Pfannkuchen mit Senf für die Stadt
Montag, 19. Februar 2007, 16:46 Uhr
Nordhausen (nnz). Zur Rosenmontagssitzung trafen sich am Nachmittag die Mitglieder des Kreisausschusses. Landrat Joachim Claus (CDU) hatte Pfannkuchen spendiert und auch so war das Gremium recht guter Laune...
Ein Beschluß stand auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils, ein so genannter Vorratsbeschluss. Das Oberverwaltungsgericht Weimar, bei dem die Berufung des Landkreises gegen die Kreisumlageurteile des Verwaltungsgerichts (1. Instanz) anhängig sind, hatte einen Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 278.000 Euro für die Verfahrenskosten abgeschickt. Weitere 43.000 Euro an Gerichtskosten sind bereits aus der ersten Instanz zu bezahlen. Eigentlich hatte man im Landratsamt nur 180.000 Euro eingeplant, deshalb dieser Vorratsbeschluß, so Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD).
Doch der wird vermutlich nicht realisiert werden. Die Kreisverwaltung hat den Antrag gestellt, das Verfahren wieder an das Verwaltungsgericht zurück zu weisen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Behörde quasi dazu ermuntert (nnz berichtete bereits in der vergangenen Woche). Das Verfahren solle wohl doch erhebliche Mängel aufgewiesen haben, von dem Verdacht der lediglichen Amtsermittlung sprach Jutta Krauth.
Damit ist der Gerichtszug wieder dort angekommen, wo er vor Jahren losgefahren war. Die Einnahmen aus den Urteilen, wie sie die Stadtverwaltung im aktuellen Haushalt eingeplant hat, die werden irgendwann, wenn überhaupt, kassenwirksam werden. Denn Jutta Krauth, heute ziemlich siegessicher, erklärte, dass man ja wieder Berufung einlegen könne, wenn das Verwaltungsgericht erneut im Sinne der Stadtverwaltung entscheiden würde. Im Übrigen könne sich das Rathaus dann auch die Kosten beim Oberverwaltungsgericht ersparen, so Jutta Krauth.
Und im Übrigen würden die von der Stadt ins Gespräch gebrachten Vergleichsverhandlungen dann jeglicher Grundlage entbehren, es bleibe wieder genügend Zeit, die eigentliche Sachlage in Gesprächen zu erläutern. Mit einem Angebot nach dem Motto 19 Millionen durch 2 brauche das Nordhäuser Rathaus dann auch nicht mehr anzutreten. Im Übrigen hat bei den Bündnisgrünen dieser städtische Vergleich ziemlich viel Misstrauen geweckt. Da stimmt etwas nicht, so Gisela Hartmann. Prof. Heinrich Markgraf (CDU) kolportierte sogar, dass die andere Seite (Stadtverwaltung – d. Red.) sich nicht sicher sein könne, wenn sie freiwillig auf acht Millionen Euro verzichte.
Rainer Bachmann (Linkspartei), der am vergangenen Mittwoch die Stadtratssitzung verfolgt hatte, machte ein Informationsdefizit bei den dortigen Fraktionen aus. Anders könne er sich nicht vorstellen, dass ein Millionen-Verzicht so problemlos durchgewunken werden konnte. Im Kreistag hingegen seien die Fraktionen durch die Leitungsspitze ausführlich im Vorfeld der Einlegung der Berufung informiert worden.
Auch zum Rechtsstreit hinsichtlich der Aufgabenübertragung an die Stadtverwaltung beim Sozialamt gab es heute aus Sicht des Landkreises eine Ergänzung. Die Stadtverwaltung hatte das Klageverfahren zur Erstattung der Personalkosten vor dem Verwaltungsgericht verloren. Gleichzeitig hatte das Gericht eine Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Die Stadträte stimmte in der vergangenen Woche also für eine Nichtzulassungsbeschwerde.
Zu den aktuellen Angeboten der Stadtverwaltung zur Übertragung von Aufgaben seitens des Landratsamtes konnte sich Landrat Claus einer ironischen Bemerkung nicht erwehren. Wenn wir Aufgaben an die Stadt übertragen haben, dann sehen wir uns Jahre später vor Gericht wieder. Die Kreisverwaltung braucht Partner, auf die sie sich verlassen kann!
