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Ausgabe wurde verlängert

Montag, 08. Januar 2007, 16:46 Uhr
Nordhausen (nnz). Die ICH-AG wurde abgeschafft, obwohl von Fachleuten gelobt. Ein Instrument, das seine Wirkung gänzlich verfehlte, allerdings wird verlängert. Der ganz alltägliche Politik-Wahnsinn in einer kleinen nnz-Meldung.


Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können auch im Jahr 2007 unter bestimmten Voraussetzungen einen Vermittlungsgutschein erhalten. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde bis zum 31.12.07 verlängert.

Die Agentur für Arbeit kann Vermittlungsgutscheine ausstellen, wenn ein Arbeitsloser innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen noch nicht vermittelt werden konnte.

Mit Hilfe des Gutscheines können Arbeitslose einen privaten Arbeitsvermittler ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten, wenn sie den Gutschein vorab bei der Arbeitsagentur beantragt haben. Für den Fall der Vermittlung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlt die Arbeitsagentur das Vermittlungshonorar direkt an den privaten Arbeitsvermittler. Nähere Informationen erteilt die Agentur für Arbeit Nordhausen unter 03631/650 121.
Autor: nnz

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