Schwarzberg kritisiert Naturschutzbehörde
Orchideenverluste in der Rüdigsdorfer Schweiz
Mittwoch, 14. Januar 2026, 10:30 Uhr
Die Zahlen an einem seit langem bekannten Orchideenwuchsort gehen systematisch nach unten: Während ich zwischen 2015 und 2022 mit Ausnahme des Dürrejahres 2019 jährlich noch zwischen 229 und 336 blühende Exemplare des in Thüringen gefährdeten Stattlichen Knabenkrautes (Orchis mascula) zählte, folgte nach 2022 ein dramatischer Rückgang: 104, 39, 9 lauten die Zahlen für die vergangenen drei Jahre.
Droht an einem Wuchsort zu verschwinden: Das in Thüringen stark gefährdete Blasse Knabenkraut (Orchis pallens). (Foto: Bodo Schwarzberg)
Beim unmittelbar benachbart siedelnden Blassen Knabenkraut (Orchis pallens) sieht es nicht besser aus; bei dieser Art setzte der massive Rückgang nur früher ein: Zwischen 2015 und 2021 konnten mit Ausnahme der Dürrejahre 2018 und 1019 stets mehr als 200 blühende Exemplare gezählt werden. 2020 gab es mit 322 blühenden Pflanzen sogar einen neuen Höchststand. In den letzten fünf Jahren dann auch hier der freie Fall: 181, 147, 67, 73, 57 lauten die Zahlen der letzten Zählungen. Auch gibt es kaum noch Jungpflanzen.
Doch dieser Niedergang hat eine Vorgeschichte: Bekannt ist, dass unsere artenreichen Magerrasen jahrhundertelang überwiegend mit Schafen behütet wurden. Spätestens mit der Intensivierung im Zuge der LPG-Bildung und noch einmal verstärkt nach der Wende jedoch setzten teils dramatische Rückgänge der Schafherden ein. In der Folge verbrachten und verbuschten viele Trocken- und Halbtrockenrasen und spätestens damit begann ein deutlicher Rückgang zahlreicher Pflanzenarten.
Einige Magerrasen konnten mittels Rinderbeweidung zumindest vor der Wiederbewaldung bewahrt werden, für die Erhaltung seltener und bedrohter Pflanzenarten ist sie, so sagen es verschiedene wissenschaftliche Publikationen sowie eigene Beobachtungen, aber kein Segen. Der Botaniker und Naturschützer Endress beispielsweise stellte als Auswertungen 40jähriger Beobachtungen den Rückgang verschiedenster Pflanzenarten auf rinderbeweideten Bergwiesen im Thüringer Wald fest (Zeitschrift Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 2/2016).
Auch Teile der Rüdigsdorfer Schweiz werden heute extensiv mit Rindern beweidet, was für die Offenhaltung bedeutsam und wichtig ist.
Dennoch darf darüber nicht die eigentliche Aufgabe des Naturschutzgebietes Rüdigsdorfer Schweiz und des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Rüdigsdorfer Schweiz-Harzfelder Holz-Hasenwinkel aus den Augen verloren werden, auch das Arteninventar und die Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erhalten. Denn mitunter reicht die derzeitige Bewirtschaftung für eine Einhaltung auch der rechtsverbindlichen NSG-Verordnung nicht aus: Denn darin heißt es unmissverständlich: Schutzzweck ist…:
6. …Kalkhalbtrockenrasen, Kalktrockenrasen und Kalkfelsfluren mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Rossschweif-Federgras-Halbtrockenrasen, Blaugrasrasen und Enzian Schillergrasrasen zu schützen und zu pflegen,…
7…. die hohe Anzahl der im Gebiet lebenden Tier- und Pflanzenarten, darunter viele seltene, gefährdete oder vom Aussterben bedrohte sowie geschützte Arten in ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften zu schützen,………………………………
Und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) weist im Artikel 6 Absatz 2 für alle FFH-Gebiete ein Verschlechterungsverbot aus. Die Zeitschrift Naturschutz und Landschaftsplanung erklärt:
Allgemein gilt, dass Tätigkeiten nur dann im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 FFH-RL stehen, wenn gewährleistet ist, dass sie sich nicht negativ auf die Schutzgüter des jeweiligen Natura 2000-Gebiets (= FFH-Gebiet – B.S.,) auswirken. Sie dürfen also weder zu einer Verschlechterung von Lebensräumen, noch zu einer erheblichen Störung von Arten führen. Für einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung besteht (vgl. EuGH, Urteile C-404/09, C-141/ 14, C-461/14)
Wohlwissend um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit und um die Probleme, die fehlende Schafbeweidung möglichst naturschutzgerecht durch andere Bewirtschaftungsformen zu ersetzen, bemühte ich mich um Kompromisse mit der Unteren Naturschutzbehörde: Wir ehrenamtliche Artenschützer und Landschaftspfleger fordern die Behörde und den Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser e.V. seit vielen Jahren auf, besonders sensible, zum Beispiel orchideenreiche Flächenteile entweder ohne weitere Beweidung mähen zu lassen oder aber doch wenigstens eine geeignete Weidepflege durch eine einschürige Mahd zu praktizieren. Auf einschürige Mahd reagieren zahlreiche seltene Pflanzenarten positiv. Wir selbst sind damit wirklich erfolgreich und ganz in diesem Sinne auf zahlreichen Flächen aktiv (siehe Ohne Ehrenamt verlieren wir Arten : 05.01.2026, 14.55.
