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Parkgebühren werden angepasst

Nordhausen will "Handy Parken" möglich machen

Dienstag, 09. Dezember 2025, 18:41 Uhr
Am 1. Januar 2026 tritt die neue Parkgebührenordnung der Stadt Nordhausen in Kraft. Die vorgenommenen Änderungen betreffen einerseits die Grundlage für die Nutzung des sogenannten "Handy-Parken" mittels App...

Damit einher geht die minutengenaue Abrechnung (§ 4 Abs. 1). Sobald die Möglichkeit des Handys-Parkens offiziell angeboten wird, informiert die Stadt Nordhausen entsprechend. Andererseits fallen für Caravans (Wohnmobile) auf dem August-Bebel-Platz eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Tag an (§ 4 Abs. 3). Alle anderen Parkgebühren bleiben unverändert. Letztmalig wurde die Gebührenordnung Mitte 2024 angepasst.

Weiterhin stehen gebührenfreie Parkplätze (mit Parkscheibe) in der Innenstadt zur Verfügung. Auf den ausgewiesenen Park und Ride-Anlagen (kurz: P+R) können Pendlerinnen und Pendler ihr Auto abstellen, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren. So wird der Verkehr in der Nordhäuser Innenstadt reduziert. Autos parken kostenlos am Stadtrand, Wendeschleife Ost/ Karl-Meyer-Straße (ca. 80 Stellplätze) sowie Wendeschleife Parkallee/ Beethovenring (ca. 70 Stellplätze), mit direktem Anschluss an den städtischen ÖPNV.

Die Stadt Nordhausen will Parkgebühren in Zukunft minutengenau abrechnen (Foto: Stadt Nordhausen) Die Stadt Nordhausen will Parkgebühren in Zukunft minutengenau abrechnen (Foto: Stadt Nordhausen)

Die Dritte Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Nordhausen (Nordhäuser Parkgebührenordnung NdhParkGebO) wurde im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, dem „Nordhäuser Ratskurier“, Nr. 17/2025 am 1. Dezember veröffentlicht.
Autor: red

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