Richter Kropp: Vorsicht Falle!
Montag, 12. Februar 2007, 07:59 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Eigentlich fängt jahreszeitlich bald wieder die Zeit des Tauwetters an, obwohl man bei diesem Winter mit alles anderem rechnen kann. Dann heißt es für Autofahrer wieder: Aufgepaßt! Dann werden Straßen leicht zu Rutschbahnen, und der Aquaplaning-Effekt führt zu schlimmen Unfällen. Und dann zu Amtsrichter Christian Kropp.
So trug es sich vor etwa einem Jahr, am 10.03.2006, zu, als vor der Ortslage Keula im westlichen Teil des Kyffhäuserkreises, Anja D. (25, Name geändert) mit ihrem PKW die Landstraße 1016 von Windeberg nach Keula fuhr. Kurz vor Keula war die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, und sie fuhr mit Tempo 80 km/h in eine leichte Kurve. Um 15.50 Uhr war die Straße trocken, jedoch hatte es am Morgen getaut, und von einem Feld aus waren große Mengen an Wasser auf die Landstraße gelaufen, aber nicht abgelaufen.
Der Wasserablauf konnte nämlich diese Wassermengen nicht mehr fassen. Anja D. fuhr nun in diesen Wassersee, konnte ihren Wagen nicht mehr halten, welcher sich mehrmals drehte. Auf einem Feld vor einem Telfonmast kam sie zum Stehen. Anja D. war leicht verletzt, ihr Wagen hatte Totalschaden und der Mast leicht beschädigt.
Die Justiz am Amtsgericht Sondershausen hat dieser Fall jetzt beschäftigt. Denn die Verwaltungsbehörde hat gegen Anja D. einen Bußgeldbescheid in Höhe von 75 Euro erlassen. Fahren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepaßter Geschwindigkeit und Unfallfolge, so lautete der Vorwurf.
Amtsrichter Christian Kropp hat Anja D. jetzt freigesprochen. Nicht vorhersehbar und vermeidbar sei der Unfall gewesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Jedem Fahrer hätte dieser Unfall passieren können, da der Wassersee nicht erkennbar gewesen war und Warnschilder fehlten.
Die vor Gericht gehörten Zeugen waren nicht nur froh, dass D. unbeschadet davongekommen war. Jeder Zeuge erklärte auch, dass es ihm genauso passiert wäre. Zu überraschend seien die Wassermassen gekommen, aufgrund der Besonderheit des Geländes habe man davon nichts erkennen können.
Es bleibt zu hoffen, dass beim nächsten Tauwetter entsprechende Hinweise durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnzSo trug es sich vor etwa einem Jahr, am 10.03.2006, zu, als vor der Ortslage Keula im westlichen Teil des Kyffhäuserkreises, Anja D. (25, Name geändert) mit ihrem PKW die Landstraße 1016 von Windeberg nach Keula fuhr. Kurz vor Keula war die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, und sie fuhr mit Tempo 80 km/h in eine leichte Kurve. Um 15.50 Uhr war die Straße trocken, jedoch hatte es am Morgen getaut, und von einem Feld aus waren große Mengen an Wasser auf die Landstraße gelaufen, aber nicht abgelaufen.
Der Wasserablauf konnte nämlich diese Wassermengen nicht mehr fassen. Anja D. fuhr nun in diesen Wassersee, konnte ihren Wagen nicht mehr halten, welcher sich mehrmals drehte. Auf einem Feld vor einem Telfonmast kam sie zum Stehen. Anja D. war leicht verletzt, ihr Wagen hatte Totalschaden und der Mast leicht beschädigt.
Die Justiz am Amtsgericht Sondershausen hat dieser Fall jetzt beschäftigt. Denn die Verwaltungsbehörde hat gegen Anja D. einen Bußgeldbescheid in Höhe von 75 Euro erlassen. Fahren bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepaßter Geschwindigkeit und Unfallfolge, so lautete der Vorwurf.
Amtsrichter Christian Kropp hat Anja D. jetzt freigesprochen. Nicht vorhersehbar und vermeidbar sei der Unfall gewesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Jedem Fahrer hätte dieser Unfall passieren können, da der Wassersee nicht erkennbar gewesen war und Warnschilder fehlten.
Die vor Gericht gehörten Zeugen waren nicht nur froh, dass D. unbeschadet davongekommen war. Jeder Zeuge erklärte auch, dass es ihm genauso passiert wäre. Zu überraschend seien die Wassermassen gekommen, aufgrund der Besonderheit des Geländes habe man davon nichts erkennen können.
Es bleibt zu hoffen, dass beim nächsten Tauwetter entsprechende Hinweise durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