Bereits 2015, also vor mehr als zehn Jahren, machte ich die Untere Naturschutzbehörde auf die Probleme rund um die beiden Orchideenvorkommen in der Rüdigsdorfer Schweiz aufmerksam. Bei einer Begehung zeigte ich dem Vertreter der Behörde Rolf Schiffler die Zunahme von Stickstoff- und Störzeigern wie Brombeeren, Gewöhnlichem Rainfarn und Rüben-Kälberkropf infolge der Rinderbeweidung. Ich machte ihn auch auf die immer größere Höhe und Dichte der Pflanzendecke aufmerksam, die die konkurrenzschwachen Orchideen zunehmend erdrückt. Er versprach zunächst eine regelmäßige Weidepflege durch Mahd, statt durch das wissenschaftlich nachgewiesenermaßen naturschutzfachlich nachteilige Mulchen.
Stattdessen wurde zur Realität, dass wir Ehrenamtler seit mehr als zehn Jahren alljährlich auf eigene Kosten zu Freischneidern und Harken greifen müssen, um die beiden Orchideenarten zu erhalten. WIR haben die artgerechte Weidepflege übernommen.
Leider aber reicht auch das nicht mehr aus. Die Orchideen gingen weiter zurück und die konkurrenzstarken Stickstoffzeiger breiteten sich weiter aus. Die Stickstofffracht, verursacht durch eine zu hohe Konzentration von Kuhfladen und Rinderurin, ist zu groß geworden. Ein einzelnes Rind produziert pro Tag zwischen 10 und 30 Litern Urin. Vermutlich halten sich die Tiere insgesamt zu lange auf der betreffenden Fläche auf, wohl auch, weil öfter in der Nähe eine Rindertränke stationiert war.
Fatalerweise konnte ich nachweisen, dass, sehr wahrscheinlich bewirtschaftungsbedingt, eine ganze Reihe von Orchideen-Exemplaren von einem zum anderen Jahr abstarben, weil sich neben alten Fruchtständen keine neuen Triebe mehr bildeten oder nur noch ein einzelnes, schwaches Blatt. Dabei konnten wir andererseits von einer anderen Orchis-Arten im Gebiet belegen, dass einzelne Exemplare bei optimaler Bewirtschaftung bereits mehr als 20 Jahre alt geworden sind.
Einst zu hunderten, heute an einer Stelle in der Rüdigsdorfer Schweiz fast verschwunden und auch an anderen durch ungeeignete Bewirtschaftung bedroht: das Stattliche Knabenkraut (Orchis mascula). (Foto: Bodo Schwarzberg)
Seit Jahren weise ich sowohl die Untere Naturschutzbehörde, als auch den Landschaftspflegeverband auf die sich immer weiter verschlechternde Situation hin, zum Beispiel am 24.05.2023:
Daher nochmal meine Bitte: Auf besagten Flächen bitte nur einschürige Mahd, damit wir die Orchideen dort, an traditionsreicher Stelle erhalten können. Die Technik dafür dürfte vorhanden sein.
Den Landwirt trifft dabei keinerlei Schuld. Er ist von der Steuerung durch die und die Weisungen der Unteren Naturschutzbehörde und die Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband abhängig und hat einen großen Anteil an der Offenhaltung der historisch extensiv beweideten Flächen in der Rüdigsdorfer Schweiz.
