Knallerei nur zu Silvester
Freitag, 29. Dezember 2006, 13:01 Uhr
Nordhausen (nnz). Feuerwerkskörper gibt es seit heute zu kaufen. Knallen dürfen sie aber noch nicht. Wann und wo und von wem ganz legal Silvesterböller abgeschossen werden dürfen, können Sie hier nachlesen.
Die handelsüblichen pyrotechnischen Erzeugnisse der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr verwendet werden. Darauf weist Holger Wengler, Leiter des Nordhäuser Ordnungsamtes, hin. Personen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, derartige Erzeugnisse abzubrennen - zur eigenen Sicherheit, sagte Wengler. Der Ordnungsamtsleiter verweist weiterhin darauf, dass das Abrennen von pyrotechnischen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kindereinrichtungen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen verboten ist.
Autor: nnzDie handelsüblichen pyrotechnischen Erzeugnisse der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24:00 Uhr verwendet werden. Darauf weist Holger Wengler, Leiter des Nordhäuser Ordnungsamtes, hin. Personen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, derartige Erzeugnisse abzubrennen - zur eigenen Sicherheit, sagte Wengler. Der Ordnungsamtsleiter verweist weiterhin darauf, dass das Abrennen von pyrotechnischen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kindereinrichtungen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen verboten ist.
