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Vorher sprechen

Montag, 19. Februar 2007, 12:48 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) gewährt nicht nur die Kosten für Heizung und Unterkunft, sondern auch Reparaturen an Heizungen. Wenn Hilfebedürftige in einer Eigentumswohnung oder in einem Einfamilienhaus wohnen, dann werden auch diese Reparaturen bezahlt. Hierbei gilt es jedoch wichtige Regularien zu beachten, so ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller...


„Auf jeden Fall müssen die Betroffenen vor einer anstehenden Reparatur unsere Mitarbeiter informieren und mit ihnen gemeinsam das weitere Verfahren abstimmen“, weist Müller auf die gesetzlichen Regelungen hin. Bei dem Termin sollten eventuell auch schon erste Kostenvoranschläge oder Stellungnahmen von Firmen zu anstehenden Instandsetzungen mitgebracht werden.

In Fällen, bei denen ein Zweifel an der Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung aufkommt, wird die ARGE einen Sachverständigen beauftragten die Heizungsanlage zu begutachten.

Ausnahmen für diese notwendige Verfahrensweise stellen Havarien dar. Hier kann auch am Wochenende ohne Information an die Mitarbeiter der ARGE repariert werden. Jedoch nur das Notwendigste, ergänzt Hans-Georg Müller. „Frieren muss niemand, jedoch kann auch einer Erneuerung über den Reparaturaufwand hinaus nicht zugestimmt werden.“
Autor: nnz

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