Friedensangebot
Donnerstag, 08. Februar 2007, 10:02 Uhr
Nordhausen (nnz). Ein wenig ist der Streit zwischen der Stadtverwaltung und der Kreisverwaltung Nordhausen in den Hintergrund gerückt. Man hat sich bei hoheitlichen Reformen festgebissen. Jetzt allerdings macht das Nordhäuser Rathaus dem Landratsamt einen Friedensvorschlag.
Die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung umfaßt allein im öffentlichen Teil mehr als 20 Punkte. In dieser Woche ist ein weiterer hinzugekommen. Als Vorschlag zum Frieden könnte man den bezeichnen, juristisch korrekt heißt es Vergleich. Und solch ein Vergleich soll der Kreisverwaltung in Streitigkeiten zur Kreis- und Schulumlage angeboten werden.
Die Zahlenverantwortlichen im Rathaus haben noch einmal alle laufenden und anstehenden Klageverfahren und deren Summen hochgerechnet und sind dabei auf eine Gesamtsumme von exakt 19.657.801,99 Euro gekommen. Das müßte – aus Sicht der Stadt – der Landkreis zahlen. An die Stadtkasse. In der Beschlußvorlage für den Stadtrat heißt es: Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, Vergleichsverhandlungen in den Verfahren wegen Kreisumlage der Haushaltsjahre 1996 bis 2003 einschließlich der noch nicht bei Gericht anhängigen Verfahren 2004 bis 2006 zu führen. Gleichzeitig sollen die Verfahren wegen der Kosten des Sozialamtes und der Forderung wegen Verzugszinsen der Kreisumlage im Jahr 2003 Inhalt des Vergleiches sein.
Da die Rathausverantwortlichen vermutlich wissen, dass sie diese gigantische Summe wohl niemals real erhalten werden und vielleicht auch die Zeit (des Landkreises) abläuft, wollen sie nun acht Millionen Euro vom Kreis. So steht es in der Vorlage. Wie aber soll nun einem nackten Mann in die nicht vorhandenen Taschen gegriffen werden? Die Antwort steht ebenfalls in der Vorlage: Die Ermächtigung bezieht sich auch darauf, in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen, in welcher er sich verpflichtet, die Schulumlage, entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Hinweisen des Verwaltungsgerichts Weimar in den Verfahren betreffend die Haushaltsjahre 1996 bis 2003, in den jeweilig kommenden Haushalt einzustellen.
Die Vergleichssumme ist vom Landkreis je zur Hälfte im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 kassenwirksam zu veranlassen.
Das wird besonders die Oberkämmerin der Kreisverwaltung, Jutta Krauth (SPD), hoch erfreuen. Eigentlich kann sie nur abwinken, denn selbst vier Millionen Euro würden das sensible Haushaltsgefüge der Verwaltung ins Kippen bringen. Gleiches gilt wohl auch für den Fall, das die Stadtverwaltung die Summe mit der Zahlung der Kreisumlage verrechnen will. Da fehlt das Geld auf der Einnahmeseite.
Die Stadträte werden sich wohl in der kommenden Woche – so sie denn zustimmen – im Klaren sein, dass sie einen Beschluss mit einem utopischen Ziel fassen. Er könne vielleicht noch mit Symbolcharakter behaftet durchgehen. Vielleicht ist das ja auch das Ziel, wenn man liest: Die Stadt hält den Vergleichsvorschlag aus prozessökonomischen Gründen sowie aus den bestehenden Prozessrisiken für noch vertretbar. Der Vergleich ist insbesondere dazu geeignet, die notwendige Zusammenarbeit auf der politischen sowie auf der sachlichen Ebene zu fördern.
Ob eine künftige Zusammenarbeit dem Landkreis zweimal vier Millionen Euro wert ist, das mag bezweifelt werden. Mit Vergleichen zu Kreisumlagen haben die Landkreisverwaltung und der Kreistag schon Erfahrungen. Abgelehnt hieß es schon mal zu einem Rechtsstreit. Der Ausgang des damaligen Verfahrens ist bekannt. Doch damals hatte der Landkreis Nordhausen ja auch noch eine Zukunft...
