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Gültigkeit der Fahrscheine beachten

Montag, 29. Januar 2007, 17:21 Uhr
Nordhausen (nnz). Für die Fahrgäste der Busse und Straßenbahnen treten zum 1. Februar neue Tarife in Kraft. Und da gibt es einiges zu beachten. Mehr dazu mit dem obligatorischen Klick.


Die Anpassung der Fahrpreise betrifft alle Fahrscheinarten, vom Einzelfahrschein über das 4-Fahrten-Ticket bis hin zu den Zeitkarten. Neu ist die Einführung des City-Tickets, mit dem ohne Umsteigen auf einer Straßenbahnlinie gefahren werden kann. Das City-Ticket wird als City-Ticket Linie 1 und City-Ticket Linie 2 angeboten.

Die Verkehrsbetriebe Nordhausen weisen darauf hin, dass alle noch im Monat Januar zum alten Tarif erworbenen Fahrscheine und Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) spätestens am 31. Januar entwertet sein müssen. Vor dem 31. Januar erworbene und erst nach dem 1. Februar entwertete Fahrscheine und Zeitkarten besitzen keine Gültigkeit und berechtigen nicht zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

"Am 8. und 15. Februar werden wir an einem Stand in der Südharzgalerie in der Zeit von 9 bis 18 Uhr den Fahrgästen den Wert der nicht in Anspruch genommenen Fahrten gegen Vorlage des Fahrscheines zurückerstatten. Natürlich ist dort auch der Erwerb neuer Fahrscheine möglich", so Fritz Keilholz, Betriebsleiter der Verkehrsbetriebe.

Nicht entwertete Fahrscheine können außerdem bis zum 28. Februar montags bis freitags zwischen 9 und 13 Uhr in der Agentur der Verkehrsbetriebe in der Robert-Blum-Straße und im Badehaus Nordhausen während der Öffnungszeiten gegen Wertausgleich zurückgegeben bzw. gegen neue Fahrscheine eingetauscht werden. Diesen Service bieten auch die Stadtinformation und das Fotogeschäft Kopyra als Agenturen der Verkehrsbetriebe an.

Fragen beantworten die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe unter 639-215.
Autor: nnz

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