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Verstoß gegen öffentliche und private Belange beim Gipsabbau

Samstag, 04. November 2000, 16:19 Uhr
Nordhausen/Urbach (nnz). Am Montag (6.11.) läuft die Frist ab, in der sich Bürger, Träger öffentlicher Belange, Vereine und Institutionen zum Raumordnungsverfahren "Rüdigsdorf/Kuhberg" äußern können. nnz liegt jetzt eine solche Stellungnahme der Bürgerinitiative "Rettung der Goldenen Aue vor", die wir an dieser Stelle veröffentlichen:
Als Bürgerinitiative haben sich in einem "losen" Verbund Bürger zusammengefunden, die gegen die Raubbau an unserer Natur protestieren. Es handelt sich um keinen eingetragenen Verein. Mit dem beantragten Gipsabbauvorhaben als auch dem räumlich und sachlichen Umfang des Raumordnungsverfahrens sind wir aus folgenden Gründen nicht einverstanden. Wir müssen feststellen, das das beabsichtigte Vorhaben sowohl unsere öffentlichen als auch privaten Belange berührt. Der Gipsabbau am Kuhberg ist in dem RROP Nordthüringen als Vorbehaltungsgebiet für Fremdenverkehr und Erholung vorgesehener Raum geplant. Das Vorhaben widerspricht dieser zukunftsorientierten Ausweisung im Sinne der Fremdenverkehrsentwicklung im Südharzer Raum, für die sich die Bevölkerung als auch die kommunalpolitischen Vertreter im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im RROP massiv eingesetzt haben.
Durch das Vorhaben werden in Thüringen weder Arbeitsplätze geschaffen, noch sind für die betroffenen Gemeinden Steuereinnahmen zu erwarten, weil hier nur der Abbau betrieben werden soll. Die Verarbeitung soll am Firmensitz in Niedersachsen erfolgen. Insofern werden für uns als Einwohner der betreffenden Gemeinden keine wirtschaftlichen Verbesserung sichtbar. Der geplante Abbau am Kuhberg ist für uns nur der Einstieg für weitere Abbauvorhaben in der Rüdigsdorfer Schweiz. Es ist hinreichend bekannt, das sich das Unternehmen "Formula-Börgardts" auch um den Erwerb des Berkwerkfeldes "Rüdigsdorf-Günzdorf" bemüht und dort einen weiteren, riesigen Gipsabbau (75 ha) plant. Desweiteren liegt für das Bergwerksfeld "Rüdigsdorf-Winkelberg" bereits ein Hauptbetriebsplan des Unternehmens Heidelberger-Zement vor, welches den Versuch von großflächigen Grunderwerb vorbereitet. Insofern ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, zumindest diese weiteren geplanten Abbauvorhaben in das Raumordnungsverfahren einzubeziehen, um so die gesamträumlichen Auswirkungen auf die Umgebung der Rüdigsdorfer Schweiz einer Betrachtung zu unterziehen.
Desweiteren ist auch der süd-östliche Raum Nordhausens mit einzubeziehen. Hier wird schon jetzt auf einem riesigen Areal Kiesabbau betrieben und in den nächsten Jahren erheblich ausgeweitet. In der Goldenen Aue wird ein Industriegebiet von einer Größe von über 100 ha geplant. In diesem engen Landschaftsgebiet zerschneidet die im Bau befindliche A 38 das Land. Hier sind Umweltschäden sowie Klimaveränderungen ebenso zu erwarten, wie die drastische Absenkung des Grundwasserspiegels. In diesem Zusammenhang ist der gesamte "Nordhäuser Raum" zu betrachten und somit sind die Änderungen des RROP für das Gebiet "Rüdigsdorfer-Schweiz" und "Goldene Aue" strikt abzulehnen.
Weiterhin geben wir zu bedenken, dass wir uns im Artikel 31 der Thüringer Verfassung verletzt fühlen, wenn durch das Raumordnungsverfahren auf der Basis des, aus unserer Sicht unzulässigen, kleinräumigen Betrachtungsrahmens dem Gipsabbauvorhaben der Weg geebnet werden sollte.
Wir fordern Sie hiermit auf, dass der geplante Eingriff im Zusammenhang mit den anderen, bereits vorhandenen, geplanten bzw. in Vorbereitung befindlichen Vorhaben zu untersuchen ist, um eine möglichst objektive Bewertung dieser raumbedeutsamen Eingriffe in Bezug auf den gesamten "Nordhäuser Raum" gemäß ROG vornehmen zu können um dann auf dieser Grundlage nach Maßgabe des vorgenannten Gesetzes verantwortungs-bewußt zu entscheiden.
Sollte das geplante Raumordnungsverfahren in der kritisierten, kleinräumigen und zusammenhanglosen Betrachtungsweise erfolgen, behalten wir uns hiermit ausdrücklich weitere verfahrenstechnische Schritte vor.
Autor: nnz

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