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Richter Kropp: Was ist Gerechtigkeit?

Montag, 05. März 2007, 08:14 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Was ist Gerechtigkeit? Mit dieser Frage haben sich schon viele Philosophen auseinandergesetzt, Juristen wie die Richter vom Amtsgericht Sondershausen stellen sich diese Frage jeden Tag von neuem, auch Amtsrichter Christian Kropp.


Oftmals verlangen die Verfahrensgesetze wie die Zivilprozeßordnung einen rein formalen Wahrheitsbegriff: Hier geht es im Wesentlichen nur um das Problem der Beweisbarkeit. Ein Kläger kann noch so Recht haben, verliert aber den Prozeß, wenn er „sein Recht“ nicht beweisen kann. Dann stoßen Urteile bei der Bevölkerung leicht auf Unverständnis und Irritationen. In einem Familienverfahren am Amtsgericht Sondershausen konnte man diese formale Wahrheit in einer sehr drastischen Form jetzt beobachten.

Geklagt hatte ein Vater gegen seine Tochter auf Feststellung, dass sie nicht von ihm abstamme. Er habe davon, dass das Kind einen anderen Vater hatte, erst vor kurzem erfahren. Das Kuriose an diesem Prozeß war, dass auch die Kindesmutter vor Gericht bestätigen konnte, dass der „wirkliche Erzeuger“ jemand anderes gewesen war. Das Problem ergab sich dadurch, dass die Kindesmutter behauptete, ihrem Mann von dem Fehltritt bereits vor Jahren berichtet zu haben.

Somit standen sich die Einlassung des Vaters und die Aussage der Kindesmutter unverrückbar gegenüber. Weitere Zeugen für die Kenntnis von der möglichen Vaterschaft gab es nicht. Das Gesetz sieht aber ab Kenntnis von der Vaterschaft eine dreijährige Ausschlussfrist vor. Wer sein Recht in dieser Frist nicht geltend macht, verliert den Prozeß. Dem Vater war es somit nicht möglich, „sein Recht“ zu beweisen und die Aussage der Kindesmutter zu widerlegen. Im Juristendeutsch ist er beweisfällig geblieben.

Die Klage wurde daher abgewiesen. Die Tatsache, dass der Kläger nicht Vater seiner Tochter ist, steht somit nicht fest, was für das Erb- und Unterhaltsrecht eine nicht unbedeutende Rolle spielen kann. Wie das Amtsgericht mitteilte, sind solche krassen Fälle die Ausnahme. Jedoch dienen gesetzliche Ausschlussfristen auch der Rechtssicherheit, damit die Parteien sich besser auf die Verhältnisse einstellen können und nicht auf unabsehbare Zeit mit Prozessen rechnen müssen.

Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu privaten und anonymen Vaterschaftstests und einem möglichen Recht auf Kenntnis der Abstammung gewinnt der Fall auch an aktueller Bedeutung.
Autor: nnz

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