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Urteil gefallen

Dienstag, 09. Januar 2007, 12:56 Uhr
Mühlhausen/Ellrich (nnz). Gestern hatte die nnz über den vorletzten Verhandlungstag im Mordprozeß gegen einen 20jährigen berichtet. Jetzt wurde am Landgericht Mühlhausen das Urteil gesprochen.


Der angeklagte 20 Jahre alter Mann aus Ellrich muss wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte ihn am Dienstag zu der Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Nach Auffassung des Gerichts soll er zudem in eine psychiatrische Klinik gebracht werden.

Der Mann hatte bereits zu Prozeßbeginn gestanden, am 17 Juni 2006 in Ellrich seine 28 Jahre alte Lebensgefährtin und ihren fünfjährigen Sohn erwürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft war bei der Tötung der Frau von Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen, bei dem Jungen jedoch von Mord. Das Kind musste den Ermittlungen zufolge sterben, weil es die Tötung der Mutter beobachtet hatte.

Neun Tage nach der Tat hatte der Angeklagte schließlich eine Vermißtenanzeige bei der Polizei aufgegeben, Beamte durchsuchten auch die Wohnung in Ellrich und stellen heftigen Verwesungsgeruch fest. Der Mann hatte die Taten sofort gestanden und war auch später bei den weiteren Ermittlungen geständig.

Nach nnz-Informationen habe sich der 20jährige seit seinem 13. Lebensjahr in verschiedenen Kinderheimen und Einrichtungen befunden und hatte nach dem Abschluß der 9. Klasse ein berufsvorbereitendes Jahr absolviert. Er verfügt nicht über eine angeschlossene Berufsausbildung. Die Frau hatte er zehn Monate vor der Tat kennengelernt. Die Beziehung soll von Beginn an konfliktbeladen gewesen sein. Nicht nur Streitereien, sondern auch körperlichen Auseinandersetzungen waren durchaus an der Tagesordnung.
Autor: nnz

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