittel, Verdünner, Fotochemikalien und Pur-Schaum-Dosen.
Auch Gewerbetreibende können Schadstoffe am Mobil abgeben. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch im Landratsamt Nordhausen (per Fax, Post oder persönlich) erforderlich. Formulare sind im zuständigen Fachgebiet Abfallwirtschaft in der Behringstr. 3 erhältlich. Spätestens drei Tage vor der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte der Antrag der Behörde vorliegen. Die Gewerbetreibenden erhalten nach Abschluss der Schadstoffsammlung vom Landratsamt eine Rechnung. (Weitere Infos unter 03631/911 330).
Grünabfälle werden im Landkreis wieder entsorgt
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen teilt mit, dass in wenigen Tagen im gesamten Landkreis einschließlich der Stadt Nordhausen wieder die Grünabfallentsorgung beginnt. Die erste Tour wird vom 19. März bis 31. März 2007 durchgeführt. Die zweite Tour beginnt am 16. April und endet am 28. April 2007. Zu den Grünabfällen zählen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie Laub und Pflanzenabfälle.
Die Entsorgung erfolgt nach einem genauen Tourenplan, der im Entsorgungskalender 2007 und in den "Bekanntmachungen des Landkreises Nordhausen am Harz" im "Allgemeiner Anzeiger" vom 14. März 2007 abgedruckt ist. Das Entsorgungsfahrzeug steht jeweils zwischen 15 und 30 Minuten am vorgegebenen Standort. Die Grünabfälle sind eigenständig in das Fahrzeug zu laden. Eine vorherige Ablagerung an der Sammelstelle ist unzulässig, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Baum- und Strauchschnitt darf eine Länge von ca. 1,50 m nicht überschreiten. Bindematerial muss vorher entfernt werden. (Weitere Infos unter Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Abfallwirtschaft, Tel. 03631/911330).
Brenntage im Landkreis Nordhausen
Die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV) erlaubt das Verbrennen von unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu bestimmten Zeiten eines jeden Jahres. Gemäß einer Allgemeinverfügung sind im Landkreis Nordhausen die Brenntage im Frühjahr für die Zeit vom 15. bis 28. März 2007 festgelegt.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass eine Verwertung pflanzlicher Abfälle gesetzlichen Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen hat. Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob eine Eigenverwertung (zum Beispiel durch Schreddern und/oder Kompostieren) oder die Anlieferung zur Grünabfallentsorgung möglich ist.
Wer die Brenntage dennoch nutzen möchte, hat folgendes zu beachten: Der geplante Brenntermin, einschließlich Ausweichtermin/e, ist mindestens zwei Werktage vorher beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt/der Gemeinde anzuzeigen. Die Form der Anzeige bestimmt die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde.
Verbrannt werden darf nur trockener, unbelasteter Baum- , Strauch- und Heckenschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist. Es dürfen durch das Verbrennen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarn eintreten. Es ist untersagt, zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers andere Stoffe (wie zum Beispiel häusliche Abfälle, Reifen, Öle, Fette u.ä.) zu benutzen. Im Kernbereich von Ortschaften ist das Verbrennen nicht erlaubt, da in der Regel dort die Mindestabstände wegen der dichten Besiedelung nicht eingehalten werden können (zum Beispiel 100 m zu Betrieben, welche brennbare Flüssigkeiten lagern oder verarbeiten; 50 m zu öffentlichen Straßen und 5 m zu Grundstücksgrenzen).
Zudem sind im "Wegweiser zur Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen ab 2007" unter der Rubrik "Brenntage" alle Hinweise detailliert nachlesbar. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde wird wieder entsprechende Kontrollen durchführen. Auch ist für den gesamten Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 03631/911346 bzw. 0174/3051146 eingerichtet.
