Mal ein Neuer
Mittwoch, 14. Februar 2007, 19:07 Uhr
Nordhausen (nnz). Es ist schon eine Zeit her, da die nnz über einen neuen Professor an der Nordhäuser Fachhochschule berichten konnte. Jetzt ist er da – der Neue. Die nnz stellt den 35. vor.
Tilp, Wagner (Foto: FHN)
Gestern wurde Dr. Helmut Tilp zum Professor für Verwaltungsrecht ernannt. Die Professur wird er zum 1. März antreten. Damit verstärkt er als 35. Professor die Lehre an der Fachhochschule Nordhausen. Prof. Tilp wurde in Würzburg geboren. In Würzburg studierte er Rechtswissenschaften. Vor dem Landesjustizprüfungsamt Bayern legte er 1990 die erste und 1993 die zweite juristische Staatsprüfung ab. An der Fernuniversität Hagen erwarb er den Titel Dr. jur.; seine Dissertation trug den Titel: Beamtenrechtliche Auswirkungen der Regierungssitzverlegung. Seit 1993 war er als Referent für Umweltrecht beim Landesverwaltungsamt Weimar beschäftigt.
1995 wurde er vom Thüringer Innenminister zum Regierungsrat ernannt. Danach wechselte er 1996 ins Thüringer Innenministerium. Dort war er zuerst als Referent für kommunale Wirtschaft beschäftigt. Später wurde er stellvertretender Referatsleiter des Referates Allgemeines Dienstrecht im Thüringer Innenministerium. 1998 ernannte ihn der Thüringer Innenminister zum Oberregierungsrat. Seit 2002 lehrte er am Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Meiningen allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und öffentliches Dienstrecht.
An der Fachhochschule Nordhausen ist er bereits seit dem Wintersemester 2004/05 als Lehrbeauftragter tätig. Hier beschäftigt er sich jetzt mit der Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Ausbildung im Studiengang Public Management.
Autor: nnz
Tilp, Wagner (Foto: FHN)
Gestern wurde Dr. Helmut Tilp zum Professor für Verwaltungsrecht ernannt. Die Professur wird er zum 1. März antreten. Damit verstärkt er als 35. Professor die Lehre an der Fachhochschule Nordhausen. Prof. Tilp wurde in Würzburg geboren. In Würzburg studierte er Rechtswissenschaften. Vor dem Landesjustizprüfungsamt Bayern legte er 1990 die erste und 1993 die zweite juristische Staatsprüfung ab. An der Fernuniversität Hagen erwarb er den Titel Dr. jur.; seine Dissertation trug den Titel: Beamtenrechtliche Auswirkungen der Regierungssitzverlegung. Seit 1993 war er als Referent für Umweltrecht beim Landesverwaltungsamt Weimar beschäftigt.1995 wurde er vom Thüringer Innenminister zum Regierungsrat ernannt. Danach wechselte er 1996 ins Thüringer Innenministerium. Dort war er zuerst als Referent für kommunale Wirtschaft beschäftigt. Später wurde er stellvertretender Referatsleiter des Referates Allgemeines Dienstrecht im Thüringer Innenministerium. 1998 ernannte ihn der Thüringer Innenminister zum Oberregierungsrat. Seit 2002 lehrte er am Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Meiningen allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und öffentliches Dienstrecht.
An der Fachhochschule Nordhausen ist er bereits seit dem Wintersemester 2004/05 als Lehrbeauftragter tätig. Hier beschäftigt er sich jetzt mit der Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Ausbildung im Studiengang Public Management.
