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Richter Kropp: Ärger im Verkehr

Montag, 29. Januar 2007, 07:52 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Eigentlich geht es in Bußgeldverfahren nur um Kleinigkeiten, jedoch liegen gerade bei Verfahren, die sich auf den Straßenverkehr beziehen, bei den Teilnehmern oftmals die Nerven blank...


Claus D. (54, Name geändert) aus Offenbach hatte im März vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 249 am Abzweig Schernberg zum Überholen angesetzt, obwohl dies durch Verbotszeichen nicht erlaubt war. 40 Euro und 1 Punkt waren laut Bußgeldbescheid die Folge. Hiergegen hatte der Offenbacher Einspruch eingelegt, so dass vor dem Amtsgericht Sondershausen Termin anberaumt wurde.

Insoweit ein ganz normaler Vorgang, wie er in Deutschland am Tage hundertfach vorkommt. Die Sitzung vor Bußgeldrichter Christian Kropp gestaltete sich jedoch recht turbulent. Claus D. hatte nämlich die Tat bestritten, er sei vor dem Verbotsschild rechtzeitig wieder eingeschert. Sein Pech war, dass ein Streifenwagen der Polizeiinspektion Kyffhäuser ihm unmittelbar gefolgt war. Der Beamte hatte den Vorfall genau gesehen und zur Anzeige gebracht.

Jetzt drehte Claus D. vor Gericht geradezu durch. Der Beamte würde lügen, man sei es ja gewohnt, dass Beamte aus dem Osten „mit ihrer Vergangenheit“ lügen würden. Die Sitzung wurde nun zunehmend turbulenter, da der Beamte sich diese Frechheit nicht bieten ließ. Als Amtsrichter Christian Kropp nunmehr schlichten wollte, schrie Claus D., dass man ja auch nicht wisse, was der Richter selber vor 1990 in der DDR gemacht habe. Da war nun auch Amtsrichter Kropp baff, zumal der in Hessen geborene Jurist erst 1993 in Thüringen seine Arbeit begonnen hatte.

Nunmehr ging es recht rasch im Sitzungssaal 204 des Amtsgerichts Sondershausen zu. Kropp konnte feststellen, dass D. vielfach straßenverkehrsrechtlich vorbelastet war und verurteilte ihn wegen der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat zu einer erhöhten Geldbuße von 100 Euro. Zudem wurde D. als chronischem Verkehrssünder für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen.

In seiner Urteilsbegründung ließ Kropp nichts auf die Polizeibeamten des Freistaates kommen, die eine ausgezeichnete Arbeit machen würde. Wenn D. ein Problem mit dem Osten habe, könne er ja in Offenbach bleiben und nicht unter Mißachtung der Straßenverkehrsordnung durch die neuen Bundesländer rasen. Das Verfahren ist rechtskräftig geworden. Auf D. dürfte wegen Beamtenbeleidigung noch ein Strafverfahren zukommen.
Autor: nnz

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