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Ehrenbrief für einen Südharzer

Dienstag, 27. Februar 2007, 15:50 Uhr
Nordhausen (nnz). Erstmals wird ein Bürger aus dem Landkreis Nordhausen mit dem „Ehrenbrief des Freistaates Thüringen“ bedacht. Es ist Joachim Freybote aus Wollersleben. Seit 35 Jahren ist er im DRK aktiv. Für die unzähligen Stunden freiwilliger Arbeit im Katastrophenschutz war eine Würdigung fällig.

Ausgezeichnet (Foto: Wiethoff) Ausgezeichnet (Foto: Wiethoff)

Die heutige Kreistagssitzung begann mit einer Ehrung. Landrat Joachim Claus überreichte im Auftrag des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus die Auszeichnung „Ehrenbrief des Freistaates Thüringen“ an Joachim Freybote. Zum „Ehrenbrief“ gehören eine Urkunde – unterzeichnet vom Ministerpräsidenten – in Verbindung mit einer geprägten, versilberten Ehrennadel, welche die Form eines Kreuzes hat, in dessen Mitte sich das Thüringer Landeswappen mit dem Schriftzug „Freistaat Thüringen“ befindet.

Der Vorschlag zur angemessenen Würdigung der Verdienste von Joachim Freybote kam vom DRK-Landesverband Thüringen e.V. In der Begründung heißt es unter anderem: „Kamerad Freybote ist seit 35 Jahren Mitglied im DRK. Er arbeitet aktiv in der Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes des Landkreises Nordhausen mit. Kamerad Freybote ist hier als Kraftfahrer tätig und für die ständige Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge verantwortlich.“ Freybote engagiert sich aber auch in der Kleiderkammer des DRK und sammelt die gespendeten Sachen ein. Einen großen Teil seiner Freizeit opfert er für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Neben dem Ehrenbrief erhielt er von Landrat Claus einen Blumenstrauß und Karten für die Bundesgartenschau in Gera.

Der „Ehrenbrief“ wird vom Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen gestiftet und ist „zur Ehrung von Personen, die sich um die Gestaltung unserer Gesellschaft im Freistaat verdient gemacht haben“ gedacht. In dem entsprechenden Erlass vom 30. August 2005 ist geregelt, wer das Vorschlagsrecht hat und wer die Auszeichnung vornehmen darf. Danach können Anregungen zur Verleihung des „Ehrenbriefes“ an den Landrat oder bei kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin gerichtet werden. Die Vorschläge sind zu begründen. Nach Prüfung und positivem Votum werden sie dem Ministerpräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. In der Regel überträgt der MP die Vornahme der feierlichen Auszeichnung dem zuständigen Landrat oder Oberbürgermeister.
Autor: wf

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