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Richter Kropp: Der Artist von Heldrungen

Montag, 26. Februar 2007, 08:39 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Es gibt unter uns viele Leute mit heimlichen und unerkannten Leidenschaften und Begabungen. So schreiben manche, denen man das gar nicht zutrauen würde, Bücher oder komponieren Musik. Andere sind eher sportlich veranlagt. Mit einem Artisten musste sich Amtsrichter Christian Kropp jetzt „beschäftigen“.


So konnte man am 1. Juli vergangenen Jahres den arbeitslosen Maurer Alwin P. (36, Name geändert) aus dem östlichen Kyffhäuserkreis durchaus als Artisten bezeichnen. Auf dem Fahrrad leistet er erstaunliche Dinge. Zwar waren es keine sportlichen Höchstleistungen in Form von Salti und Pirouetten mit diesem Sportgerät. Dafür konnte er kilometerlang mit einer Blutalkoholkonzentration von 3, 27 Promille fahren, ohne dass etwas passierte. Eine erstaunliche Leistung, die der Normalbürger so nicht zustande brächte.

Um 14.50 Uhr folgte in Heldrungen auch diese sportliche Fahrt den Gesetzen der Schwerkraft. Bei einem Abbiegevorgang geschah es dann: Alwin P. geriet ins Schwanken und stürzte direkt mit dem Gesicht auf den Asphalt eines Radweges. Hierbei schlug er sich zwei Schneidezähne aus und erlitt weitere Gesichtsverletzungen. Unterwegs war dieser Artist aus Heldrungen gewesen, nachdem er an einem tüchtigen Zechgelage teilgenommen hatte.

Zu seinen Körperschäden kam noch ein Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte bei der Zweigstelle Artern des Sondershäuser Amtsgerichts jetzt einen Strafbefehl in Höhe von 300 Euro beantragt. Der Vorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr. Denn auch für Fahrradfahrer gibt es wie für PKW-Fahrer eine Promillegrenze. Diese liegt etwas höher, bei 1, 6 Promille. Für Thüringen ist Alwin P. jetzt im Bereich des Fahrradfahrens ein trauriger Rekordhalter. 3, 27 Promille wurden wohl in diesem Bereich nicht gemessen.

Der Strafbefehl erging im übrigen durch das Amtsgericht Sondershausen antragsgemäß und wurde jetzt rechtskräftig. Ein Führerscheinentzug ist mit dem Strafbefehl nicht verbunden gewesen, denn diesen gibt es nach deutschem Strafrecht nur beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Es bleibt zu hoffen, dass Alwin P. seiner artistischen Gabe nunmehr nüchtern nachgeht und hierzu nicht nur durch Zunahme von Alkohol in der Lage ist.
Autor: nnz

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