Richter Kropp: Nacktfahren im Kyffhäuserkreis
Dienstag, 02. Januar 2007, 10:41 Uhr
Sondershausen (nnz). Neue Sportarten entwickeln sich mit neuer Technik. Vor Jahren kannte keiner Bungee-Jumping oder Inline-Skating, jetzt wird dies von Jung und Alt genutzt. Vor einem deutschen Film aus dem September letzten Jahres kannte auch keiner das Nacktautofahren. Jetzt ist es im Kyffhäuserkreis populär.
In dieser noch nicht olympischen Sportart bewegen die Kraftfahrer ihre Boliden wie jeder andere Autofahrer, jedoch sind sie dabei nicht bekleidet.In dem erwähnten deutschen Film war es ein Wettrennen unter Porschefahrer, am 08.10.2006 ist diese Sportart bei einem Audi auch im Kyffhäuserkreis angekommen.
An jenem Tage zu etwas kühleren Temperaturen stellten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser auf der B 4 zwischen Oberspier und Ebeleben einen Autofahrer fest, der feste Schlangenlinien fuhr. Ein Anzeichen für eine stramme Alkoholisierung. Als sie den Fahrer ansprachen, bemerkten sie, dass er zwar angeschnallt, aber ansonsten splitternackt auf dem Fahrersitz saß. Seine Kleidung befand sich fein sortiert auf dem Beifahrersitz. Die festgestellte Alkoholmenge war dann mit 1, 43 Promille nicht unerheblich.
Das Amtsgericht Sondershausen hat jetzt gegen den fünfundfünfzigjährigen Nacktfahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr einen Strafbefehl in Höhe von 875,-€ erlassen. Für 10 Monate wurde dem Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig geworden, da bei Gericht ein Einspruch nicht eingegangen ist.
Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, gegenüber der Presse betonte, ist Nacktfahren an sich nicht strafbar. Wenn der Fahrer jedoch durch Kleinigkeiten abgelenkt wird oder sich nackt in der Öffentlichkeit zeige, könne dies ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Allen Nacktfahrern sei deshalb empfohlen, lieber darauf zu verzichten und sowieso nüchtern zu fahren. Der Mantel sollte bei kälteren Temperaturen nicht vergessen werden.
Autor: nnzIn dieser noch nicht olympischen Sportart bewegen die Kraftfahrer ihre Boliden wie jeder andere Autofahrer, jedoch sind sie dabei nicht bekleidet.In dem erwähnten deutschen Film war es ein Wettrennen unter Porschefahrer, am 08.10.2006 ist diese Sportart bei einem Audi auch im Kyffhäuserkreis angekommen.
An jenem Tage zu etwas kühleren Temperaturen stellten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser auf der B 4 zwischen Oberspier und Ebeleben einen Autofahrer fest, der feste Schlangenlinien fuhr. Ein Anzeichen für eine stramme Alkoholisierung. Als sie den Fahrer ansprachen, bemerkten sie, dass er zwar angeschnallt, aber ansonsten splitternackt auf dem Fahrersitz saß. Seine Kleidung befand sich fein sortiert auf dem Beifahrersitz. Die festgestellte Alkoholmenge war dann mit 1, 43 Promille nicht unerheblich.
Das Amtsgericht Sondershausen hat jetzt gegen den fünfundfünfzigjährigen Nacktfahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr einen Strafbefehl in Höhe von 875,-€ erlassen. Für 10 Monate wurde dem Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Das Verfahren ist jetzt rechtskräftig geworden, da bei Gericht ein Einspruch nicht eingegangen ist.
Wie der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, gegenüber der Presse betonte, ist Nacktfahren an sich nicht strafbar. Wenn der Fahrer jedoch durch Kleinigkeiten abgelenkt wird oder sich nackt in der Öffentlichkeit zeige, könne dies ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Allen Nacktfahrern sei deshalb empfohlen, lieber darauf zu verzichten und sowieso nüchtern zu fahren. Der Mantel sollte bei kälteren Temperaturen nicht vergessen werden.