Beide betreffenden Flächen sollten, wie schon mehrmals gefordert, nun unverzüglich aus der Beweidung entlassen und über mehrere Jahre nur noch gemäht werden. Dies würden wir Ehrenamtler weiterhin übernehmen.
Sollte das nicht geschehen, dürfte die Rüdigsdorfer Schweiz zwei wichtige Orchideenvorkommen mit einst hunderten Exemplaren verlieren, obwohl sowohl die Untere Naturschutzbehörde, der Landschaftspflegeverband als auch die Fachbehörde in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) seit langem über bestehende Probleme und auch über mögliche Alternativen informiert waren. Das individuenreiche Vorkommen des seltenen Blassen Knabenkrautes in der Rüdigsdorfer Schweiz war 1964 durch den Nordhäuser Lehrer und Botaniker Stiede entdeckt worden.
Übrigens: Unweit des hier betrachteten Vorkommens des Blassen Knabenkrautes besteht ein weiteres dieser in Thüringen stark gefährdeten Orchideenart. Dieses befindet sich knapp außerhalb der rinderbeweideten Zone in einem lichten Gehölz und die Anzahl der Exemplare nimmt tendenziell zu, was die Bedeutung der Bewirtschaftung für den Erhaltungserfolg unterstreicht.
Es gibt in der Rüdigsdorfer Schweiz durchaus weitere Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Erhaltung bedrohter Orchideenarten. Diese werden in einem weiteren Beitrag von mir näher betrachtet.
Es geht hier nicht um irgendeine Schuldzuweisung, sondern um die Rettung von seit Jahrzehnten bestehenden Orchideenvorkommen. Es geht um die Anpassung der Bewirtschaftung dieser Flächen an die Ansprüche der seltenen Arten, deren Erhaltung im Naturschutz- und FFH-Gebiet gesetzliche Pflicht ist, nach Jahren vergeblicher Bemühungen. Und hier ist die Untere Naturschutzbehörde in der Pflicht, etwas zu ändern, bevor auch die letzten Exemplare vom Stattlichen Knabenkraut und vom Blassen Knabenkraut verschwunden sind. Optionen und Angebote liegen seit Jahren auf dem Tisch. Und wie schon so oft biete ich der UNB und dem Landschaftspflegeverband Zusammenarbeit an.
Auch Mitglieder des Naturschutzbeirates wurden von mir gebeten, die hier geschilderte Angelegenheit gegenüber der UNB zu vertreten. Naturschutz ist auch Heimatschutz. Natur ist Heimat.
Bodo Schwarzberg
Droht an einem Wuchsort zu verschwinden: Das in Thüringen stark gefährdete Blasse Knabenkraut (Orchis pallens). (Foto: Bodo Schwarzberg)
Beim unmittelbar benachbart siedelnden Blassen Knabenkraut (Orchis pallens) sieht es nicht besser aus; bei dieser Art setzte der massive Rückgang nur früher ein: Zwischen 2015 und 2021 konnten mit Ausnahme der Dürrejahre 2018 und 1019 stets mehr als 200 blühende Exemplare gezählt werden. 2020 gab es mit 322 blühenden Pflanzen sogar einen neuen Höchststand. In den letzten fünf Jahren dann auch hier der freie Fall: 181, 147, 67, 73, 57 lauten die Zahlen der letzten Zählungen. Auch gibt es kaum noch Jungpflanzen.
Doch dieser Niedergang hat eine Vorgeschichte: Bekannt ist, dass unsere artenreichen Magerrasen jahrhundertelang überwiegend mit Schafen behütet wurden. Spätestens mit der Intensivierung im Zuge der LPG-Bildung und noch einmal verstärkt nach der Wende jedoch setzten teils dramatische Rückgänge der Schafherden ein. In der Folge verbrachten und verbuschten viele Trocken- und Halbtrockenrasen und spätestens damit begann ein deutlicher Rückgang zahlreicher Pflanzenarten.
Einige Magerrasen konnten mittels Rinderbeweidung zumindest vor der Wiederbewaldung bewahrt werden, für die Erhaltung seltener und bedrohter Pflanzenarten ist sie, so sagen es verschiedene wissenschaftliche Publikationen sowie eigene Beobachtungen, aber kein Segen. Der Botaniker und Naturschützer Endress beispielsweise stellte als Auswertungen 40jähriger Beobachtungen den Rückgang verschiedenster Pflanzenarten auf rinderbeweideten Bergwiesen im Thüringer Wald fest (Zeitschrift Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 2/2016).
