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So einfach ist das nicht

Dienstag, 20. Februar 2007, 11:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern über die Sitzung des Kreisausschusses berichtet. Da ging es auch um das Kreisumlageverfahren zwischen Stadt und Landkreis Nordhausen. Siegessicher präsentierten sich die Vertreter der Kreisverwaltung.


Dem, was Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) dem Auditorium erzählte, wurde ehrfürchtig gelauscht. Es wurde nickend zur Kenntnis genommen. Was ist nun aber richtig? Fakt ist nach nnz-Recherchen, dass nicht das Oberverwaltungsgericht Weimar von sich aus auf die Möglichkeit einer Rücküberweisung aufmerksam gemacht hatte, sondern der Anstoß kam vom Anwalt des Landratsamtes, Klaus Vetzberger, der gleichzeitig noch Geschäftsführer des Thüringer Landkreistages ist. Der soll am 26. Januar in einer Berufungsbegründungsschrift dem Gericht mitgeteilt haben, dass er gewisse Hinweise vortragen könne, die möglicherweise eine Zurückverweisung an die erste Instanz möglich machen könnten. Dies solle das OVG bitteschön prüfen.

Er, Klaus Vetzberger, und die weiteren Vertreter der Kreisseite hätten bei der Verhandlung vor der ersten Instanz das Gefühl gehabt, nicht ausreichend gehört zu werden. Dabei hatte jedoch gerade dieses Gericht in seiner Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass die beklagte Seite ihrer eigentlichen Aufgabe nicht immer nachgekommen ist. Zitat: „Nach allgemeinen Beweislastregeln ist derjenige für eine Tatsache darlegungs- und beweispflichtig, für den die Tatsache von Vorteil ist.... Dieser ist er nicht nachgekommen.“

Nicht nur die Kreisverwaltung in Nordhausen hatte Post vom Oberverwaltungsgericht bekommen, auch die Rechtsvertreter der Stadtverwaltung. Die haben ihre eindeutig ablehnende Stellungnahme zu einer Verfahrenzurückweisung bereits nach Weimar geschickt. Sollten die OVG-Richter nun der Ansicht sein, dass das gesamte Verfahren noch einmal aufgerollt werden soll, dann kann sich die Stadtverwaltung dem nicht verschließen. Sie wird es auch nicht wollen. Denn, auch das steht in dem Schreiben, durch die Zurücküberweisung dürfe keine Verzögerung eintreten.

Widerspruchsfristen sind davon ausgenommen. Und vermutlich ist es auch der Zeitfaktor von zwei Monaten, mit dem die Landkreisseite spielt. Vielleicht, denn Zeit ist Geld...
Autor: nnz

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