Zukunft in die Hand nehmen
Donnerstag, 08. Februar 2007, 17:06 Uhr
Nordhausen (nnz). Ob Dienstleistungen, Handel oder Handwerk - die Palette ist vielfältig. Seit dem ersten August vergangenen Jahres bietet die Arbeitsagentur eine neue Förderleistung an - den Gründungszuschuss. Die nnz mit einem Beispiel.
163 Männer und Frauen haben derzeit im Agenturbezirk Nordhausen eines gemeinsam - sie gründeten ihr eigenes Unternehmen und erhalten die neue Förderung. Auch Diplom-Betriebswirtin Andrea Böttcher gehört zu den mutigen Frauen, die ihre Zukunft mit einer eigenen Existenz selbst in die Hand nehmen. Sie wagte am 1. Oktober letzten Jahres mit Unterstützung Ihrer Arbeitsvermittlerin Sabine Heise den Schritt in die Selbständigkeit und eröffnete einen Büroservice.
Vier Monate danach besuchte Andrea Böttcher die Nordhäuser Arbeitsagentur, um sich für die finanzielle Unterstützung und die gute Beratung zu bedanken. Der Gründungszuschuss ist gerade in der Startphase zur Sicherung meiner Existenz ganz besonders wichtig, so Böttcher. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Isolde Schurig betreibt sie einen Rundum - Service in Sachen Büro, das heißt Buchführungsarbeiten, Lohnabrechnungen, Auftragsbearbeitung und vieles mehr.
Die Unternehmen nutzen bei der Buchführung mit Vorliebe die betriebswirtschaftlichen Auswertungen, um auf dem aktuellen Stand zu sein, erklärt Böttcher. Auch unsere klassischen Sekretariatsdienstleistungen können so manchen Kleinunternehmer oder Freiberufler entlasten. Für Privatpersonen bietet Andrea Böttcher Bewerbungsschreiben, hilft beim Ausfüllen von Formularen und im allgemeinen Schriftverkehr.
15 Monate zahlt die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss. In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Selbständige pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro, um sich so in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können. Danach kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen die Jungunternehmer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
Autor: nnz163 Männer und Frauen haben derzeit im Agenturbezirk Nordhausen eines gemeinsam - sie gründeten ihr eigenes Unternehmen und erhalten die neue Förderung. Auch Diplom-Betriebswirtin Andrea Böttcher gehört zu den mutigen Frauen, die ihre Zukunft mit einer eigenen Existenz selbst in die Hand nehmen. Sie wagte am 1. Oktober letzten Jahres mit Unterstützung Ihrer Arbeitsvermittlerin Sabine Heise den Schritt in die Selbständigkeit und eröffnete einen Büroservice.
Vier Monate danach besuchte Andrea Böttcher die Nordhäuser Arbeitsagentur, um sich für die finanzielle Unterstützung und die gute Beratung zu bedanken. Der Gründungszuschuss ist gerade in der Startphase zur Sicherung meiner Existenz ganz besonders wichtig, so Böttcher. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Isolde Schurig betreibt sie einen Rundum - Service in Sachen Büro, das heißt Buchführungsarbeiten, Lohnabrechnungen, Auftragsbearbeitung und vieles mehr.
Die Unternehmen nutzen bei der Buchführung mit Vorliebe die betriebswirtschaftlichen Auswertungen, um auf dem aktuellen Stand zu sein, erklärt Böttcher. Auch unsere klassischen Sekretariatsdienstleistungen können so manchen Kleinunternehmer oder Freiberufler entlasten. Für Privatpersonen bietet Andrea Böttcher Bewerbungsschreiben, hilft beim Ausfüllen von Formularen und im allgemeinen Schriftverkehr.
15 Monate zahlt die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss. In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Selbständige pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro, um sich so in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können. Danach kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen die Jungunternehmer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