Auch Teile der Rüdigsdorfer Schweiz werden heute extensiv mit Rindern beweidet, was für die Offenhaltung bedeutsam und wichtig ist.
Dennoch darf darüber nicht die eigentliche Aufgabe des Naturschutzgebietes Rüdigsdorfer Schweiz und des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Rüdigsdorfer Schweiz-Harzfelder Holz-Hasenwinkel aus den Augen verloren werden, auch das Arteninventar und die Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erhalten. Denn mitunter reicht die derzeitige Bewirtschaftung für eine Einhaltung auch der rechtsverbindlichen NSG-Verordnung nicht aus: Denn darin heißt es unmissverständlich: Schutzzweck ist…:
6. …Kalkhalbtrockenrasen, Kalktrockenrasen und Kalkfelsfluren mit in Thüringen gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Rossschweif-Federgras-Halbtrockenrasen, Blaugrasrasen und Enzian Schillergrasrasen zu schützen und zu pflegen,…
7…. die hohe Anzahl der im Gebiet lebenden Tier- und Pflanzenarten, darunter viele seltene, gefährdete oder vom Aussterben bedrohte sowie geschützte Arten in ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften zu schützen,………………………………
Und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) weist im Artikel 6 Absatz 2 für alle FFH-Gebiete ein Verschlechterungsverbot aus. Die Zeitschrift Naturschutz und Landschaftsplanung erklärt:
Allgemein gilt, dass Tätigkeiten nur dann im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 FFH-RL stehen, wenn gewährleistet ist, dass sie sich nicht negativ auf die Schutzgüter des jeweiligen Natura 2000-Gebiets (= FFH-Gebiet – B.S.,) auswirken. Sie dürfen also weder zu einer Verschlechterung von Lebensräumen, noch zu einer erheblichen Störung von Arten führen. Für einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung besteht (vgl. EuGH, Urteile C-404/09, C-141/ 14, C-461/14)
Wohlwissend um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit und um die Probleme, die fehlende Schafbeweidung möglichst naturschutzgerecht durch andere Bewirtschaftungsformen zu ersetzen, bemühte ich mich um Kompromisse mit der Unteren Naturschutzbehörde: Wir ehrenamtliche Artenschützer und Landschaftspfleger fordern die Behörde und den Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser e.V. seit vielen Jahren auf, besonders sensible, zum Beispiel orchideenreiche Flächenteile entweder ohne weitere Beweidung mähen zu lassen oder aber doch wenigstens eine geeignete Weidepflege durch eine einschürige Mahd zu praktizieren. Auf einschürige Mahd reagieren zahlreiche seltene Pflanzenarten positiv. Wir selbst sind damit wirklich erfolgreich und ganz in diesem Sinne auf zahlreichen Flächen aktiv (siehe Ohne Ehrenamt verlieren wir Arten : 05.01.2026, 14.55.
Bereits 2015, also vor mehr als zehn Jahren, machte ich die Untere Naturschutzbehörde auf die Probleme rund um die beiden Orchideenvorkommen in der Rüdigsdorfer Schweiz aufmerksam. Bei einer Begehung zeigte ich dem Vertreter der Behörde Rolf Schiffler die Zunahme von Stickstoff- und Störzeigern wie Brombeeren, Gewöhnlichem Rainfarn und Rüben-Kälberkropf infolge der Rinderbeweidung. Ich machte ihn auch auf die immer größere Höhe und Dichte der Pflanzendecke aufmerksam, die die konkurrenzschwachen Orchideen zunehmend erdrückt. Er versprach zunächst eine regelmäßige Weidepflege durch Mahd, statt durch das wissenschaftlich nachgewiesenermaßen naturschutzfachlich nachteilige Mulchen.
Stattdessen wurde zur Realität, dass wir Ehrenamtler seit mehr als zehn Jahren alljährlich auf eigene Kosten zu Freischneidern und Harken greifen müssen, um die beiden Orchideenarten zu erhalten. WIR haben die artgerechte Weidepflege übernommen.
Leider aber reicht auch das nicht mehr aus. Die Orchideen gingen weiter zurück und die konkurrenzstarken Stickstoffzeiger breiteten sich weiter aus. Die Stickstofffracht, verursacht durch eine zu hohe Konzentration von Kuhfladen und Rinderurin, ist zu groß geworden. Ein einzelnes Rind produziert pro Tag zwischen 10 und 30 Litern Urin. Vermutlich halten sich die Tiere insgesamt zu lange auf der betreffenden Fläche auf, wohl auch, weil öfter in der Nähe eine Rindertränke stationiert war.
