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Richter Kropp und die Kohlhäsinnen

Montag, 08. Januar 2007, 10:34 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). In der bekannten Novelle „Michael Kohlhaas“ von Heinrich von Kleist wird die Geschichte eines Gerechtigkeitsfanatikers geschildert, der zur Durchsetzung „seines Rechtes“ keine Grenzen kennt. Mit diesen „Kohlhaasen“ mußte sich jetzt Richter Christian Kropp beschäftigen.


„Kohlhaasen“ der Kleistschen Art gibt es auch in Sondershausen. Griseldis und Ute F. (69 und 39, Namen geändert) gehören dazu. Mutter und Tochter prägen in den Behörden und Gerichten des Kyffhäuserkreises das Stadtbild auf ihrer Suche nach Gerechtigkeit. Ein verlorengegangener Zivilprozeß aus den 90er Jahren war Anlass für ihr Treiben. Damalige Mietmängel wurden seitens des Gerichtes nicht anerkannt, eine Kaution zum Nachteil des seltsamen Gespanns mit Mietschulden verrechnet.

Anzeigen gegen die am Verfahren beteiligten Richter, der Marsch durch die Instanzen und das Ende des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof beschäftigten die „Kohlhäsinnen von Sondershausen“ über die Jahre hinweg. Hierfür hatten sie auch Zeit, da Griseldis Rentnerin und Ute arbeitslos ist.

Auf der Suche nach Gerechtigkeit haben beide jetzt ein neues Ziel, den damaligen Anwalt des verlorengegangenen Zivilverfahrens. So schrieben Griseldis und Ute an diesen, dass er Betrug und Unterschlagung begehe und es mit der Wahrheit nicht so halte. Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen beide wegen Beleidigung in zwei Fällen vor dem Sondershäuser Amtsgericht zu erheben.

Vor Amtsrichter Christian Kropp zeigten Griseldis und Ute sich zwar geständig, aber uneinsichtig. Immerhin habe der gegnerische Anwalt sie doch betrogen und würde lügen, die Richter würden zudem Rechtsbeugung begehen.

Eine niedrige Geldstrafe in Höhe von jeweils 300 € beantragte der Staatsanwalt und Amtsrichter Kropp sprach sie auch aus. In seiner Urteilsverkündung zitierte er den Kleistschen Kohlhaas und bat beide ihren Kreuzzug nach Gerechtigkeit einzustellen. Über die Jahre würde dadurch viel an Lebensqualität verlorengehen. Beide müssten auch akzeptieren, dass ein Verfahren irgendwann einmal zu Ende sei. „Mitnichten“, rief Griseldis F., „wir wollen unser Recht.“ Eine Fortsetzung ist also vorprogrammiert, und zwar vor dem Landgericht Mühlhausen, wo beide jetzt Berufung eingelegt haben.
Autor: nnz

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