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Landratsamt Nordhausen informiert:

Einsturzgefährdetes Gebäude in Bleicherode abgerissen

Sonntag, 23. November 2025, 17:50 Uhr
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen reißt derzeit ein leerstehendes, einsturzgefährdetes Gebäude in Bleicherode ab. Seit längerer Zeit stand das Haus bereits unter Beobachtung der Bauaufsichtsbehörde...

Baufälliges Haus in Bleicherode wird abgerissen  (Foto: Landratsam Nordhausen) Baufälliges Haus in Bleicherode wird abgerissen (Foto: Landratsam Nordhausen)


In letzter Zeit gab es mehrere Teileinstürze einzelner Bauteile, so dass von dem Gebäude nun eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausging, da die angrenzende Ölstraße vergleichsweise eng ist.

Die Bauaufsichtsbehörde konnte trotz intensiver Recherchen und Hinzuziehung des Nachlassgerichtes keinen aktuellen Eigentümer ermitteln, so dass die Immobilie durch das Landratsamt abgebrochen werden muss. Dies war erforderlich, da das Gebäude direkt an der nur ca. drei Meter breiten öffentlichen Ölstraße stand. Deshalb wurde eine Beseitigungsverfügung erlassen, welche nun im Zuge einer Ersatzvornahme ausgeführt wurde.

Dirk Schimm, der zuständige 2. Beigeordnete im Landratsamt, bekräftigte, „dass auch in Zukunft der Landkreis seiner Pflicht zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nachkommen wird, so wie es an dieser Maßnahme zu sehen ist. Denn immer öfter kommt es vor, dass von ungenügend unterhaltenen Gebäuden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, welche zu beseitigen ist.“ In der vergangenen Woche begannen die Abbrucharbeiten, die ein Abbruchunternehmen mit einem großen Anteil an Handarbeit ausgeführte. Hierzu war eine Vollsperrung der Ölstraße erforderlich. Die Anwohner wurden durch die ausführende Firma auf die Baumaßnahme und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen aufmerksam gemacht, was auch gut aufgenommen wurde. Durch den zügigen Baufortschritt werden die Abbrucharbeiten in den nächsten Tagen beendet. Der Landkreis wird die Erbenermittlung weiter fortsetzen, um ggf. dem Grundstückseigentümer die verauslagten Kosten in Rechnung stellen zu können.
Autor: red

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