Fatalerweise konnte ich nachweisen, dass, sehr wahrscheinlich bewirtschaftungsbedingt, eine ganze Reihe von Orchideen-Exemplaren von einem zum anderen Jahr abstarben, weil sich neben alten Fruchtständen keine neuen Triebe mehr bildeten oder nur noch ein einzelnes, schwaches Blatt. Dabei konnten wir andererseits von einer anderen Orchis-Arten im Gebiet belegen, dass einzelne Exemplare bei optimaler Bewirtschaftung bereits mehr als 20 Jahre alt geworden sind.
Einst zu hunderten, heute an einer Stelle in der Rüdigsdorfer Schweiz fast verschwunden und auch an anderen durch ungeeignete Bewirtschaftung bedroht: das Stattliche Knabenkraut (Orchis mascula). (Foto: Bodo Schwarzberg)
Seit Jahren weise ich sowohl die Untere Naturschutzbehörde, als auch den Landschaftspflegeverband auf die sich immer weiter verschlechternde Situation hin, zum Beispiel am 24.05.2023:
Daher nochmal meine Bitte: Auf besagten Flächen bitte nur einschürige Mahd, damit wir die Orchideen dort, an traditionsreicher Stelle erhalten können. Die Technik dafür dürfte vorhanden sein.
Den Landwirt trifft dabei keinerlei Schuld. Er ist von der Steuerung durch die und die Weisungen der Unteren Naturschutzbehörde und die Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband abhängig und hat einen großen Anteil an der Offenhaltung der historisch extensiv beweideten Flächen in der Rüdigsdorfer Schweiz.
Beide betreffenden Flächen sollten, wie schon mehrmals gefordert, nun unverzüglich aus der Beweidung entlassen und über mehrere Jahre nur noch gemäht werden. Dies würden wir Ehrenamtler weiterhin übernehmen.
Sollte das nicht geschehen, dürfte die Rüdigsdorfer Schweiz zwei wichtige Orchideenvorkommen mit einst hunderten Exemplaren verlieren, obwohl sowohl die Untere Naturschutzbehörde, der Landschaftspflegeverband als auch die Fachbehörde in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) seit langem über bestehende Probleme und auch über mögliche Alternativen informiert waren. Das individuenreiche Vorkommen des seltenen Blassen Knabenkrautes in der Rüdigsdorfer Schweiz war 1964 durch den Nordhäuser Lehrer und Botaniker Stiede entdeckt worden.
Übrigens: Unweit des hier betrachteten Vorkommens des Blassen Knabenkrautes besteht ein weiteres dieser in Thüringen stark gefährdeten Orchideenart. Dieses befindet sich knapp außerhalb der rinderbeweideten Zone in einem lichten Gehölz und die Anzahl der Exemplare nimmt tendenziell zu, was die Bedeutung der Bewirtschaftung für den Erhaltungserfolg unterstreicht.
Es gibt in der Rüdigsdorfer Schweiz durchaus weitere Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Erhaltung bedrohter Orchideenarten. Diese werden in einem weiteren Beitrag von mir näher betrachtet.
Es geht hier nicht um irgendeine Schuldzuweisung, sondern um die Rettung von seit Jahrzehnten bestehenden Orchideenvorkommen. Es geht um die Anpassung der Bewirtschaftung dieser Flächen an die Ansprüche der seltenen Arten, deren Erhaltung im Naturschutz- und FFH-Gebiet gesetzliche Pflicht ist, nach Jahren vergeblicher Bemühungen. Und hier ist die Untere Naturschutzbehörde in der Pflicht, etwas zu ändern, bevor auch die letzten Exemplare vom Stattlichen Knabenkraut und vom Blassen Knabenkraut verschwunden sind. Optionen und Angebote liegen seit Jahren auf dem Tisch. Und wie schon so oft biete ich der UNB und dem Landschaftspflegeverband Zusammenarbeit an.
Auch Mitglieder des Naturschutzbeirates wurden von mir gebeten, die hier geschilderte Angelegenheit gegenüber der UNB zu vertreten. Naturschutz ist auch Heimatschutz. Natur ist Heimat.
Bodo Schwarzberg
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: redDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
