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Anzeige bei der Stadt

Montag, 05. März 2007, 13:50 Uhr
Nordhausen (nnz). Nein, es geht bei dieser Überschrift nicht um einen polizeilichen oder juristischen Vorgang. Was damit gemeint ist, das erfahren nnz-Leser mit dem bekannten Klick.


Mit Blick auf die Brenntage, an denen im Landkreis Nordhausen vom 15. bis zum 28. März unbelasteter Bau- und Strauchschnitt verbrannt werden kann, verweist der städtische Ordnungsamtsleiter Holger Wengler auf die Möglichkeiten für die Bürger der Stadt Nordhausen und der eingemeindeten Ortsteile, das Abrennen mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen.

Wengler: „Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Feuer anzuzeigen: Zum einen telefonisch über die neu eingerichtete Service Nummer (03631) 696 115, zum zweiten per Fax über die Nummer (03631) 696 832, zum dritten per E-Mail über die Adresse Ordnungsamt@nordhausen.de bzw. viertens schriftlich an die Adresse `Stadt Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15, 99734 Nordhausen´. Die Anzeige kann auch in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen- bzw., in der Poststelle des Rathauses oder im Sekretariat des Ordnungsamtes abgegeben werden.“ Zu den nötigen Daten gehören der Name des Anmelders, die Art des Grundstückes (bebaut, Hof oder Hausgarten, Kleingarten oder Gartenanlage), Straße und Hausnummer des Grundstückes sowie der beabsichtigte Brenntermin inklusive zweier Ausweichtermine. Die verantwortliche Behörde für die Brenntage sei das Landratsamt Nordhausen. „Wir nehmen lediglich die Anzeige entgegen, um sie dann an das Landratsamt weiter zu leiten“, so Wengler.

Formulare gibt es im Bürgerservice der Stadtverwaltung, am Informationsstand im Rathaus-Foyer sowie an den Informationsständen des Landratsamtes Nordhausen. Sie können auch auf der städtischen Internetseite www.nordhausen.de heruntergeladen und online ausgefüllt und abgesendet werden. Um das Dokument zu finden, muss der Suchbegriff „Brenntage Frühling 2007“ im Suchfeld eingegeben werden.
Autor: nnz

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