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Neues Telemediengesetz beschlossen

Freitag, 19. Januar 2007, 07:12 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Bundestags hat gestern in Berlin mit der Mehrheit der Regierungsparteien und den Stimmen der FDP neue Regelungen für Tele- und Mediendienste beschlossen. Über deren Auswirkungen informiert nnz.


Der Bundestag hat das von der Internetwirtschaft heftig kritisierte Gesetz elektronische Medien gebilligt. Das so genannte Telemediengesetz sieht unter anderem Bußgelder für die Versender von unerwünschten E-Mails (Spam) vor und soll das Vertrauen der Konsumenten in das Internet stärken. Es fasst die Vorschriften für elektronische Medien in den Bundesgesetzen für Teledienste und im Mediendienst-Staatsvertrag der Länder zusammen.

Stärken will der Bund aber wohl vor allem die Behörden im Kampf gegen Terrorismus. "Da wird mit dem Argument der Terrorismusabwehr die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt", kritisieren Internet-Aktivisten wie Markus Beckedahl. Denn jeder Klick im Internet, jede Google-Suche und jeder Online-Kauf werden gespeichert. Daraus können Behörden recht einfach ein konkretes Nutzerprofil erstellen.

Einem Bericht der Tagesschau ist zu entnehmen, dass das auf Wunsch der Länder verschärfte Gesetz selbst Rechtsexperten überrascht hat. Denn bereits jetzt haben die Ermittler in bestimmten Fällen Zugriff auf Nutzerdaten. "Die neue Klausel ist aber gefährlich, weil sie keine Voraussetzungen festlegt", erklärt der Frankfurter Jurist Patrick Breyer. Das heißt, das Telemediengesetz schreibt keine Regeln vor, welche Behörde in welchem Fall die sensiblen Daten abrufen darf. Die Provider dürfen sich der Anfrage jedoch nicht mit dem Hinweis auf den Datenschutz verweigern. Johann Bizer, Datenschützer aus Schleswig-Holstein, fordert deshalb, dass zumindest eine Statistik eingeführt wird, wer welche Nutzerdaten angefordert hat.

Die BündnisGrünen, die gegen das Gesetz stimmten, hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor allem auf einen besseren Schutz vor Spam abzielte. So sollte nach Meinung der Grünen die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85 Prozent aller Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden.

Neu ist auch, dass nicht nur der Staat Zugriff auf IP-Adressen, Such- oder Kaufverhalten im Netz verlangen kann. Das Gesetz ist hier so schwammig formuliert, dass prinzipiell auch Firmen oder Privatpersonen die Nutzerdaten anfordern können, sofern es "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist". Dafür reicht schon der einfache Verdacht aus. Plattenfirmen und Studios erhalten auf Kosten des Datenschutzes ein schlagkräftiges Instrument im Kampf gegen Raubkopierer.

Nach einem „Stern“-Bericht hatte die Internet-Wirtschaft die größten Bedenken zu Haftungsfragen geäußert. Den Anbietern von Internet-Zugängen und von Serverkapazitäten dürfe nicht die Überwachungspflicht für die Inhalte auf den Internet-Seiten aufgebürdet werden. Zudem wird bemängelt, dass Spam vor allem ein internationales Problem sei, weshalb eine länderübergreifende und abgestimmte Verfolgung von Spammern notwendig sei.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco kritisierte am Donnerstag zudem, dass die Auskunftspflichten erheblich ausgeweitet werden könnten: Internet-Anbieter müssten künftig Informationen wie Name, Anschrift oder Bankverbindung nicht nur für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch zur Gefahrenabwehr den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung stellen. Dafür würde aber eine völlig unzureichende Entschädigung gezahlt.
Autor: nnz

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