Autor: nnzEin Beschluß stand auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils, ein so genannter Vorratsbeschluss. Das Oberverwaltungsgericht Weimar, bei dem die Berufung des Landkreises gegen die Kreisumlageurteile des Verwaltungsgerichts (1. Instanz) anhängig sind, hatte einen Vorauszahlungsbescheid in Höhe von 278.000 Euro für die Verfahrenskosten abgeschickt. Weitere 43.000 Euro an Gerichtskosten sind bereits aus der ersten Instanz zu bezahlen. Eigentlich hatte man im Landratsamt nur 180.000 Euro eingeplant, deshalb dieser Vorratsbeschluß, so Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD).
Doch der wird vermutlich nicht realisiert werden. Die Kreisverwaltung hat den Antrag gestellt, das Verfahren wieder an das Verwaltungsgericht zurück zu weisen. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Behörde quasi dazu ermuntert (nnz berichtete bereits in der vergangenen Woche). Das Verfahren solle wohl doch erhebliche Mängel aufgewiesen haben, von dem Verdacht der lediglichen Amtsermittlung sprach Jutta Krauth.
Damit ist der Gerichtszug wieder dort angekommen, wo er vor Jahren losgefahren war. Die Einnahmen aus den Urteilen, wie sie die Stadtverwaltung im aktuellen Haushalt eingeplant hat, die werden irgendwann, wenn überhaupt, kassenwirksam werden. Denn Jutta Krauth, heute ziemlich siegessicher, erklärte, dass man ja wieder Berufung einlegen könne, wenn das Verwaltungsgericht erneut im Sinne der Stadtverwaltung entscheiden würde. Im Übrigen könne sich das Rathaus dann auch die Kosten beim Oberverwaltungsgericht ersparen, so Jutta Krauth.
Und im Übrigen würden die von der Stadt ins Gespräch gebrachten Vergleichsverhandlungen dann jeglicher Grundlage entbehren, es bleibe wieder genügend Zeit, die eigentliche Sachlage in Gesprächen zu erläutern. Mit einem Angebot nach dem Motto 19 Millionen durch 2 brauche das Nordhäuser Rathaus dann auch nicht mehr anzutreten. Im Übrigen hat bei den Bündnisgrünen dieser städtische Vergleich ziemlich viel Misstrauen geweckt. Da stimmt etwas nicht, so Gisela Hartmann. Prof. Heinrich Markgraf (CDU) kolportierte sogar, dass die andere Seite (Stadtverwaltung – d. Red.) sich nicht sicher sein könne, wenn sie freiwillig auf acht Millionen Euro verzichte.
Rainer Bachmann (Linkspartei), der am vergangenen Mittwoch die Stadtratssitzung verfolgt hatte, machte ein Informationsdefizit bei den dortigen Fraktionen aus. Anders könne er sich nicht vorstellen, dass ein Millionen-Verzicht so problemlos durchgewunken werden konnte. Im Kreistag hingegen seien die Fraktionen durch die Leitungsspitze ausführlich im Vorfeld der Einlegung der Berufung informiert worden.
Auch zum Rechtsstreit hinsichtlich der Aufgabenübertragung an die Stadtverwaltung beim Sozialamt gab es heute aus Sicht des Landkreises eine Ergänzung. Die Stadtverwaltung hatte das Klageverfahren zur Erstattung der Personalkosten vor dem Verwaltungsgericht verloren. Gleichzeitig hatte das Gericht eine Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Die Stadträte stimmte in der vergangenen Woche also für eine Nichtzulassungsbeschwerde.
Zu den aktuellen Angeboten der Stadtverwaltung zur Übertragung von Aufgaben seitens des Landratsamtes konnte sich Landrat Claus einer ironischen Bemerkung nicht erwehren. Wenn wir Aufgaben an die Stadt übertragen haben, dann sehen wir uns Jahre später vor Gericht wieder. Die Kreisverwaltung braucht Partner, auf die sie sich verlassen kann!