Autor: nnzDie Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung umfaßt allein im öffentlichen Teil mehr als 20 Punkte. In dieser Woche ist ein weiterer hinzugekommen. Als Vorschlag zum Frieden könnte man den bezeichnen, juristisch korrekt heißt es Vergleich. Und solch ein Vergleich soll der Kreisverwaltung in Streitigkeiten zur Kreis- und Schulumlage angeboten werden.
Die Zahlenverantwortlichen im Rathaus haben noch einmal alle laufenden und anstehenden Klageverfahren und deren Summen hochgerechnet und sind dabei auf eine Gesamtsumme von exakt 19.657.801,99 Euro gekommen. Das müßte – aus Sicht der Stadt – der Landkreis zahlen. An die Stadtkasse. In der Beschlußvorlage für den Stadtrat heißt es: Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, Vergleichsverhandlungen in den Verfahren wegen Kreisumlage der Haushaltsjahre 1996 bis 2003 einschließlich der noch nicht bei Gericht anhängigen Verfahren 2004 bis 2006 zu führen. Gleichzeitig sollen die Verfahren wegen der Kosten des Sozialamtes und der Forderung wegen Verzugszinsen der Kreisumlage im Jahr 2003 Inhalt des Vergleiches sein.
Da die Rathausverantwortlichen vermutlich wissen, dass sie diese gigantische Summe wohl niemals real erhalten werden und vielleicht auch die Zeit (des Landkreises) abläuft, wollen sie nun acht Millionen Euro vom Kreis. So steht es in der Vorlage. Wie aber soll nun einem nackten Mann in die nicht vorhandenen Taschen gegriffen werden? Die Antwort steht ebenfalls in der Vorlage: Die Ermächtigung bezieht sich auch darauf, in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen, in welcher er sich verpflichtet, die Schulumlage, entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Hinweisen des Verwaltungsgerichts Weimar in den Verfahren betreffend die Haushaltsjahre 1996 bis 2003, in den jeweilig kommenden Haushalt einzustellen.
Die Vergleichssumme ist vom Landkreis je zur Hälfte im Haushaltsjahr 2007 und im Haushaltsjahr 2008 kassenwirksam zu veranlassen.
Das wird besonders die Oberkämmerin der Kreisverwaltung, Jutta Krauth (SPD), hoch erfreuen. Eigentlich kann sie nur abwinken, denn selbst vier Millionen Euro würden das sensible Haushaltsgefüge der Verwaltung ins Kippen bringen. Gleiches gilt wohl auch für den Fall, das die Stadtverwaltung die Summe mit der Zahlung der Kreisumlage verrechnen will. Da fehlt das Geld auf der Einnahmeseite.
Die Stadträte werden sich wohl in der kommenden Woche – so sie denn zustimmen – im Klaren sein, dass sie einen Beschluss mit einem utopischen Ziel fassen. Er könne vielleicht noch mit Symbolcharakter behaftet durchgehen. Vielleicht ist das ja auch das Ziel, wenn man liest: Die Stadt hält den Vergleichsvorschlag aus prozessökonomischen Gründen sowie aus den bestehenden Prozessrisiken für noch vertretbar. Der Vergleich ist insbesondere dazu geeignet, die notwendige Zusammenarbeit auf der politischen sowie auf der sachlichen Ebene zu fördern.
Ob eine künftige Zusammenarbeit dem Landkreis zweimal vier Millionen Euro wert ist, das mag bezweifelt werden. Mit Vergleichen zu Kreisumlagen haben die Landkreisverwaltung und der Kreistag schon Erfahrungen. Abgelehnt hieß es schon mal zu einem Rechtsstreit. Der Ausgang des damaligen Verfahrens ist bekannt. Doch damals hatte der Landkreis Nordhausen ja auch noch eine Zukunft...
